FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
Antworten
Harakiri
Neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2019, 10:02

FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Beitrag von Harakiri »

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich eine PVL an einer FH, auf die ich unmittelbar sehr gutes Feedback / hohes Interesse von der BK erhalten habe. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier mind. ein Listenplatz herausspringt. Problem ist allerdings, dass im anschließenden Gespräch auch gleich viel Druck aufgebaut wurde nach allen Seiten bzgl. Punkten, die bei mir teils die Schmerzgrenze überschreiten und die ich anderweitig so nicht erfahren hatte - gerade was die Zeitschiene, Kündigung, Umzug, etc. angeht. (Gut, man muss einräumen, dass ich an anderen Hochschulen eben bisher auch noch nicht so positiv aufgenommen wurde, aber die schienen i.A. immer alle Zeit der Welt zu haben...)

Ich glaube, hier versucht eine kleinere FH, die schon allerlei Absagen erfahren hat, den einen Kandidaten, der nun in Frage kommt, sofort dingfest zu machen.

Meine konkrete Frage(n) zu diesem Szenario: wie spät im Berufungsverfahren kann man noch "abspringen", ohne zu viel Porzellan zerschlagen zu haben? Wenn ich mit diesem Gedanken spiele, sollte ich vor Erstellung der Liste abspringen, oder kann man warten, bis die Liste erstellt ist? Aus dem universitären Umfeld hört man ja, dass man eine Erstberufung auf keinen Fall absagen darf. Mir ist nicht klar, in wie weit bzw. wie diese Regel im FH-Umfeld Anwendung findet.

Oder kann man diese Schmerzpunkte ggf. in den Verhandlungen, wenn es denn soweit kommt, nochmals ansprechen und erst bei Nichtklärung absagen? Bzw. ist dies dann eigtl. schon der "Point of no return"?

Für Eure Erfahrungen und Einsichten diesbezüglich, wäre ich überaus dankbar!
mm42
Beiträge: 168
Registriert: 05.11.2016, 15:46
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal

Re: FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Beitrag von mm42 »

Harakiri hat geschrieben: ↑16.04.2019, 10:32 Wenn ich mit diesem Gedanken spiele, sollte ich vor Erstellung der Liste abspringen, oder kann man warten, bis die Liste erstellt ist?
Wenn man die Bewerbung schon vor der Erstellung der Liste zurückzieht, dann kann man auch eine evtl. "Listenplatzbescheinigung" nicht bekommen; und eine solche "Listenplatzbescheinigung" kann nützlich für weitere Bewerbungen sein. (Aber soviel ich weiß schicken nicht alle FHs an die auf der Liste platzierten Bewerber auch eine entsprechende Mitteilung).
Vollkornpizza
Beiträge: 202
Registriert: 06.07.2013, 23:17
Status: Dr.
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Beitrag von Vollkornpizza »

Hallo Harakiri,

habe keine gute Antwort auf deine Frage, nur einen Gedanken dazu: Sobald du auf dem ersten Listenplatz landest, sitzt du bzgl. der offenen Punkte dann nicht ohnehin wieder am längeren Hebel? Wenn du den Ruf annimmst, du aber eine Kündigungsfrist von x Monaten hast, dann wird die FH das wohl akzeptieren müssen. Und was Umzug, etc. angeht: wenn die FH "klein" ist und "schon allerlei Absagen erfahren hat" hast du doch auch hier sicherlich einen gewissen Verhandlungsspielraum.

Viele Grüße
VP
trustmeIamajedi
Beiträge: 21
Registriert: 12.08.2018, 08:41
Status: Post-Doc
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Beitrag von trustmeIamajedi »

Meines Erachtens kannst Du jederzeit bis kurz vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages abspringen. Denn es können ja auch nach einem 1. Listenplatz viele weitere Szenarien eintreten, die Dir für die Übernahme einer Professur nicht passen könnten:

1. Du möchtest Praktika anbieten, bekommst dafür aber weder Räume, noch Laborausstattung... :shock:

2. Aufgrund deiner Gesundheitsgeschichte bekommst Du nur ein Angestellten- statt Beamtenverhältnis angeboten... :cry:

3. ...

4. Du verliebst dich neu und wanderst aus. :D
mashdoc
Beiträge: 90
Registriert: 17.07.2011, 11:20
Status: Student
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?

Beitrag von mashdoc »

Hallo, dazu auch eine Frage von mir. Sehe ich das richtig, dass das Einreichen meiner Beglaubigungen an Hochschule bzw. Ministerium noch nicht bedeutet, dass ich selbst die Professur schlussendlich annehmen muss bzw. mit dem Einreichen bereits angenommen habe? Ich kann auch nach dem grünen Licht durch das Ministerium noch ablehnen bzw. vom LP 1 zurücktreten? Danke.
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag