Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens

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Nordisc
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Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens

Beitrag von Nordisc »

Hallo zusammen,

seit einem Jahr habe ich mein Ziel der FH-Professur intensiviert und meinen Hut bei mehreren Berufungsverfahren in den Ring geworfen. Ende des Jahres wurde ich dann auch zum Vorsingen und anschließendem Gespräch eingeladen. Das verlief positiv und nach einem inoffiziellen Anruf des Vorsitzenden der Berufungskommission hat er mir mitgeteilt, dass ich einen sehr guten Eindruck hinterlassen hätte und noch mal meine Bereitschaft abgefragt. Die Berufungskommission sei sich recht einig. Nach Eingang der Gutachten soll die Liste im Fachbereich verabschiedet werden.

Zum weiteren Verlauf des Verfahrens: Passiert es häufiger, dass externe Gutachten etwas völlig anderes aussagen, als die BK in ihrer Einschätzung vorgenommen hat? Wie wird in solchen Fällen damit umgegangen? Ich kenne den Fall nicht, habe aber schon mal eine BK erlebt, die in sich völlig zerstritten war und Kämpfe zwischen zwei Kandidaten ausgetragen hat. Das betraf zum Glück nicht mich.

Wenn es zum Ruf kommt und ich diesen annehme: Kommt es (vor oder nach dem Gespräch mit dem Rektor) seitens der Verwaltung noch zu Anforderungen zu Nachweisen über Anrechnung von Zeiten, Arbeitszeugnissen oder ähnliches? Diese lagen der Bewerbung alle bei und waren kein Thema, aber es wäre natürlich ungünstig, wenn man den Ruf annimmt und dann feststellt, dass z.B. der Nachweis für freiberufliche Tätigkeiten schwer wird.

Vielleicht mache ich mir auch einfachen einen Kopf zu viel. Ich freue mich jedenfalls auf den weiteren Verlauf, denn sowohl Hochschule, als auch mögliches Kollegium war mein absoluter Prio 1 Wunsch.

Gruß Nordisc
SSCI
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Re: Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens

Beitrag von SSCI »

In Berufungsverfahren und auf hoher See ... oder so ähnlich
mantor
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Re: Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens

Beitrag von mantor »

Stimme SSCI zu. Möglich ist alles.

Zu Deinen Fragen: Da inzwischen Listen in der Regel ohne Reihung an die Außengutachter gehen, kommt es durchaus häufiger zu unterschiedlichen Einschätzungen – wenn denn niemand aus der Kommission illegalerweise den Telefonhörer abhebt und die Außengutachter brieft. ABER: Selbst wenn die Außengutachten zu anderen Einschätzungen kommen, muss das nicht heißen, dass die Reihung der Kommission nicht durchkommt. Man argumentiert dann mit dem persönlichen Auftritt des Bewerbers und seiner Performance beim Vortrag, etc.

Was Deine weitere Frage angeht: Wenn der Ruf einmal da ist, kann eigentlich nicht mehr viel passieren, weil dann alle Prüfungen (unter anderen durch die Personalabteilung) durch sind und alle Gremien zugestimmt haben. Vorher kann aber eben alles passieren: In jedem Gremium, durch das die Liste muss, kann es Probleme geben bzw. kann die Liste zurückgewiesen werden. Wenn das Ministerium noch ein Mitspracherecht hat, kann es feststellen, dass die Kriterien der Ausschreibung durch die Bewerber nicht erfüllt werden, etc.

Abhängig ist das alles nicht zuletzt davon, wie gut der Dekan/die Dekanin ist, wie sorgfältig im Verfahren gearbeitet wurde, etc.
Nordisc
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Re: Berufung - weiterer Ablauf des Verfahrens

Beitrag von Nordisc »

Danke für die ausführliche Einschätzung. Dann harren wir mal der Dinge. Mal schauen, wie lange es dauert, bis die Gutachten da sind und wann die BK das nächste Mal zusammenkommt.
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