Die jeweiligen Ansprüche werden zusammengelegt. Dabei gelten Kappungsgrenzen.
die Ansprüche für die Beamtenpension (Ruhegehalt^^) berechnen sich nach
"verbeamtete Jahre" * (ca.)1,8%/Jahr * letztes_Gehalt (google wirft 1,79375 % als "Hebesatz" aus)
Die Kappungsgrenze für das all in liegt bei
("sozialversicherungspflichtige Jahre" (nach dem 17. Lebensjahr) + "verbeamtete Jahre") * (ca.)1,8%/Jahr * letztes_Gehalt
Angerechnet werden z.B.
Ansprüche aus Alterversicherung für Landwirte
Leistungen aus "rentenbeitragspflichtbefreienden" Lebensversicherungen (keine Ahnung, ob Einmalzahlungen und "Renten" bei der Anrechnung unterschiedlich behandelt werden)
(und, und, und^^)
Wie Rentenausfallzeiten wie z.B. Wehr(ersatz)dienst, FSJ, Zeiten der Tätigkeit für den IS im Ausland, etc eingerechnet werden, weiss ich nicht.

Alles nach bestem Wissen und Gewissen!
