FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

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Crunchy
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Crunchy »

Hallo zusammen,

ich habe den Ruf meiner Wunschhochschule auch erteilt bekommen :-) bin wahnsinnig glücklich darüber und kann es kaum erwarten, meine Arbeit aufzunehmen.

Die Erteilung (das Rufschreiben) habe ich per Post bekommen, ohne Einschreiben. Hatte über Wochen immer den Postboten abgepasst und zum Ende hin habe ich darauf geachtet, zuhause zu sein, damit ich nicht ein mögliches Einschreiben verpasse.

Bei mir ist jetzt folgende Situation: Der Ruf ist erteilt und von mir auch bereits angenommen, die Verhandlungen sind aber erst im Juni. Allerdings muss ich diesen Monat noch kündigen, um fristgerecht zum 1.9 anfangen zu können (oder sonst eben versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erreichen).

Das Thema hatte ich auch beim Telefonat mit dem HLB besprochen und auch mit der Personalabteilung der Hochschule. Die Meinung ist hier nun, dass ich jetzt schon kündigen könnte, da bei den Berufungsverhandlungen an sich eigentl. nichts mehr schief gehen könnte. Das ganze werde ich auch nochmal mit dem Dekan besprechen. Ein Restrisiko besteht natürlich dennoch, die amstärztliche Untersuchung steht auch noch bevor (sollte aber nichts passieren dort).

Würdet ihr auch jetzt kündigen oder wäre euch das zu riskant?

Gruß Crunchy
checkfrog
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von checkfrog »

Bei Kündigungsfristen gilt das Günstigkeitsprinzip. Viele Arbeitnehmer glauben, dass einfach das gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Tatsächlich gilt jedoch das, was für Dich günstiger ist, entweder die gesetzliche Frist oder die im Arbeitsvertrag. Wenn Du da eine lange Frist hast, könnte vielleicht mal ein Anruf bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Klarheit schaffen...

Viel Erfolg
Ecoli
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Ecoli »

Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch, Crunchy! Das ist ja super! :blume:
Ich fühle das mit dem Postboten total nach, ich habe mein Rufschreiben nun auch endlich erhalten (und endlich hat das um den Briefkasten herumtigern ein Ende!) :wink: Ich kann mit dem Lächeln gar nicht aufhören. :wink:

Leider kann ich zu deinem Problem nichts hilfreiches beisteuern, denn dein Beitrag könnte von mir formuliert sein: Genau vor der gleichen Problematik mit den Fristen stehe ich auch. An anderer Stelle habe ich auch schon gelesen, dass die Verhandlungen von FH zu FH verschieden sind und man ggf. gar nicht so viel verhandeln kann = das Risiko, zu hoch zu pokern ist dann ja faktisch nicht vorhanden. Ich kenne zudem auch aus meinem Umfeld kein Beispiel, bei dem die Verhandlungen geplatzt wären. Ich habe eher die diffuse, paranoide Befürchtung, dass doch noch etwas schief geht bis ich die Vereinbarung unterzeichnet habe. :roll:
Ich wäre auch für Input zu diesem Thema dankbar! Viele Grüße!
donkeydoeshisphd
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Crunchy hat geschrieben: ↑24.05.2022, 10:50 Hallo zusammen,

ich habe den Ruf meiner Wunschhochschule auch erteilt bekommen :-) bin wahnsinnig glücklich darüber und kann es kaum erwarten, meine Arbeit aufzunehmen.

Die Erteilung (das Rufschreiben) habe ich per Post bekommen, ohne Einschreiben. Hatte über Wochen immer den Postboten abgepasst und zum Ende hin habe ich darauf geachtet, zuhause zu sein, damit ich nicht ein mögliches Einschreiben verpasse.

Bei mir ist jetzt folgende Situation: Der Ruf ist erteilt und von mir auch bereits angenommen, die Verhandlungen sind aber erst im Juni. Allerdings muss ich diesen Monat noch kündigen, um fristgerecht zum 1.9 anfangen zu können (oder sonst eben versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erreichen).

Das Thema hatte ich auch beim Telefonat mit dem HLB besprochen und auch mit der Personalabteilung der Hochschule. Die Meinung ist hier nun, dass ich jetzt schon kündigen könnte, da bei den Berufungsverhandlungen an sich eigentl. nichts mehr schief gehen könnte. Das ganze werde ich auch nochmal mit dem Dekan besprechen. Ein Restrisiko besteht natürlich dennoch, die amstärztliche Untersuchung steht auch noch bevor (sollte aber nichts passieren dort).

Würdet ihr auch jetzt kündigen oder wäre euch das zu riskant?

Gruß Crunchy
Aus meiner eigenen Erfahrung heraus ist das riskant. Es können immer noch Dinge schiefgehen (irgendeine Stelle im Berufungsprozess lässt sich Zeit, Gesundheitsamt macht Faxen, es gibt eine Konkurrentenklage, Verhandlungen platzen, der Präsident will seinen Kumpel im letzten Moment positionieren etc.). Ich würde ohne schriftliches OK der Hochschule dass du zum Zeitpunkt X gegen eine festgelegte Vergütung anfangen kannst oder notfalls mit einem Backup in schriftlicher Form, um zumindest im Notfall die Miete/Sozialversicherung zahlen zu können "wenn es länger dauert, dann bist du erstmal Lehrbeauftragter" nicht kündigen. Bei mir war es eine "Rocky Road", als ich vorschnell gekündigt habe und ich hatte zwei Monate lang nur ein E13 Lehrbeauftragten-Gehalt, bis ich endlich auf W2 in in der PKV war, weil der Sachbearbeiter im Ministerium noch eine Freigabe machen musste und getrödelt hat - war echt eine ganz unschöne Zeit für mich.

Bezüglich Kündigungsfrist: Meist lassen sich Arbeitgeber darauf ein, einen Aufhebungsvertrag mit dir zu schließen. Niemand will, dass du gegen deinen Willen unmotiviert am Arbeitsplatz sitzt und die Motivation der anderen runterziehst. Bezüglich "Günstigkeitsprinzip" -> Ich bin kein Jurist (bitte frag im Zweifel einen), aber ich meine, das gilt nur, wenn es einen Tarifvertrag gibt, so dass du dann zwischen der Regelung in deinem Vertrag und der in deinem Arbeitsvertrag wählen kannst - war bei mir eh kein Thema, da drei Monate Kündigungsfrist und außertariflich -> Aufhebungsvertrag geschlossen.

Dass der HLB das entspannt sieht ist ja schön, aber die haben auch nicht das Risiko, das trägst am Ende des Tages du.
Cybarb
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Cybarb »

Hallo zusammen,

für mich gilt, was überall gilt: Gekündigt wird erst, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. (Allenfalls: Gekündigt wird, wenn eine schriftliche Einstellungszusage vorliegt.)

Dass der HLB da einen anderen Rat gibt, erachte ich für fahrlässig bis unverschämt - und als ein weiteres Zeichen dafür, dass viele Leute im Hochschulbereich anscheinend losgelöst von der restlichen Welt leben. ("Können Sie schon mal am Wochenende unterrichten, obwohl Sie noch gar nicht bei uns angestellt sind?")
Die Einschätzung der einstellenden Hochschule kann ich aus deren Sicht hingegen verstehen. Die wollen schließlich, dass man möglichst früh dort anfängt. Und wenn das nicht klappt, ist man es zumindest nicht selbst gewesen.

Ich würde nichts unternehmen, bevor kein Vertrag unterschrieben ist. Aufhebungsverträge klappen meiner Erfahrung nach gut, wenn man aufrichtig miteinander spricht und vielleicht auch ein bisschen Entgegenkommen zeigt. Wie bereits oben geschrieben wurde: Arbeitgeber wollen Arbeitnehmer, die bis zum Schluss motiviert sind. Durch vertraglichen Zwang geht jedoch die Motivation schnell flöten. Da trennt man sich lieber schnell per Aufhebungsvertrag, dann aber im Guten.

Gruß
Cyb
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von johndoe »

Gut zu wissen, dass jeder so paranoid ist bzgl "es könnte noch was schief gehen" :)

Andere Frage: die Betreuung von Abschlussarbeiten wird aufs Lehrdeputat angerechnet. Gilt dasselbe auch für die kooperative Betreuung von Doktoranden?
Cybarb
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Cybarb »

johndoe hat geschrieben: ↑25.05.2022, 08:49 Gut zu wissen, dass jeder so paranoid ist bzgl "es könnte noch was schief gehen" :)

Andere Frage: die Betreuung von Abschlussarbeiten wird aufs Lehrdeputat angerechnet. Gilt dasselbe auch für die kooperative Betreuung von Doktoranden?
Ich würde mir ja wünschen, dass die Paranoia nur das Resultat von anekdotischer Evidenz ist, der man letztlich keine Bedeutung zumessen sollte. Aber die Anzahl an glaubwürdigen Berichten über schwierige Berufungsprozesse würde mich schon nachdenklich stimmen bzw. mir Sorgen machen. :?

Zur Frage: In meinem Falle (private Hochschule) wäre so etwas angerechnet worden, ja. Allerdings waren die Anrechnungsregularien dort auch derart großzügig, dass das Ministerium wohl irgendwann mal meinte, dass das so nicht gehe. Ist also möglicherweise nicht verallgemeinerbar.
johndoe
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von johndoe »

Cybarb hat geschrieben: ↑25.05.2022, 09:32
Ich würde mir ja wünschen, dass die Paranoia nur das Resultat von anekdotischer Evidenz ist, der man letztlich keine Bedeutung zumessen sollte. Aber die Anzahl an glaubwürdigen Berichten über schwierige Berufungsprozesse würde mich schon nachdenklich stimmen bzw. mir Sorgen machen. :?
Das stimmt zwar, aber richtig schiefgelaufen ist es letztlich bei keinem, zumindest was ich hier so gelesen habe. Was aber nicht heißt, dass es nicht schiefgehen kann.
Cybarb hat geschrieben: ↑25.05.2022, 09:32
Zur Frage: In meinem Falle (private Hochschule) wäre so etwas angerechnet worden, ja. Allerdings waren die Anrechnungsregularien dort auch derart großzügig, dass das Ministerium wohl irgendwann mal meinte, dass das so nicht gehe. Ist also möglicherweise nicht verallgemeinerbar.
Danke für die Info! Wäre das eher ein Thema für die Verhandlung vor der Einstellung oder kann man sowas regelmäßig beantragen?
Crunchy
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Crunchy »

Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die Glückwünsche bzw. hilfreichen Tipps.

Ich hatte vorhin das Gespräch mit dem Dekan zu dem Thema und er hatte mir gesagt, dass ihm kein Fall bekannt ist, dass nach Rufannahme noch etwas schief gegangen ist.

Trotzdem hat er mir geraten, jetzt nicht zu kündigen. Der Grund ist der, dass die Einstellung bzw. Ernennung zum Professor recht kurzfristig erfolgen wird und es ungünstig ist, wenn ich davor bereits gekündigt habe bzw. dann noch in dem Arbeitsverhältnis drin bin. Insofern sollte ich jetzt mit meinem Vorgesetzten bzw. der Geschäftsleitung die Thematik besprechen und ankündigen, dass ich kurzfristig dann bald einen Aufhebungsvertrag erhalten möchte. Das Gespräch werde ich nächste Woche dann suchen und jetzt noch nicht offiziell kündigen.

Gruß Crunchy
Cybarb
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch V - ab 2022

Beitrag von Cybarb »

johndoe hat geschrieben: ↑25.05.2022, 13:01
Cybarb hat geschrieben: ↑25.05.2022, 09:32
Zur Frage: In meinem Falle (private Hochschule) wäre so etwas angerechnet worden, ja. Allerdings waren die Anrechnungsregularien dort auch derart großzügig, dass das Ministerium wohl irgendwann mal meinte, dass das so nicht gehe. Ist also möglicherweise nicht verallgemeinerbar.
Danke für die Info! Wäre das eher ein Thema für die Verhandlung vor der Einstellung oder kann man sowas regelmäßig beantragen?
Das wurde bei uns minutiös in irgendwelchen Regularien aufgedröselt; daher gab es auch keinen Anlass, darüber zusätzlich zu verhandeln. Wenn das in deinem Fall nicht so ist, sondern eher einen Sonderfall darstellt, kann man es m. E. in der Verhandlung schon mal ansprechen, ja. (Auch dort gäbe es ja dann zwei Möglichkeiten: a) Pauschalzusage, dass das immer so gemacht wird; b) Zusage, dass du es fallweise beantragen kannst/musst. Und natürlich noch c) geht nicht. :wink: )
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