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Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 09:14
von caipirinha11085
Hallo zusammen,

ich wollte fragen, inwiefern die fertige Arbeit vom Exposé abweichen "darf" (ich promoviere in Jura).
Mein Exposé habe ich vor 2 Jahren relativ zu Beginn der Diss abgegeben. Inzwischen musste ich durch viele Veränderungen in der Rechtslage einiges umwerfen und die Diss wurde länger und länger. Diese Veränderungen haben mich bewogen, einen anderen Teil, der laut Zweitgutachter ohne nicht zielführend war, rauszuwerfen. Daneben habe ich viele kleinere und größere Dinge geändert.

Mein DV, dem ich das immer wieder mitgeteilt habe, ist dahingehend recht gelassen. Mein Zweitgutachter, den ich persönlich kaum kenne, ist aber wohl recht penibel. Die Promotionsordnung gibt dahingehend nichts vor. Deswegen frage ich euch: Gibt es bei euch Vorgaben, wie weit die fertige Arbeit vom Exposé abweichen kann? Musstet ihr das begründen oder hat das niemanden interessiert?

Vielen Dank schon mal!

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 09:35
von flip
Um es mal ganz hart zu sagen: Wer tatsächlich meint, dass ein Exposé der Status Quo für die nächsten Jahre bleibt und daher keine weitere Innovation erfolgt, hat kein Rite verdient.

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 10:19
von alibaba2
Flip hat Recht!
Das Exposé ist eine grobe Richtung - nicht mehr und nicht weniger; nichts davon ist (respektive sollte) in Stein gemeißelt sein. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat dein ZG doch das Löschen eines Teils gewollt/befürwortet - sprich er scheint sich der Notwendigkeit der Abweichungen ja bewusst zu sein...
Ich sehe da überhaupt kein Problem.

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 12:05
von Green Goddess
EIn Expose ist eine Absichtserklärung, die fortlaufend, dem eigenen Wissnszuwachs folgend, angepasst wird, also Relax, das haben alle bereits erlebt, mehr oder weniger stark. Oder mal etwa böser formuliert: Wenn du deine Diss streng nach Expose runterschreiben kannst, bist du Mediziner. ;)

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 12:38
von caipirinha11085
Okay, vielen Dank für eure Einschätzung.

Mein DV meinte letztens im Vorbeigehen zu mir, wir müssten den ZG "vorwarnen" bzgl. dieser Veränderungen, deswegen war ich etwas verwundert. /:dr) Ich seh meinen DV auch so schnell nicht wieder, da er sich in den Semesterferien immer absetzt. :D Daher konnte ich ihn seitdem auch nicht mehr darauf ansprechen.

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 28.02.2017, 19:39
von Zwonk
Ich habe in meinem Exposé die Kernthese meiner Dissertation aufgestellt und im Laufe der Arbeit an der Diss ist meine eigene ursprüngliche Kernthese zur zentralen Gegenthese geworden, die ich glorreich widerlege. Von den 7 im Exposé in der Gliederung skizzierten Kapiteln ist ein einziges letztendlich in der Diss gelandet.

Nun mag man zwar drüber streiten, ob ich schlecht planen kann, aber zumindest haben mir diese Abweichungen keinerlei Nachteil gebracht.

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 01.03.2017, 03:41
von Papierturm
Bei mir hatte das gesamte Thema der Diss am Ende nichts (und zwar wirklich rein gar nichts) mehr mit dem Exposé zu tun. Gab keine Probleme, dabei hatte ich auch einen sehr peniblen Zweitgutachter.

(Obligatorischer Hinweis, ich habe in Psychologie, nicht in Jura, promoviert.)

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 01.03.2017, 08:39
von caipirinha11085
Okay, vielen Dank, das beruhigt mich wirklich sehr. :blume:

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 26.03.2017, 11:28
von Doc-Wolfi
Bei einer Dissertation dessen Bearbeitungszeit mehrere Jahre umfasst und die ein dynamisches Thema behandelt, ist das Abweichen von den anfänglich angenommenen Annahmen und gehört zum normalen wissenschaftlichen Prozess. Sieh es mal aus einer ex-post Perspektive: Wo wäre denn der Wert deiner Diss für zukünftige Forschung, wenn sie auf einer veralteten Rechtslage beruht?

Re: Abweichen vom Exposé

Verfasst: 27.03.2017, 16:19
von caipirinha11085
Es geht nicht um die veraltete Rechtslage, sondern darum, dass in Folge des Wandels der Rechtslage ich keinen "Platz" mehr für viele andere geplante Punkte habe (weil das Thema jetzt gewissermaßen unter den Aspekten verschiedener Gesetzeswerke "beackert" werden muss). Der wissenschaftliche Wert meiner geplanten Punkte wäre sogar sehr hoch, aber es geht leider nicht alles. ;)

Ich werde meine Diss zeitnah meinem DV zur Durchsicht geben und dann werde ich berichten, wie er das sieht. :-X