FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
KaterAusBrasilien
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FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von KaterAusBrasilien »

Hallo zusammen,

wer hat schon Erfahrungen mit Teilzeitprofessuren in geringen Umfängen gemacht? Ich sehe immer wieder, dass FHs auch in Teilzeit besetzen.

Ich bin nach der Promotion und mehreren Jahren als WiMi in die Stadtverwaltung gewechselt. Dort bin ich mittlerweile Stadtverwaltungsdirektor (A15) und aktuell in einem Bewerbungsverfahren zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (A16). Finanziell ist eine Professur für mich daher nicht mehr interessant (A15 und A16 liegen je nach Bundesland auch gehörig über W2 bzw. W3).

Aber ich habe die letzten Jahre immer noch Lehre gemacht, ca. 10 Bachelor-/Masterarbeiten pro Jahr betreut usw. Ich mache eh schon 8 Wochenstunden Nebentätigkeit. Mich treibt die Frage um, ob nicht auch eine Teilzeitprofessur auf diese Weise möglich ist. Von ehrenhalber verliehenen Titeln/Graden halte ich nichts, ich will auch Geld für meine Arbeit.
Jack24
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Jack24 »

KaterAusBrasilien hat geschrieben: ↑07.10.2018, 18:26 Hallo zusammen,

wer hat schon Erfahrungen mit Teilzeitprofessuren in geringen Umfängen gemacht? Ich sehe immer wieder, dass FHs auch in Teilzeit besetzen.

Ich bin nach der Promotion und mehreren Jahren als WiMi in die Stadtverwaltung gewechselt. Dort bin ich mittlerweile Stadtverwaltungsdirektor (A15) und aktuell in einem Bewerbungsverfahren zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (A16). Finanziell ist eine Professur für mich daher nicht mehr interessant (A15 und A16 liegen je nach Bundesland auch gehörig über W2 bzw. W3).

Aber ich habe die letzten Jahre immer noch Lehre gemacht, ca. 10 Bachelor-/Masterarbeiten pro Jahr betreut usw. Ich mache eh schon 8 Wochenstunden Nebentätigkeit. Mich treibt die Frage um, ob nicht auch eine Teilzeitprofessur auf diese Weise möglich ist. Von ehrenhalber verliehenen Titeln/Graden halte ich nichts, ich will auch Geld für meine Arbeit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das klappt. Volle Stelle A16 und daneben eine halbe Stelle W2? Das geht beamtenrechtlich wohl schon gar nicht. FH-Teilzeit-Prof. unter 50%? Glaube nicht, dass das für die FH attraktiv ist. Außerdem müsste ja erstmal eine passende W2-Stelle ausgeschrieben werden, die in der Nähe liegt.
Sebastian
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von Sebastian »

Klingt auch für mich ziemlich schwierig, zumal beide Dienstherren ja Sorge haben dürften, dass Kollisionen jeweils zu ihrem Nachteil ausgehen.
Soll es denn unbedingt die FH sein?
Ich habe z. B. schon den einen oder anderen Lehrinteressenten gesehen, der sich mit privaten Fortbildungsangeboten bei namhaften Anbietern nebenher als Dozent betätigt hat. Das schien mir eine gute Option, mal etwas anderes zu machen und auch gut bezahlt zu bekommen bei gleichzeitiger Dosierbarkeit, weil man die Fortbildungstermine praktisch selbst diktieren kann. Ist natürlich nicht so wissenschaftlich wie eine FH-Professur, aber leicht verdientes Geld bei dem man selbst die Lehre lernen kann.
Ich selbst hatte mich als Dozent nebenher per Lehrauftrag an der FH betätigt, aber als ich irgendwann im Hochsommer abends auf dem Dachboden unter Zeitdruck Klausuren korrigieren mußte, während unten mein Kind nach mir fragte, habe ich mal scharf nachgerechnet und festgestellt, dass sich das für mich nicht lohnt.
Sebastian
Jack24
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von Jack24 »

Danke für den Link, den Artikel aus 2008 kannte ich noch nicht.
Das scheint sich nicht großflächig durchgesetzt zu haben. Ich kann auch offen gestanden keine Motivation für die FH erkennen, ein aufwendiges Berufungsverfahren durchzuführen, nur um dann 2 bis 6 oder jedenfalls weniger als 9 SWS abdecken zu können. Wenn ein Herr Libeskind ankommt, na fein, aber sonst? Da vergibt man doch lieber ein Hon.-Prof. Titel und hat annähernd den gleichen Effekt für viel weniger Aufwand und Geld.
neuling2018
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von neuling2018 »

KaterAusBrasilien hat geschrieben: ↑07.10.2018, 18:26 Ich bin nach der Promotion und mehreren Jahren als WiMi in die Stadtverwaltung gewechselt. Dort bin ich mittlerweile Stadtverwaltungsdirektor (A15) und aktuell in einem Bewerbungsverfahren zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (A16). Finanziell ist eine Professur für mich daher nicht mehr interessant (A15 und A16 liegen je nach Bundesland auch gehörig über W2 bzw. W3).
Also ich habe an umliegenden FHs bereits ausgeschrieben Teilzeitprofessuren gesehen; und habe von einem Prof. gehört, der 50 % Teilzeit in der Wirtschaft ist und 50% Teilzeit-Prof.

(ohne den Thread in eine andere Richtung zu lenken...Darf ich fragen worin du promoviert hast? und wie deine Erfahrungen mit einer Karriere als Beamter in der Stadt so sind? Gerne auch per PN!)
mantor
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von mantor »

neuling2018 hat geschrieben: ↑07.10.2018, 22:24
KaterAusBrasilien hat geschrieben: ↑07.10.2018, 18:26 Ich bin nach der Promotion und mehreren Jahren als WiMi in die Stadtverwaltung gewechselt. Dort bin ich mittlerweile Stadtverwaltungsdirektor (A15) und aktuell in einem Bewerbungsverfahren zum Leitenden Stadtverwaltungsdirektor (A16). Finanziell ist eine Professur für mich daher nicht mehr interessant (A15 und A16 liegen je nach Bundesland auch gehörig über W2 bzw. W3).
Also ich habe an umliegenden FHs bereits ausgeschrieben Teilzeitprofessuren gesehen; und habe von einem Prof. gehört, der 50 % Teilzeit in der Wirtschaft ist und 50% Teilzeit-Prof.

(ohne den Thread in eine andere Richtung zu lenken...Darf ich fragen worin du promoviert hast? und wie deine Erfahrungen mit einer Karriere als Beamter in der Stadt so sind? Gerne auch per PN!)
Ich glaube, es könnte beamtenrechtlich schwierig werden, wenn man zu 100% auf einer Stelle beschäftigt ist – und dann noch Teilzeit an einer Uni tätig wird. Das müsste man sich als Beamter ja auch erst einmal genehmigen lassen. Der DBB notiert dazu:

"Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt nach § 99 Abs. 2 S. 2 Nr. 1-6 BBG insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitskraft nach Art und Umfang derart stark in Anspruch nimmt, dass der Beamte seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann, (wird i.d.R. angenommen, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet oder wenn der Gesamtbetrag der Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40% des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes des Beamten übersteigt)". (https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... eiten.html)

Wenn Du von einer Wochenarbeitszeit ausgehst, die bei 40 Stunden liegt, dürftest Du also nicht mehr als 8 Stunden Deiner Nebentätigkeit nachgehen (was ja, wenn ich es recht verstehe, das ist, was Du gerade ohnehin schon machst). Da wird es dann mit dem Deputat schon eng, wenn in diese acht Stunden nicht nur die reine SWS-Zahl (die ja an FHs nicht 9 SWS beträgt, sondern deutlich darüber liegt) eingerechnet wird, sondern auch noch so Dinge wie Vorbereitung der Veranstaltungen, Korrekturen, Betreuung von Studierenden, akademische Selbstverwaltung, etc. Da läge das Deputat dann wahrscheinlich bei 4 SWS? Andererseits: Vielleicht hat Dein Dienstherr ja auch Interesse daran, sich mit Deinem neuen Titel zu schmücken. Es gibt ja auch Hochschulen für öffentliche Verwaltung, etc.

Was das Geld angeht: In meinem Bundesland gibt es noch eine Regelung, dass in Fällen, in denen die öffentliche Hand auch die Nebentätigkeit zahlt, es passieren kann, dass man das verdiente Geld wieder abführen muss. Was genau da die Bedingungen sind, weiß ich allerdings nicht.
schommes
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von schommes »

Zwei halbe Beamtenstellen nebeneinander ist nebentätigkeitsrechtlich als Verstoß gegen das Lebenszeitprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG ausgeschlossen. Eine Honorarprofessur ist indes denkbar, setzt allerdings auf der Grundlage der typischen Berufungssatzung der meisten Hochschulen voraus, dass der Bewerber an genau dieser Hochschule schon des längeren als Lehrbeauftragter in einem gewissen Mindestumfang gelehrt hat.
Der "Promifaktor" vermag natürlich so manche Berufungssatzung außer Kraft zu setzen.

Beste Grüße,

Dr. iur. Thomas Elbel LL.M. (Emory)
Professor für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Dienstrecht
KaterAusBrasilien
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von KaterAusBrasilien »

Hallo,

vielen Dank für die Kommentare. Grundsätzlich dachte ich auch nicht an 50/50, sondern an sowas wie 80/20, ggf. 90/20 oder ein anderer Quotient, der arbeitsrechtlich möglich ist.

Die Entlohnung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung ist bescheiden - ca. 40€ für die gesamte (!) Betreuung einer Bachelorarbeit in meinem Bundesland. Ich arbeite seit Jahren für eine Privathochschule, da erhalte ich etwa 20x so viel. An kostenfreie Lehre als Honorarprofessor denke ich erst gar nicht, das ist Ausbeutung.
Daphne Nova
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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Beitrag von Daphne Nova »

Wenn ich es richtig erinnere, braucht es für den Professoren-Titel mindestens eine 50%-Beschäftigung (auch an privaten HS) (?).
Daher wird alles außer einer Honorarprofessur in dem von dir gewünschten Umfang m.E. nicht möglich sein, selbst bei privaten FHs nicht.
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