FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mantor »

oclock hat geschrieben:Nur mal so zur allgemeinen "Erheiterung" ein Gerichtsurteil, welches Aufschluss über das Gehalt eines W3 Uni-Profs gibt:

Änderung der Professorenbesoldung

2012 erhielt dieser Prof:
5447,25 Euro Grundgehalt
+2943,50 Euro Berugungs-Leistungsbezug (unbefristet, dynamisiert, ruhegehaltsfähig)
+400 Euro besonderer Leistungsbezug (3 Jahre befristet, nicht dynamisiert, nicht ruhegehaltsfähig)
=8790.75 Euro

Davon können FH-Profs mit ihren Berufungs-Leistungsbezügen von ca. 0-500 Euro nur träumen :-)

Und hier ein paar aktuellere Statistiken:
https://www.academics.de/wissenschaft/d ... 58554.html
Die Betonung liegt auf eines. Kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die von solchen Zulagen nur träumen können. Hängt natürlich auch stark vom Fachbereich ab!
oclock
Beiträge: 259
Registriert: 05.11.2006, 19:08
Status: Dr.
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

mantor hat geschrieben:
oclock hat geschrieben:
Und hier ein paar aktuellere Statistiken:
https://www.academics.de/wissenschaft/d ... 58554.html
Die Betonung liegt auf eines. Kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die von solchen Zulagen nur träumen können. Hängt natürlich auch stark vom Fachbereich ab!
Dann hast Du Dir den academics Link nicht angesehen. Die dort gelisteten Zahlen beziehen sich nicht auf einen einzelenen Prof, sondern sind Durchschnittswerte. Natürlich gibt es deswegen dann Abweichungen nach oben und unten und man weiß nicht, wie sich die Zulagen zusammensetzen. Beispiel Bayern (Grundbesoldung inkl. Zulagen etc.):

FH-Prof: 6.280 Euro
Uni-Prof: 8.510 Euro

Das ist gar nicht so weit weg von dem was ich für diesen einen Uni-Prof. gepostet habe (8790.75 Euro).

Deine träumenden Kollegen haben vielleicht einfach nicht gut verhandelt :-)
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mantor »

oclock hat geschrieben:
mantor hat geschrieben:
oclock hat geschrieben:
Und hier ein paar aktuellere Statistiken:
https://www.academics.de/wissenschaft/d ... 58554.html
Die Betonung liegt auf eines. Kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die von solchen Zulagen nur träumen können. Hängt natürlich auch stark vom Fachbereich ab!
Dann hast Du Dir den academics Link nicht angesehen. Die dort gelisteten Zahlen beziehen sich nicht auf einen einzelenen Prof, sondern sind Durchschnittswerte. Natürlich gibt es deswegen dann Abweichungen nach oben und unten und man weiß nicht, wie sich die Zulagen zusammensetzen. Beispiel Bayern (Grundbesoldung inkl. Zulagen etc.):

FH-Prof: 6.280 Euro
Uni-Prof: 8.510 Euro

Das ist gar nicht so weit weg von dem was ich für diesen einen Uni-Prof. gepostet habe (8790.75 Euro).

Deine träumenden Kollegen haben vielleicht einfach nicht gut verhandelt :-)
1. Ich habe geschrieben, dass das extrem vom Fachbereich abhängt. Mich stört einfach, wenn überall gesagt wird, dass ein Prof. an der Uni soundsoviel verdient, wenn es einige Fächer gibt (VWL, BWL, etc.), die mit ihren "Leistungszulagen" die Statistik komplett verfälschen.

2. Wo ist in Deinem Link zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeteilt? W2 gibt es in Bayern auch an Universitäten, insofern ist der Unterschied den Besoldungsklassen geschuldet. Und es ist natürlich klar, dass ein W2-Prof. an der Uni auch weniger Aversum und weniger Mitarbeiter hat.

3. Die Tabelle geht – im Falle von Bayern – von Erfahrungsstufe 1 aus. In Stufe 3 ist man bei 6.900 Euro, ist man verheiratet und hat drei Kinder bei knapp 7.600 Euro – alles ohne einen Cent Leistungszulage.
oclock
Beiträge: 259
Registriert: 05.11.2006, 19:08
Status: Dr.
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von oclock »

mantor hat geschrieben:
1. Ich habe geschrieben, dass das extrem vom Fachbereich abhängt. Mich stört einfach, wenn überall gesagt wird, dass ein Prof. an der Uni soundsoviel verdient, wenn es einige Fächer gibt (VWL, BWL, etc.), die mit ihren "Leistungszulagen" die Statistik komplett verfälschen.
Hast Du belastbare Quellen, dass sich die Leistungszulagen so sehr von Fach zu Fach unterscheiden? Ich wäre daran interessiert...
Abgesehen davon: Reden wir über die gleichen "Leistungszulagen"? Ich verstehe darunter die gewährten Leistungsbezüge (Berufung/Bleibe), Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag. Verdienste durch Nebentätigkeiten gehören nicht dazu. Warum sollten hier BWL/VWL Professoren besser gestellt sein, als -was weiß ich - Mathematiker, Informatiker, Elektrotechniker?

2. Wo ist in Deinem Link zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeteilt? W2 gibt es in Bayern auch an Universitäten, insofern ist der Unterschied den Besoldungsklassen geschuldet. Und es ist natürlich klar, dass ein W2-Prof. an der Uni auch weniger Aversum und weniger Mitarbeiter hat.
In meiner jugendlichen Naivität bin ich davon ausgegangen, dass die überwiegende Mehrheit der W2-Professoren an FHs dienen. Natürlich gibt es auch W2-Profs an Universitäten und W3-Profs an FHs. Der Besoldungsunterschied ist aber nicht nur der Besoldungsklasse geschuldet.

Beispiel BW:
Grundgehalt W2: 5.914,08, Durchschnittliche Besoldung: 6.360 -> Zulagen: 446
Grundgehalt W3: 6.713,60, Durchschnittliche Besoldung: 7.870 -> Zulagen: 1.157

Beispiel NRW:
Grundgehalt W2: 5.458,35 , Durchschnittliche Besoldung: 6.090 -> Zulagen: 632
Grundgehalt W3: 6.029,25 , Durchschnittliche Besoldung: 8.100 -> Zulagen: 2.071

Der W3 Kollege bekommt also ein höheres Grundgehalt und mehr Zulagen, als ein W2 Kollege aus dem selben Bundesland.

BTW: Laut einer Statistik vom HLB aus dem Jahr 2010 bekommen 37% der Professoren an FHs überhaupt keine Zulagen und 40% bis 500 Euro, 14% bis 500-1000 Euro und 8% über 1000 Euro [1].
3. Die Tabelle geht – im Falle von Bayern – von Erfahrungsstufe 1 aus. In Stufe 3 ist man bei 6.900 Euro, ist man verheiratet und hat drei Kinder bei knapp 7.600 Euro – alles ohne einen Cent Leistungszulage.
[/quote]

Ein Blick in die Academics-Tabellen hätte genügt, um zu sehen, dass dies auch für Bundesländer gilt, die keine Erfahrungsstufen haben (siehe Beispiele BW und NRW).

[1] https://www.hs-wismar.de/fileadmin/hs-w ... pekten.pdf
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mantor »

Präambel: Sorry, ich kriege das mit den Quote-Ebenen nicht hin! Ganz davon abgesehen, führt diese Diskussion aber wahrscheinlich ziemlich weit vom ursprünglichen Thema weg!
Um nur noch einmal meine Agenda zu betonen: Ich will gar nicht Deine These in Frage stellen, dass man an FHs prinzipiell weniger Zulagen erhält. Ich wollte nur zeigen, dass pauschale Aussagen über Professorengehälter, die in die Richtung tendieren: "In der Uni schwimmen alle Profs. im Geld", an der Realität vorbeigehen. Es gibt W2-Profs. an der Uni, die auf lange Sicht weniger verdienen als die Lehrer, die sie ausbilden …
1. Ich habe geschrieben, dass das extrem vom Fachbereich abhängt. Mich stört einfach, wenn überall gesagt wird, dass ein Prof. an der Uni soundsoviel verdient, wenn es einige Fächer gibt (VWL, BWL, etc.), die mit ihren "Leistungszulagen" die Statistik komplett verfälschen.
[/quote]

Hast Du belastbare Quellen, dass sich die Leistungszulagen so sehr von Fach zu Fach unterscheiden? Ich wäre daran interessiert...
Abgesehen davon: Reden wir über die gleichen "Leistungszulagen"? Ich verstehe darunter die gewährten Leistungsbezüge (Berufung/Bleibe), Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag. Verdienste durch Nebentätigkeiten gehören nicht dazu. Warum sollten hier BWL/VWL Professoren besser gestellt sein, als -was weiß ich - Mathematiker, Informatiker, Elektrotechniker?

Ich meinte eher, dass es ein starkes Gefälle zwischen den Fächern gibt im Hinblick auf BWL/VWL/Mathematik/Informatik und den Geisteswissenschaften oder solchen Fächern wie Pädagogik oder soziale Arbeit. Das hat einfach etwas mit dem "Markt" zu tun. Von meiner eigenen Uni kann ich zum Beispiel sagen, dass alle im Haushalt eingeplanten Zulagen für Juniorprofessuren nur in bestimmte Bereiche gehen. Bsp.: Ein Juniorprof. in Geschichte bekommt auf sein Grundgehalt nichts drauf (und verdient damit knapp 500 Euro mehr als ein frisch eingestellter Lehrer), ein Juniorprof. in der BWL kann im Idealfall sein Gehalt verdoppeln (Zulagen bis zu 4.761 Euro). Führe ich diese beiden für die Statistik zusammen, so erhalten beide auf einmal Zulagen in Höhe von 2.380,50 Euro. Wenn Du jetzt alle Juniorprofs. meiner Uni in einen Topf wirst, bekommen alle ordentlich Zulagen, faktisch gibt es aber eine Gruppe, die ihr Grundgehalt verdoppelt, und eine, die nur das Grundgehalt bekommt.

2. Wo ist in Deinem Link zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeteilt? W2 gibt es in Bayern auch an Universitäten, insofern ist der Unterschied den Besoldungsklassen geschuldet. Und es ist natürlich klar, dass ein W2-Prof. an der Uni auch weniger Aversum und weniger Mitarbeiter hat.
[/quote]

In meiner jugendlichen Naivität bin ich davon ausgegangen, dass die überwiegende Mehrheit der W2-Professoren an FHs dienen. Natürlich gibt es auch W2-Profs an Universitäten und W3-Profs an FHs. Der Besoldungsunterschied ist aber nicht nur der Besoldungsklasse geschuldet.

Beispiel BW:
Grundgehalt W2: 5.914,08, Durchschnittliche Besoldung: 6.360 -> Zulagen: 446
Grundgehalt W3: 6.713,60, Durchschnittliche Besoldung: 7.870 -> Zulagen: 1.157

Beispiel NRW:
Grundgehalt W2: 5.458,35 , Durchschnittliche Besoldung: 6.090 -> Zulagen: 632
Grundgehalt W3: 6.029,25 , Durchschnittliche Besoldung: 8.100 -> Zulagen: 2.071

Der W3 Kollege bekommt also ein höheres Grundgehalt und mehr Zulagen, als ein W2 Kollege aus dem selben Bundesland.

BTW: Laut einer Statistik vom HLB aus dem Jahr 2010 bekommen 37% der Professoren an FHs überhaupt keine Zulagen und 40% bis 500 Euro, 14% bis 500-1000 Euro und 8% über 1000 Euro [1].
Auch das ist einfach den Umständen geschuldet: Wer wird auf eine W2 an Universitäten berufen? Niemand, der von W3 kommt, sondern meistens Erstberufene. Die können schlecht verhandeln, entsprechend gering sind die Zuschläge. Anders sieht das bei W3 aus. Wenn Du von einer W3 (oder sogar noch von einer C4-Stelle) kommst, muss die berufende Uni erst einmal was drauflegen auf das Gehalt. Wenn Du dann nochmal mit Deiner Heimatuni verhandelst, kommt es zu solchen Zuschlägen. Übrigens werden mittlerweile in NRW ehemalige W3- oder C4-Professuren oft als W2/W3 ausgeschrieben. Vorgabe des Rektorats dabei: Wird auf diese Stelle jemand zum ersten Mal berufen, wird die Stelle automatisch zur W2 ohne Zulagen gemacht.

Übrigens werden Zuschläge meist in Prozenten verhandelt: Wenn als die W3-Professorin und der W2-Prof. jeweils zehn Prozent Zulage raushandeln, bekommt die W3 eben mehr.
Latrino

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von Latrino »

... und genau diese Erbsenzählerei ist einer der Gründe, warum ich im Thread "FH-Prof - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch" alle paar Beiträge um Disziplin bei der Diskussion bitte.

Klar ist es interessant zu wissen, was für Zulagen möglich sind - wobei selbst das Wissen darum eher den Neid anfachen dürfte. Aber von praktischer Relevanz für den Einzelnen sind irgendwelche Statistiken (die zudem auch die Gesamtheit der Profs vermischen inkl. alter C4-Professuren, die nach W3 gewechselt sind) sicher kaum.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von flip »

4.761 Euro Leistungszulage als Juniorprof in der BWL? :shock:
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mantor »

flip hat geschrieben: 4.761 Euro Leistungszulage als Juniorprof in der BWL? :shock:
§ 59
Zulage für Juniorprofessoren und Juniordozenten
(1) Juniorprofessoren und Juniordozenten […] können zur Gewinnung, zur Erhaltung und für besondere Leistungen eine nicht ruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 1 erhalten. Zuständig für die Vergabe der Zulage ist das Rektorat der Hochschule oder der Vorstand des KIT. Das der jeweiligen Hochschule zur Verfügung stehende Volumen für Zulagen nach Satz 1 beträgt 300 Euro pro Monat für jede der im Kapitel der Hochschule oder an anderen Stellen im Haushaltsplan veranschlagte und der Hochschule zugewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe W 1. Mittel für diese Zulage, die in einem Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen wurden, werden als zweckgebundene Haushaltsreste in das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Wenn man an anderer Stelle keine Zulage gibt, sammelt man sich halt die Kohle zusammen. Kann auch die VWL sein, auf jeden Fall sind es "Fälle" aus der WiWi-Fakultät.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von flip »

Kann es sein, dass damit eine einmalige Zulage gemeint ist?
Der Satz ergibt irgendwie keinen Sinn, mit der folgenden Aussage über die 300€.
mantor
Beiträge: 200
Registriert: 13.02.2014, 18:09
Status: Abgeschlossen
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: FH - Professur: Gehalt / Arbeitspensum

Beitrag von mantor »

Leider (oder zu Glück, wie man's sieht) nein: Früher galt die Regelung, dass man maximal 600 Euro Zulage pro Monat erhalten kann. Damit man sich aber in gewissen Fächern gegen den externen Arbeitsmarkt durchsetzen kann, um die schlauen Leute an der Uni zu behalten, wurde diese Klausel eingeführt. Die Verdoppelung des Gehalts ist aber natürlich der Extremfall.

Der Satz mit den 300 Euro bedeutet: Das Land zahlt generell für jede W1-Stelle an der Uni 300 Euro Zulage, egal ob der Juniorprof. sie bekommt oder nicht. Jetzt kann das Rektorat jedem Juniorprof. die 300 Euro weiterreichen (das gibt es), oder aber das Rektorat sammelt das Geld und erhöht damit den Zuschlag bei anderen. Es können also zehn W1 jeweils 300 Euro Zuschlag bekommen oder aber einer 3.000 Euro. Auch das wieder ein Extrembeispiel, das aber zeigt, dass Statistiken einen falschen Eindruck erwecken können.

Ganz ähnlich kann man übrigens auch bei den Zulagen für W2 oder W3 verfahren. Was man dem einen verwehrt, kann man dem anderen dazulegen. Zumal man in der W-Besoldung ja theoretisch exorbitante Gehälter basteln kann.
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag