Re: Stundensatz eines FH-Professors als Freiberufler?
Verfasst: 29.06.2018, 15:17
Die Ausführungen von oclock sind etwas, naja... wackelig.
1. Als Angestellter oder Beamter muss man sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Es ist also nicht "am geschicktesten", sondern deine Pflicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es da als Beamter eine allumfassende Dokumentationspflicht gibt. Ich hatte damals einen Betrag und eine Zeitangabe getätigt, das wurde genehmigt und fertig aus. Und das war auch nicht an ein bestimmtes Projekt gekoppelt und man hat danach nie wieder nachgefragt. Aber das mag mal wieder jede Uni/FH anders beurteilen.
2. Der obige Link ist nicht der Richtige, da es nicht um die Privatwirtschaft geht. Richtiger wäre so etwas hier, wenn auch BBG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__99.html Das würde dann für einen Prof an der HS Bund gelten (und ergibt auch mehr Sinn).
Wenn die "ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden" entscheidet übrigens der Personalsachbearbeiter. ~ Zehn Gehaltsstufen unter dir. Also, wenn du das ganz genau ausführst und erklärst, dann wird er/sie dir nicht widersprechen.
Was die Bezahlung angeht... vergiss GULP oder irgendwelche anderen Richtlinien. Du bist schließlich Professor und übst eine beratende Tätigkeit aus. Also etwas administratives - und, du bist unabhängig. Damit sind wir irgendwo zwischen 1000 und 2000€ zzgl. Mehrwertsteuer. Was du genau wählst, bleibst dir überlassen. Es lohnt sich aber, dein vorheriges Gehalt damit zu vergleichen, die Einsparungen, die dein Arbeitgeber durch fehlende Rückstellungen usw. nun hat, zu berücksichtigen, und vor allem strategisch nachzudenken. Wenn du also 2000€ sagst, wirst du dir evtl. eine langfristige Bindung kaputt machen. Also würde es sich anbieten, mit irgendwas um 1200€ anzufangen und dann in der Zukunft, wenn die Komplexität der Aufgabe vermeintlich steigt, die Tagessätze anheben. Hier entsteht ja schließlich ein vertrauliches Verhältnis ohne direkten Wettbewerb. Obacht aber mit der 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts. Aber auch das kann im Zweifel vermutlich verhandelt werden. FHs freuen sich schließlich über die Kontakte
in die Wirtschaft und vielleicht kannst du ja dann einfach mal ein Seminar mit dem Unternehmen auf die Beine stellen... Dann freuen sich alle.
1. Als Angestellter oder Beamter muss man sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Es ist also nicht "am geschicktesten", sondern deine Pflicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es da als Beamter eine allumfassende Dokumentationspflicht gibt. Ich hatte damals einen Betrag und eine Zeitangabe getätigt, das wurde genehmigt und fertig aus. Und das war auch nicht an ein bestimmtes Projekt gekoppelt und man hat danach nie wieder nachgefragt. Aber das mag mal wieder jede Uni/FH anders beurteilen.
2. Der obige Link ist nicht der Richtige, da es nicht um die Privatwirtschaft geht. Richtiger wäre so etwas hier, wenn auch BBG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__99.html Das würde dann für einen Prof an der HS Bund gelten (und ergibt auch mehr Sinn).
Wenn die "ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden" entscheidet übrigens der Personalsachbearbeiter. ~ Zehn Gehaltsstufen unter dir. Also, wenn du das ganz genau ausführst und erklärst, dann wird er/sie dir nicht widersprechen.
Was die Bezahlung angeht... vergiss GULP oder irgendwelche anderen Richtlinien. Du bist schließlich Professor und übst eine beratende Tätigkeit aus. Also etwas administratives - und, du bist unabhängig. Damit sind wir irgendwo zwischen 1000 und 2000€ zzgl. Mehrwertsteuer. Was du genau wählst, bleibst dir überlassen. Es lohnt sich aber, dein vorheriges Gehalt damit zu vergleichen, die Einsparungen, die dein Arbeitgeber durch fehlende Rückstellungen usw. nun hat, zu berücksichtigen, und vor allem strategisch nachzudenken. Wenn du also 2000€ sagst, wirst du dir evtl. eine langfristige Bindung kaputt machen. Also würde es sich anbieten, mit irgendwas um 1200€ anzufangen und dann in der Zukunft, wenn die Komplexität der Aufgabe vermeintlich steigt, die Tagessätze anheben. Hier entsteht ja schließlich ein vertrauliches Verhältnis ohne direkten Wettbewerb. Obacht aber mit der 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts. Aber auch das kann im Zweifel vermutlich verhandelt werden. FHs freuen sich schließlich über die Kontakte
in die Wirtschaft und vielleicht kannst du ja dann einfach mal ein Seminar mit dem Unternehmen auf die Beine stellen... Dann freuen sich alle.