Seite 4 von 7

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 04.07.2017, 18:23
von neuling2018
Auch wenn die hier beschriebenen Gehälter evtl. Extremfälle aufzeigen, finde ich die Diskussion sehr interessant. Und es zeigt auch wieder - je attraktiver man auf dem Arbeitsmarkt / oder eben wissenschaftlichen Markt ist, desto mehr kann man (und sollte man sich auch trauen) zu fordern. Die Neulinge unter den Profs. bleiben da dann meist wohl eher ohne Zulagen zurück. Für mich persönlich wäre es noch interessant zu wissen, wie man als Prof. dann dafür sorgt, dass man mehr nach einiger Zeit mehr Zulagen bekommt?

Ohne der Gehalts-Diskussion jeglichen Fahrtwind zu nehmen, würde mich zum Thema FH-Professur auch das im Topic erwähnte Thema Arbeitspensum interessieren. Insbesondere dabei Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Home Office, Anwesenheitspflicht, wie viele Vorlesungen hält man selbst? kann man externe dafür "einstellen"? Wie sieht es mit Korrektur von Klausuren aus? kann man auf Hilfskräfte zugreifen etc.? Wie ist das so im Normalfall? :)

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 05.07.2017, 03:34
von oclock
neuling2018 hat geschrieben: Für mich persönlich wäre es noch interessant zu wissen, wie man als Prof. dann dafür sorgt, dass man mehr nach einiger Zeit mehr Zulagen bekommt?
Dein Einkommen setzt sich aus mehreren Säulen zusammen:
1. Grundgehalt
-> Selbsterklärend. Kann man in Tabellen für das jeweilige Bundesland nachschlagen.

2. Funktions-Leistungsbezüge
Wenn Du bestimmte Ämter wahrnimmst (z.B. Rektor, DekanIn, ProdekanIn etc.), dann kannst Du zusätzliche Zulagen erhalten.

3. Berufungs- und Bleibe-Zulagen
Wenn Du auf eine Professur berufen wirst und ein toller Hecht bist, perfekt zur Ausschreibung passt und die HS Dich unbedingt haben will oder braucht, dann kannst Du theoretisch Berfungs-Leistungsbezüge verhandeln. Vorallem bei einem Erstruf wird an vielen FHs aber nichts verhandelt. Du bekommst das, was der Rektor Dir geben möchte. Wenn es Dir nicht passt, musst Du die Stelle ja nicht annehmen.
Falls Du Dich fleissig weiterbewirbst und einen Ruf erhälst, dann kannst Du diesen Ruf als Druckmittel für erneute Verhandlungen einsetzen und Bleibe-Leistungsbezüge verhandeln ("Hallo Herr Rektor, wenn Sie mir nicht mehr Geld geben, dann gehe ich woanders hin, die bieten mir bessere Konditionen an."). Das kannst Du aber meist erst nach 3-5 Jahren nutzen, vorher lassen sie dich einfach ziehen, wenn Du nicht mehr bleiben möchstest.

4. Besondere Leistungsbezüge
Wenn Du über einen längeren Zeitraum in den Bereichen Lehre, Forschung und Sonstiges (zB Leitung von Gremien/Instituten etc.) besonders gut bist, kannst Du zusätzliche Leistungsbezüge erhalten.

5. Forschungs- und Lehrzulage
Wenn Du Drittmittel von Unternehmen einwirbst, dann kannst Du mit dem Unternehmen vereinbaren, dass sie Dir für die Durchführung des Projekts eine, ich nenne es mal Prämie, zahlen. Diese wird Dir dann für die Dauer des Projekts von der HS ausgezahlt.

6. Nebentätigkeiten
Als Prof. darfst Du einen Arbeitstag der Woche mit Nebentätigkeiten verbringen, die vorher zu genehmigen sind (manche zumindest, andere müssen nur angezeigt werden). Beispiele: Vorträge, Schulungen, Gutachten, etc.

Einzelheiten der Punkte 2-5 unterscheiden sich von HS zu HS. Näheres regeln die Verordnungen der Hochschulen über die Vergabe von Leistungsbezügen, die jede HS hat, zb für die OTH Regensburg.

Nebentätigkeiten sind gesetzlich geregelt und nicht HS spezifisch.

Die Zulagen erhält der Prof auf Antrag + Stellungnahme vom Dekan und falls noch Geld über ist.
Ohne der Gehalts-Diskussion jeglichen Fahrtwind zu nehmen, würde mich zum Thema FH-Professur auch das im Topic erwähnte Thema Arbeitspensum interessieren. Insbesondere dabei Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Home Office, Anwesenheitspflicht,
Während des Semesters besteht eine Präsenzpflicht (wurde sogar vom Oberverwaltungsgericht Saarland 1998 bestätigt). Meist ist es so geregelt, dass Du an 3 Tagen Deine Lehrveranstaltungen halten und an insgesamt 4 Tagen für Aufgaben zur Verfügung stehen musst.

In der vorlesungsfreien Zeit hast Du regelmässig keine Anwesenheitspflicht, nur falls es konkrete Dienstaufgaben erfordern (Sprechstunden, Betreuung von Studenten, Sitzungen etc.) .
wie viele Vorlesungen hält man selbst? kann man externe dafür "einstellen"?
Du musst Dein Lehrdeputat von 18 SWS erfüllen und nicht jemand anderes. Dafür wirst Du ja bezahlt :-) Und der Dekan wird darauf achten, dass jeder Prof. sein Lehrdeputat erfüllt, denn er muß dafür beim Rektor Rechenschaft ablegen.
Pro Semester hast Du so ca. 3-4 Lehrveranstaltungen, die sich aus der eigentlich Vorlesung und dazugehörigen Übungen/Praktika/Seminaren zusammensetzen.
Das Lehrdeputat kann etwas reduziert werden, wenn Du Abschlussarbeiten betreust, Forschungsprojekte (Drittmittelprojekte) durchführst etc. Falls Du zu viele Studenten hast, können HiWis oder Mitarbeiter bei der Betreuung von Praktika und Übungen aushelfen und paralelle "Sessions" betreuen, oder Du betreust die alle selbst und hast weniger andere Lehrveranstaltungen (soweit das vom "Lehrplan" überhaupt möglich ist).

Wie sieht es mit Korrektur von Klausuren aus? kann man auf Hilfskräfte zugreifen etc.?:)
Im Normalfall korrigierst Du alles selbst: Klausuren, Praktikumsberichte, Seminarausarbeitungen, Abschlußarbeiten und was sonst noch so anfällt.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Professor bin und mir all diese Infos selbst sehr mühseelig zusammengesucht habe. Falls ich etwas falsches geschrieben habe, darf man mich gerne korrigieren oder ergänzen. Ich lerne gerne dazu :-)

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 14.07.2017, 01:26
von oclock
Habe eine Tabelle (Stand Juli 2017) vom DHV gefunden, die sehr übersichtlich die Grundgehälter der W-Besoldungen auflistet:

https://www.hochschulverband.de/fileadm ... lter_w.pdf

Man sollte aber beachten, dass zu den Grundgehältern noch jährliche Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") kommen können. In NRW z.B. sind sie aber schon ins Grundgehalt mit eingerechnet. Also sind die Gehälter nicht 100% miteinander vergleichbar.

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 14.07.2017, 14:45
von praktikum
neuling2018 hat geschrieben: Ohne der Gehalts-Diskussion jeglichen Fahrtwind zu nehmen, würde mich zum Thema FH-Professur auch das im Topic erwähnte Thema Arbeitspensum interessieren. Insbesondere dabei Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Home Office, Anwesenheitspflicht, wie viele Vorlesungen hält man selbst? kann man externe dafür "einstellen"? Wie sieht es mit Korrektur von Klausuren aus? kann man auf Hilfskräfte zugreifen etc.? Wie ist das so im Normalfall? :)
i) Anwesenheitspflicht
Ein wichtiger Punkt: Man muss aufpassen, dass man keinen schlechten Ruf bekommt. Wenn ein Lehrstuhl öfter verwaist ist, dann spricht sich das schnell herum. Daher ist das mit dem Home Office nicht unbedingt die beste Lösung.

ii) Externe für Vorlesungen
Das sollte man nur in begrenztem Maße einsetzen.

iii) Korrekturen durch Hilfskräfte
Ich kenne Fälle, bei denen es nach einer Klausur so viele Beschwerden über die Bewertung gab, dass der Prof. nachher nochmal die ganze Klausur korrigieren musste. Das war natürlich ziemlich peinlich. Gerade bei Hilfskräften gerät man eben schnell an Oberschlaumeier.

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 13.08.2017, 20:03
von neuling2018
Vielen Dank für die doch sehr interessanten Beiträge hier!

Vielleicht noch eine Frage an Euch, die überlegen eine FH-Prof. anzustreben (oder bei denen es bereits geklappt hat). Wie flexibel schätzt ihr eure Arbeit ggü. einem "normalen" Job ein? Vielleicht mein Hintergrund zu der Frage: Ich muss ehrlich sagen, dass mir die Freiheit der Arbeitszeiteinteilung während der Promotion echt super gefallen hat. Das "Arbeiten" hatte da eine ganz andere Bedeutung als den ganzen Tag nur in einem Büro zu sitzen und irgendwie immer einen gewissen externen Druck zu spüren...Aktuell bin ich im Unternehmen beschäftigt und fühle mich irgendwie immer gestresst, weil die eigene Arbeit so enorm abhängig ist von anderen Menschen, dem Chef, den Kollegen, etc. Daher jetzt die Hoffnung, dass es mit einer FH-Professur dann mehr Freiheit und mehr Selbstbestimmtheit gibt. Wie seht ihr das? :)

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 15.08.2017, 11:56
von oclock
Wie wir das sehen, ist eigentlich egal. Fakt ist, dass Du als Prof. Deine Zeit weitestgehend frei einteilen kannst und Inhalte in Forschung & Lehre selbst bestimmst. Fixe Termine, die Du einhalten musst sind in erster Linie Deine Lehrveranstaltungen, Gremiensitzungen, Besprechungen mit Studierenden etc.

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 05.09.2017, 17:11
von neuling2018
Ich hätte jetzt noch eine Frage bzgl. der Anwesenheitspflichten - gibt es bundeslandspezifisch Verordnungen / Gesetze die eine Anwesenheit (Anzahl der Tage, etc) regeln? An meiner bevorzugten FH habe ich nur eine "Grundordnung" gefunden, die allerdings sehr dünn ist und kaum Informationen enthält.

Danke!

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 05.09.2017, 17:38
von oclock
Ich zitiere mich mal selbst:
Während des Semesters besteht eine Präsenzpflicht (wurde sogar vom Oberverwaltungsgericht Saarland 1998 bestätigt). Meist ist es so geregelt, dass Du an 3 Tagen Deine Lehrveranstaltungen halten und an insgesamt 4 Tagen für Aufgaben zur Verfügung stehen musst.

In der vorlesungsfreien Zeit hast Du regelmässig keine Anwesenheitspflicht, nur falls es konkrete Dienstaufgaben erfordern (Sprechstunden, Betreuung von Studenten, Sitzungen etc.) .
Während der Vorlesungszeit darfst Du also während der 4 Tage pro Woche nicht einfach nach Mallorca, um dort zu arbeiten, wenn keine Vorlesungen stattfinden. Du musst in der Nähe sein, um bei Bedarf Dienstaufgaben vor Ort erledigen zu können (Betreuung, Studienberatung, etc.). Du musst aber nicht sinnlos an der FH im Büro rumsitzen, wenn Du dort konkret nix zu tun hast.

In der vorlesungsfreien Zeit kannst Du Deinen Urlaub nehmen. Dann sagst Du kurz im Sekretariat bescheid, dass Du in dieser Zeit nicht erreichbar bist und gut ist. Ansonsten kannst Du während der Arbeitszeit in der vorlesungsfreien Zeit auch auf Mallorca sein und dort arbeiten, da Du in dieser Zeit keine Präsenzpflicht hast, es sei denn Du hast konkrete Aufgaben vor Ort zu erledigen. Dann musst Du Deinen Arbeitsaufenthalt auf Mallorca aus dienstlichen Gründen leider unterbrechen. In der vorlesungsfreien Zeit solltest Du, außer Du machst offiziell Urlaub, weiterhin erreichbar sein, falls irgendwas wichtiges ist, da Du ja im Dienst bist.

Das weiter oben genannte Urteil kannst Du Dir beim OVG Saarland gegen eine Unkostenpauschale von 1.50 Euro zukommen lassen. Falls Dich das genau Aktenzeichen interessiert, sag bescheid.

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 06.09.2017, 07:19
von neuling2018
Super, Danke. Vermutlich meinst du Urt. v. 30.11.1998, Az.: 6 W 3/98? Leider habe ich bei Google nicht das voll einsehbare Urteil gefunden, nur den Amtlichen Leitsatz:

"Auch wenn Professoren bei der Bestimmung von Ort und Zeit ihrer Dienstaufgaben grundsätzlich frei sind, haben sie zumindest in der Vorlesungszeit des Semesters eine grundsätzliche Präsenzpflicht, der sie sich nicht einseitig unter Hinweis auf eine (Über-)Erfüllung (allein) ihrer Lehrverpflichtung entziehen können."

Werde also doch die 1,50 Euro investieren müssen ;-)

Aber wenn ihr ehrlich bin, sieht die Praxis, so wie ich sie kennengelernt habe, ganz anders aus. Mein Professor und viele andere am Fachbereich (allerdings Uni) sind höchstens 2 bis 3 Tage im Büro...und im Schnitt sicher nicht die 4 Tage pro Woche. Beanstandet hat das bisher auch niemand, wer sollte denn auch? Die Doktoranden? Sicher nicht! Studierende? Die werden eh nur von den Wiss. Mitarbeitern betreut...

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Verfasst: 06.09.2017, 12:02
von oclock
neuling2018 hat geschrieben:Super, Danke. Vermutlich meinst du Urt. v. 30.11.1998, Az.: 6 W 3/98? Leider habe ich bei Google nicht das voll einsehbare Urteil gefunden, nur den Amtlichen Leitsatz
Ja genau. E-Mail an das OVG Saarland genügt. Alles weitere teilen sie Dir dann mit.
Aber wenn ihr ehrlich bin, sieht die Praxis, so wie ich sie kennengelernt habe, ganz anders aus. Mein Professor und viele andere am Fachbereich (allerdings Uni) sind höchstens 2 bis 3 Tage im Büro...und im Schnitt sicher nicht die 4 Tage pro Woche.
Ich habe doch im Post oben drüber geschrieben, dass Du nicht "sinnlos" im Büro sitzen musst oder "sinnlos" zur Hochschule fahren musst. Du musst "zur Verfügung" stehen. Also in der Nähe des Hochschulortes sein. Daher wird auch erwartet, in die Nähe der Hochschule zu ziehen...

An FHs ist es meist so geregelt, dass Du Deine Vorlesungen an 3 Tagen zu erbringen hast. Also wirst Du mind. an 3 Tage auch tatsächlich an der Hochschule sein. Aber nach der VL musst Du dann nicht ins Büro und da rumsitzen, sondern kannst daheim weiterarbeiten, wenn Du keine anderen Termine vor Ort hast.

An der Uni besteht diese 4-Tage Präsenzpflicht prinzipiell auch. Das Urteil ist nicht nur auf FH-Professoren bezogen. Aber wie gesagt: Wenn Du Deine Termine geschickt legst, wie User "mantor" hier auch irgendwo mal geschrieben hat, dann musst Du am 4. Tag auch nicht zur Hochschule. Warum auch? Arbeiten kannst Du auch zuhause.

Meine Meinung: Wenn Du Dich irgendwie atypisch (im Vergleich zu dem restlichen Kollegium) verhälst, dann wirft das kein gutes Licht auf Dich. Von daher solltest Du Dich an die Gepflogenheiten der jeweiligen Hochschule anpassen. Wenn die alle täglich im Büro rumsitzen, dann solltest Du das auch, auch wenn Du nicht müsstest. Insbesondere in der Probezeit.
Beanstandet hat das bisher auch niemand, wer sollte denn auch? Die Doktoranden? Sicher nicht! Studierende? Die werden eh nur von den Wiss. Mitarbeitern betreut...
Solange Du Deine Arbeit ordnungsgemäß machst, wird auch nix beanstandet. Die Hochschule ist kein Gefängnis an der Du 4 Tage die Woche in der Zelle sitzen musst :-) An der FH hast Du aber nicht wirklich WiMas, die Deine Studenten betreuen. Von daher musst Du da sein, wenn sie Dich brauchen ...