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Beglaubigte Dokumente nur bei Listenplatzierung?

Verfasst: 24.04.2021, 16:37
von Prometheus
Hallo zusammen,

im September 2020 habe ich eine Probevorlesung gehalten und im Anschluss eine persönliche Vorstellung vor
der Berufungskommission.
Etwa 5 Wochen später hat die Hochschule von mir aktuell beglaubigte Kopien meines Hochschulabschlusses
sowie der Promotionsurkunde angefordert. Diese habe ich zeitnah eingesandt.
Seitdem: Stille von der Hochschule.

Frage: Werden beglaubigte Urkunden generell nur von Listenplatzierten angefordert oder von allen,
die eine Probevorlesung halten?

Vielen Dank!

Re: Beglaubigte Dokumente nur bei Listenplatzierung?

Verfasst: 25.04.2021, 10:50
von johndoe
Ich wurde bisher einmal eingeladen zur Probevorlesung und im Vorfeld aufgefordert, in diesem Zusammenhang von meinen Zeugnisse etc an der Hochschule beglaubigte Kopie machen zu lassen. Leider wurde es nix mit einem Listenplatz.

Insofern denke ich, dass dieser bürokratische Akt nichts über die weiteren Chancen aussagt.

Re: Beglaubigte Dokumente nur bei Listenplatzierung?

Verfasst: 26.04.2021, 19:47
von Prometheus
Okay, Danke!

Der Unterschied ist noch, dass die Anforderung der beglaubigten Urkunden nach der Probevorlesung kam.
In der Berufungsordnung der betreffenden Hochschule steht auch drin, dass die Berufungskommission die "Ordnungsgemäßigkeit" der Urkunden der für die Liste ausgewählten Bewerber prüfen soll.

Wie johndoe schrieb, kann es natürlich sein, dass die Hochschule von allen Vortragenden die beglaubigten Urkunden einholt, um das Verfahren zu beschleunigen.

Hab die Hochschule telefonisch kontaktiert - doch wollte man mir darüber keine Auskunft geben :roll: