Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens
Verfasst: 05.02.2021, 15:11
Hallo zusammen,
seit einem Jahr habe ich mein Ziel der FH-Professur intensiviert und meinen Hut bei mehreren Berufungsverfahren in den Ring geworfen. Ende des Jahres wurde ich dann auch zum Vorsingen und anschließendem Gespräch eingeladen. Das verlief positiv und nach einem inoffiziellen Anruf des Vorsitzenden der Berufungskommission hat er mir mitgeteilt, dass ich einen sehr guten Eindruck hinterlassen hätte und noch mal meine Bereitschaft abgefragt. Die Berufungskommission sei sich recht einig. Nach Eingang der Gutachten soll die Liste im Fachbereich verabschiedet werden.
Zum weiteren Verlauf des Verfahrens: Passiert es häufiger, dass externe Gutachten etwas völlig anderes aussagen, als die BK in ihrer Einschätzung vorgenommen hat? Wie wird in solchen Fällen damit umgegangen? Ich kenne den Fall nicht, habe aber schon mal eine BK erlebt, die in sich völlig zerstritten war und Kämpfe zwischen zwei Kandidaten ausgetragen hat. Das betraf zum Glück nicht mich.
Wenn es zum Ruf kommt und ich diesen annehme: Kommt es (vor oder nach dem Gespräch mit dem Rektor) seitens der Verwaltung noch zu Anforderungen zu Nachweisen über Anrechnung von Zeiten, Arbeitszeugnissen oder ähnliches? Diese lagen der Bewerbung alle bei und waren kein Thema, aber es wäre natürlich ungünstig, wenn man den Ruf annimmt und dann feststellt, dass z.B. der Nachweis für freiberufliche Tätigkeiten schwer wird.
Vielleicht mache ich mir auch einfachen einen Kopf zu viel. Ich freue mich jedenfalls auf den weiteren Verlauf, denn sowohl Hochschule, als auch mögliches Kollegium war mein absoluter Prio 1 Wunsch.
Gruß Nordisc
seit einem Jahr habe ich mein Ziel der FH-Professur intensiviert und meinen Hut bei mehreren Berufungsverfahren in den Ring geworfen. Ende des Jahres wurde ich dann auch zum Vorsingen und anschließendem Gespräch eingeladen. Das verlief positiv und nach einem inoffiziellen Anruf des Vorsitzenden der Berufungskommission hat er mir mitgeteilt, dass ich einen sehr guten Eindruck hinterlassen hätte und noch mal meine Bereitschaft abgefragt. Die Berufungskommission sei sich recht einig. Nach Eingang der Gutachten soll die Liste im Fachbereich verabschiedet werden.
Zum weiteren Verlauf des Verfahrens: Passiert es häufiger, dass externe Gutachten etwas völlig anderes aussagen, als die BK in ihrer Einschätzung vorgenommen hat? Wie wird in solchen Fällen damit umgegangen? Ich kenne den Fall nicht, habe aber schon mal eine BK erlebt, die in sich völlig zerstritten war und Kämpfe zwischen zwei Kandidaten ausgetragen hat. Das betraf zum Glück nicht mich.
Wenn es zum Ruf kommt und ich diesen annehme: Kommt es (vor oder nach dem Gespräch mit dem Rektor) seitens der Verwaltung noch zu Anforderungen zu Nachweisen über Anrechnung von Zeiten, Arbeitszeugnissen oder ähnliches? Diese lagen der Bewerbung alle bei und waren kein Thema, aber es wäre natürlich ungünstig, wenn man den Ruf annimmt und dann feststellt, dass z.B. der Nachweis für freiberufliche Tätigkeiten schwer wird.
Vielleicht mache ich mir auch einfachen einen Kopf zu viel. Ich freue mich jedenfalls auf den weiteren Verlauf, denn sowohl Hochschule, als auch mögliches Kollegium war mein absoluter Prio 1 Wunsch.
Gruß Nordisc