Nachweis einer (selbstständigen) Tätigkeit

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Prometheus
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Nachweis einer (selbstständigen) Tätigkeit

Beitrag von Prometheus »

Hallo zusammen,

ich habe in den USA als selbstständiger Berater bei einem Forschungsinstitut gearbeitet.
Diese Tätigkeit habe ich bei einer Bewerbung auf eine FH-Professur als Nachweis der Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs angeben.
Im Beratervertrag habe ich mit dem Forschungsinstitut eine monatliche "fixed rate fee" für meine Arbeit vereinbart.
Es handelt sich hierbei um eine monatliche Zahlung in der Größenordnung von 5000 US-Dollar.
Jetzt hakt die Personalabteilung der Hochschule nach - sie möchte wissen, ob diese Tätigkeit in Vollzeit war.
(Vollzeit ist für die Personalabteilung 40 Stunden pro Woche.)

Meines Erachtens war sie in Vollzeit - doch wie soll ich das nachweisen?
Könnte man argumentieren, dass allein aufgrund der Höhe monatlichen Vergütung es sich um eine Vollzeit-Tätigkeit handeln muss?

Vielen Dank!
Grounded
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Re: Nachweis einer (selbstständigen) Tätigkeit

Beitrag von Grounded »

Hast du bei der Personalabteilung nachgefragt, was sie haben möchten?

Ich habe für solche Zwecke eine Selbstauskunft erstellt, in der ich meine Honorartätigkeit beschreibe und den Stundenumfang der Beschäftigung aufführe.
flip
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Re: Nachweis einer (selbstständigen) Tätigkeit

Beitrag von flip »

Das Problem wird eher eher sein, dass sie abblocken können und dir Scheinselbstständigkeit unterstellen, wenn du mit "ja" antwortest (was es ja auch de facto ist). Daher erst mal anrufen und nachfragen. Keine Ahnung, ob das im akademischen Bereich eine Rolle spielt.
abc
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Re: Nachweis einer (selbstständigen) Tätigkeit

Beitrag von abc »

Hast Du keinen Vertrag der da mehr regelt? Die werden die fixed rate pro Monat ja nicht einfach so gezahlt haben, oder? Ich hatte in dem Fall einen Vertrag in dem die Rate und die Tage pro Monat für den "service provider" geregelt war.

Allein der Betrag sagt ja nicht viel aus. Das könnten bei einem guten Tagessatz ja auch z.B. nur 5 Tage sein.

Scheinselbständigkeit sollte die eigentlich nicht interessieren. Es geht darum, ob man 5 Jahre Vollzeitäquivalent beschäftigt war.
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