Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

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donkeydoeshisphd
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Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Liebe alle,

ich habe festgestellt, dass in meinem Bereich gerade ein paar FH Prof-Stellen gleichzeitig ausgeschrieben sind, auf die ich ganz gut passen könnte. Daher will ich mein Glück versuchen. Da die Verfahren so nebulös sind und ich noch keine Erfahrungen damit gesammelt habe möchte ich mehrere Bewerbungen durch den Äther schicken.

Nun sind die FHs in verschiedenen Ecken Deutschlands und die Fahrt-/Übernachtungskosten würden bei mehreren Einladungen recht flott zu einem stolzen Sümmchen werden.

Werden Reisekosten (Zug + ggf. Eine Übernachtung) von FHs bei Einladungen zu ProbeLVs übernommen? Ist in der Privatwirtschaft ja recht üblich inzwischen.

Danke 🙂
mantor
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von mantor »

Kommt m.E. auf das Bundesland und/oder die Uni an. In BaWü habe ich meine Reisekosten erstattet bekommen. Bei drei anderen Verfahren (in Bayern, MeckPom und NRW) nicht.
Pittiplatsch
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von Pittiplatsch »

Hallo donkeydoeshisphd,

habe ähnliche Erfahrungen gemacht wie mantor. Meine Erfahrung in NRW war aber, dass es an einer FH gemacht wird, an der anderen nicht. Habe den Verdacht, dass vielleicht einige BK-Vorsitzende nicht von sich aus auf Dich zukommen und Dir die passenden Formulare direkt unter die Nase halten. Falls es nicht schon in der Stellenausschreibung oder der Webseite steht, dass keine Kosten übernommen werden, kann man sicherlich freundlich nachfragen - auch wenn die Übernahme dieser Reisekosten im ÖD die ziemliche Ausnahme ist. Bewerben solltest Du Dich trotzdem. Gerade am Anfang kann es sein, dass man gar nicht eingeladen wird. Und wenn doch, dann bekommst Du den Termin häufig mehr als 4 Wochen vorher, so dass Du noch günstige Bahn/Bus-Spartickets bekommst und (wenn es wieder geht) noch eine preiswerte Unterkunft, z.B. in einem Hostel.

Viele Grüße
mantor
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von mantor »

Nachtrag: Scheint wirklich ein Uni-Ding zu sein. Mir fällt gerade ein, dass ich bei einer anderen Uni in BaWü keine Reisekosten ersetzt bekommen habe. Du kannst aber, falls es nicht übernommen wird, auf jeden Fall die Kosten von der Steuer absetzen.
donkeydoeshisphd
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Danke euch. Mal unabhängig von der Nervosität vor eventuell kommenden Probe-LVs:

Die FHs sind manchmal in wirklich landschaftlich reizvollen Gegenden, die man sonst nicht so "auf dem Schirm" hat - gerade in Mitteldeutschland. Werde definitiv das Mountainbike einpacken, wenn ich eingeladen werde und mir danach erstmal eine kleine Radtour gönnen :D Dann hat sich die Reise auch im Fall einer Absage gelohnt :lol:
donkeydoeshisphd
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Bisherige Erfahrung: Bis jetzt wollte mir noch keine FH die Reisekosten erstatten.
Erich Gelsenfrid
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Registriert: 27.10.2020, 12:55

Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von Erich Gelsenfrid »

Hey Donkey,

habe gerade diesen Arikel gefunden: https://www.hochschulverband.de/faq_der ... essur.html#_
"Die Länder bzw. die Universitäten gehen bei der Erstattung von Reisekosten jedoch unterschiedlich vor. Teilweise ist die Reisekostenerstattung im Reisekostengesetz des jeweiligen Landes geregelt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Reisekostenerstattung nach Maßgabe von Verwaltungsvorschriften der Ministerien denkbar. Sollten auch diese nicht existieren, ist auf die jeweilige Praxis der Hochschulen abzustellen."

Die Frage ist auch, in welchem BL die Uni liegt und ob du die sie gefragt hast, ob eine Rückerstattung möglich ist.
Nomen Nescio
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Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von Nomen Nescio »

Erich Gelsenfrid hat geschrieben: ↑27.10.2020, 16:47 habe gerade diesen Arikel gefunden: https://www.hochschulverband.de/faq_der ... essur.html#_
"Die Länder bzw. die Universitäten gehen bei der Erstattung von Reisekosten jedoch unterschiedlich vor. Teilweise ist die Reisekostenerstattung im Reisekostengesetz des jeweiligen Landes geregelt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Reisekostenerstattung nach Maßgabe von Verwaltungsvorschriften der Ministerien denkbar. Sollten auch diese nicht existieren, ist auf die jeweilige Praxis der Hochschulen abzustellen."
Nach meinem Rechtsverständnis geht dies am Problem vorbei. Das Reisekostengestz eines BL kann IMHO ausschliesslich für Beamte/Angestellte eben dieses BL gelten, was naturgemäß für Vorstellungsgespräche nicht greifen kann. Desweiteren sollte ein Gesetz, in dem "Wir zahlen nie nichts" sowieso einkassiert worden sein. ;)
Erich Gelsenfrid hat geschrieben: ↑27.10.2020, 16:47 Die Frage ist auch, in welchem BL die Uni liegt und ob du die sie gefragt hast, ob eine Rückerstattung möglich ist.
Das wären 2 Fragen! ;) Aber keine von denen ist es, sondern die, ob in der Einladung ausdrücklich eine Kostenübernahme ausgeschlossen wurde. Ansonsten greift das BGB, in dem zu dieser Frage sinngemäß steht, dass der/die Einladende für notwendige und angemessene Ausgaben des/-r Eingeladenen aufkommt, zahlt. Und dort steht nichts darüber, wer wann wonach gefragt haben muß. ;)
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Erich Gelsenfrid
Beiträge: 7
Registriert: 27.10.2020, 12:55

Re: Erstattung der Reisekosten bei Probe-LVs üblich

Beitrag von Erich Gelsenfrid »

Ich meinte nicht, dass es die Pflicht ist, nach einer Rückerstattung zu fragen, sondern dass es ggfs eine gute Idee ist. Wer fragt kommt oft weiter im Leben.
Nomen Nescio hat geschrieben: ↑27.10.2020, 17:45Das wären 2 Fragen! ;)
Ok touché :)
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