FH-Professur Lehrerfahrung
Verfasst: 24.08.2018, 09:42
Hallo,
ich habe mich auf eine FH-Professur beworben. Nun bekam ich eine Mail von der FH in der ich darauf hingewiesen wurde, dass es schön wäre, wenn in den Bewerbungsunterlagen die Voraussetzungen die das Land NRW an eine Berufung stellt hervorgehoben würden.
Das finde ich schon ein bisschen schräg, denn die Promotion ist ja klar zu erkennen und die Berufserfahrung ist im Lebenslauf unter dem Stichpunkt Berufserfahrung deutlich herauszulesen.
Vielleicht ging es aber auch um den dritten Punkt: "Lehrerfahrung im Umfang von 1 vollen Jahresdeputat in der Hochschullehre". Ich habe ziemlich viele Fortbildungen gegeben, die ich auch aufgelistet habe. Auf Nachfrage hieß es, dass diese auch angerechnet werden könnten.
Jetzt habe ich recherchiert, aber ich konnte im Hochschulgesetz für NRW nirgends als Voraussetzung dieses Maß an Lehrerfahrung herauslesen.
Hat die Sekretärin da etwas verwechselt? Meiner Meinung nach spielt das Jahresdeputat erst NACH der Berufung eine Rolle und nicht als Voraussetzung.
Habt ihr dazu Erfahrungen?
Ein Jahresdeputat ist ja auch ziemlich viel. Das wären dann (glaube ich) 16 Lehrveranstaltungen.
Viele Grüße und vielen Dank!
ich habe mich auf eine FH-Professur beworben. Nun bekam ich eine Mail von der FH in der ich darauf hingewiesen wurde, dass es schön wäre, wenn in den Bewerbungsunterlagen die Voraussetzungen die das Land NRW an eine Berufung stellt hervorgehoben würden.
Das finde ich schon ein bisschen schräg, denn die Promotion ist ja klar zu erkennen und die Berufserfahrung ist im Lebenslauf unter dem Stichpunkt Berufserfahrung deutlich herauszulesen.
Vielleicht ging es aber auch um den dritten Punkt: "Lehrerfahrung im Umfang von 1 vollen Jahresdeputat in der Hochschullehre". Ich habe ziemlich viele Fortbildungen gegeben, die ich auch aufgelistet habe. Auf Nachfrage hieß es, dass diese auch angerechnet werden könnten.
Jetzt habe ich recherchiert, aber ich konnte im Hochschulgesetz für NRW nirgends als Voraussetzung dieses Maß an Lehrerfahrung herauslesen.
Hat die Sekretärin da etwas verwechselt? Meiner Meinung nach spielt das Jahresdeputat erst NACH der Berufung eine Rolle und nicht als Voraussetzung.
Habt ihr dazu Erfahrungen?
Ein Jahresdeputat ist ja auch ziemlich viel. Das wären dann (glaube ich) 16 Lehrveranstaltungen.
Viele Grüße und vielen Dank!