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Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 18.05.2016, 20:05
von OMGScience
PS. Ich fand das Buch "Black Box Berufung" ganz gut, allerdings geht es kaum auf FH-Profesuren ein.

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 18.05.2016, 23:45
von oclock
Bei mir gibt es bisher noch keine Neuigkeiten. Alles ist derzeit noch in der Schwebe. Ich habe mich vor kurzem beim HLB angemeldet und warte jetzt nur noch auf den Ruf :-D Das das so lange dauern muss .... :roll:

Ich würde mich freuen, wenn Du über Dein Gespräch mit dem HLB berichten könntest. Zumindest in Grundzügen.

Wie viel Zeit hast Du von Erhalt des Ruf-Schreibens bis zum bis zum Termin für die Berufungsverhandlung?

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 20.05.2016, 21:01
von OMGScience
Hi, zum zeitlichen:
Ruf bis Berufungsverhandlung: ziemlich genau 1 Monat.

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 29.01.2018, 20:57
von mm42
Hallo,

Ich habe eine Frage zur Berufungsberatung vom HLB: Im Anmeldung-Formular "Erklärung über die Beratungsleistung" steht u.a.: "Der Beitritt wird im Fall meiner Ernennung zur Professorin/zum Professor an einer Fachhochschule wirksam".
Wenn man den Ruf also nach der Beratung tatsächlich annimmt, dann muss man also den HLB-Jahresbeitrag bezahlen (je nach Bundesland bis zu 150 Euro/Jahr). Mit der Mitgliedschaft bekommt man übrigens u.a. auch eine Diensthaftpflicht- und Schlüsselversicherung.

Ich habe aber keine Infos gefunden, wie man aus dem HLB wieder rauskommt, z.B. mit welcher Frist man die HLB-Mitgliedschaft wieder kündigen kann.

Danke und Grüße,
mm42

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 29.01.2018, 22:03
von oclock
mm42 hat geschrieben: Ich habe eine Frage zur Berufungsberatung vom HLB: Im Anmeldung-Formular "Erklärung über die Beratungsleistung" steht u.a.: "Der Beitritt wird im Fall meiner Ernennung zur Professorin/zum Professor an einer Fachhochschule wirksam".
Wenn man den Ruf also nach der Beratung tatsächlich annimmt, dann muss man also den HLB-Jahresbeitrag bezahlen (je nach Bundesland bis zu 150 Euro/Jahr). Mit der Mitgliedschaft bekommt man übrigens u.a. auch eine Diensthaftpflicht- und Schlüsselversicherung.
Die 150 Euro werden fällig, sobald Du den telefonischen Beratungstermin wahrgenommen hast,a uch wenn Du danach nicht ernannt werden solltest. Zitat von der hlb.de Webseite:
Nach erfolgter Beratung wird der Betrag von 149,- Euro per Lastschrift eingezogen. Diese einmalige Gebühr umfasst unsere Beratungsleistungen bis zur Ernennung.
mm42 hat geschrieben: Ich habe aber keine Infos gefunden, wie man aus dem HLB wieder rauskommt, z.B. mit welcher Frist man die HLB-Mitgliedschaft wieder kündigen kann.
Google nach "hlb satzung <dein bundesland>", also beispielsweise...

...für NRW:
Die Mitgliedschaft erlischt

a) durch Austritt; dieser ist durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Landesvorstand zu erklären. Die Erklärung wird nach Ablauf desjenigen Geschäftsjahres wirksam, in welchem die Austrittserklärung dem Landesvorstand zugeht;
b) durch Ausschluss; der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Landesvorstandes. Gegen den Beschluss ist Berufung an die Landesdelegiertenversammlung in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Zugang des Ausschlussbeschlusses zulässig. Die Landesdelegiertenversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Berufung; bis zu diesem Beschluss ruhen die Rechte des betroffenen Mitgliedes. Der Ausschluss ist möglich, wenn ein Mitglied der Satzung oder satzungsgemäß gefassten Beschlüssen und Richtlinien trotz schriftlicher Aufforderung nicht Folge leistet, ferner bei verbandsschädigendem Verhalten;
c) durch Tod;
d) durch Vertragsablauf im Falle korporativer Mitgliedschaft.
(6) Ausgeschiedene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
..für Hessen:
§10
Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Kündigung bis zum 30.09 zum Ende des laufenden Geschäftsjahres,
b) durch Ausschluß bei grober Verletzung der Verbandsinteressen,
c) durch Tod.
...für RLP:
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der
Austritt ist zum Schluss eines Kalenderjahres mit ¼-jähriger Kündigungsfrist zulässig.
usw.

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 30.01.2018, 10:26
von mm42
Danke für die schnelle Antwort!

Dass die 149,- Euro für die Beratung fällig werden, auch wenn man nicht ernannt wird, war mir schon klar.

Einige "Spezialisten" könnten ja auf die Idee kommen, nach der Ernennung dies dem HLB nicht mitzuteilen, um die Bezahlung der Jahresgebühr zu vermeiden ... aber der HLB wird schon an jeder Hochschule seine "Kontaktpersonen" haben, die neu berufene Profs dem HLB melden.

Ich habe in der Satzung für den entsprechenden Landesverband auch die "Kündigungsklausel" gefunden.

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 03.02.2018, 19:53
von Basti1234
Ich bin zwar noch am Anfang, aber ich habe versucht, Tipps usw. im Internet zu finden, habe aber kaum Konkretes gefunden. Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen? Lehre, Forschung und weitere Aktivitäten? Bemisst sich danach die Leistungszulage oder erhält man die als Neuling sowieso nicht?

Welche weiteren Aktivitäten habt ihr genannt, für die ihr euch engagieren möchtet? Mich würde Internationales interessieren. Was gibt es da sonst und ist von einigen abzuraten?

Vielen Dank. :)

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 04.02.2018, 16:13
von mm42
Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:
  • Wenn man für die Professur umziehen will/muss:
    • Vermittlung einer Wohnung.
    • Trennungsgeld.
    • Job für berufstätigen Partner, der bei gemeinsamen Umzug seine Stelle aufgeben müsste ("Dual Career Service").
  • Höhe der Berufungszulage (monatlicher Betrag, den man dauerhaft ausgezahlt bekommt, und der m.W. auch jährlich mit der normalen "Gehaltserhöhung" zum Inflationsausgleich erhöht wird).
  • Reduktion Lehrdeputat in den ersten Semestern, ggf. dafür Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.
  • Fortführung von (Forschungs-)Projekten (wenn man von einer Forschungseinrichtung oder anderen Hochschule an die FH wechseln will).
  • Möglicher Termin der Beschäftigungsaufnahme (wird i.d.R. auch von der BK schon kurz gefragt).
  • Erwartungen an die einzuwerbenden Drittmittel und/oder Publikationen (insb. bei forschungs-lastigen FHs).
  • Einstellung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis.
  • Falls für Fachrichtung/Lehrgebiet relevant: spezielle technische (Labor-)Ausrüstung.

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 04.02.2018, 19:56
von Basti1234
mm42 hat geschrieben:
Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:
  • Höhe der Berufungszulage (monatlicher Betrag, den man dauerhaft ausgezahlt bekommt, und der m.W. auch jährlich mit der normalen "Gehaltserhöhung" zum Inflationsausgleich erhöht wird).
vielen dank, das ist sehr ausführlich. an einige punkte hätte ich nicht gedacht.

was ist denn hier üblich? bekommt jeder etwas oder ist es schon eine besondere auszeichnung, die nur wenige bekommen?

Re: Berufungsverhandlungen FH Professur

Verfasst: 05.02.2018, 15:26
von oclock
mm42 hat geschrieben:
Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:
  • Wenn man für die Professur umziehen will/muss:
    • Vermittlung einer Wohnung.
    • Trennungsgeld.
    • Job für berufstätigen Partner, der bei gemeinsamen Umzug seine Stelle aufgeben müsste ("Dual Career Service").
  • Höhe der Berufungszulage (monatlicher Betrag, den man dauerhaft ausgezahlt bekommt, und der m.W. auch jährlich mit der normalen "Gehaltserhöhung" zum Inflationsausgleich erhöht wird).
  • Reduktion Lehrdeputat in den ersten Semestern, ggf. dafür Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.
  • Fortführung von (Forschungs-)Projekten (wenn man von einer Forschungseinrichtung oder anderen Hochschule an die FH wechseln will).
  • Möglicher Termin der Beschäftigungsaufnahme (wird i.d.R. auch von der BK schon kurz gefragt).
  • Erwartungen an die einzuwerbenden Drittmittel und/oder Publikationen (insb. bei forschungs-lastigen FHs).
  • Einstellung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis.
  • Falls für Fachrichtung/Lehrgebiet relevant: spezielle technische (Labor-)Ausrüstung.
Das ist die Theorie. Allerdings gelten diese ganzen Verhandlungsspielräume meist nur bei Uni-Berufungen. An FHs wird dieser Vorgang meist auch nicht Berufungsverhandlung, sondern Berufungsgespräch bezeichnet.

Meine Erfahrung:
Bei dem Berufungsgespräch ist der Rektor die einzelnen Punkte (Beamtenverhältnis, Besoldung, Dienstbeginn, Zulagen, Urlaub, Präsenzpflicht, Lehrdeputat etc.) mit mir durchgegangen. Was nicht Thema des Berufungsgesprächs war: Vermittlung einer Wohnung, Trennungsgeld, Fortführung von Projekten, Erwartungen an Drittmittel, Laborausrüstung.

Berufungszulagen: Jede Hochschule handhabt das anders. Bei meiner gab es einen festen Betrag X, der für alle Neuberufenen gleich ist. Null Verhandlungsspielraum. Dann wurden mir noch die Leistungszulagen erklärt, die ich nach ein paar Jahren erstmalig beantragen kann, wenn ich bestimmte Kriterien erfülle. Das wars.

Reduktion des Lehrdeputats am Anfang: Ist auch von HS zu HS unterschiedlich. Bei meiner wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Reduktion von X SWS bekomme, dafür aber Y Tage didaktische Weiterbildungen besuchen muß. Das ist ebenfalls für alle Neuberufenen gleich. Null Verhandlungsspielraum. Der Besuch der Weiterbildungsveranstaltungen ist verpflichtend.

Dual Career Service: Bieten nicht alle Hochschulen und wenn, darf man sich davon keine Wunder erhoffen. Das ist nur eine Hilfe bei der Bewerbung, aber keine Jobgarantie.

Umzugskosten: Auch hier gab es nix zu verhandeln. Alle Profs bekommen an meiner HS einen Betrag X, der offiziell nicht als Umzugskosten deklariert wird, sondern als "Einmalzulage".

Forschung: Hat niemanden interessiert. Ist für spätere Leistungszulagen relevant für die es klar definierte Regeln gibt (akquirierte Drittmittel, Publikationen). Hier gab es nix zu verhandeln.

Vor dem Berufungsgespräch sollte man nochmal separat mit dem Dekan sprechen. Von ihm erfährt man etwas über laufende Mittel, Ausstattung der Professur (Räume, evtl. Mitarbeiter), Aber auch hier hatte ich nicht das Gefühl irgendwas verhandeln zu können. All meine Ausstattungswünsche wurden "wegdiskutiert" ("Dafür können sie dann einen Forschungsantrag mit Investmitteln schreiben" oder "Sie können ihre laufenden Mittel sparen und dann in 2-3 dies und jenes kaufen"). Meine Fragen nach einem Einzelbüro/zusätzlichen Laborräumen etc. wurde belächelt ("Wir haben Raumknappheit, alle wollen mehr Räume").

Bei einer Erstberufung ist man in einer schlechten Verhandlungsposition. Vielleicht ist das anders, wenn man sich wegbewirbt und die neue Hochschule Interesse hat. Dann kann man vermutlich mehr Forderungen stellen.

Übrigens hatte ich vorher ein Beratungsgespräch mit dem HLB. Alles was mir da mitgeteilt wurde, ist auch mehr od. weniger so eingetroffen. Das meiste habe ich aber vorher schon ergoogelt. Wenn man sich vorher gut informiert, kann man sich IMHO das Geld für das Beratungsgespräch sparen. Eine Mitgliedschaft ist aber dennoch empfehlenswert (rechtliche Beratung, Haftpflicht, ...).

Ich muss noch dazu sagen, dass ich kein Verhandlungsprofi bin, aber auch nicht unbedingt auf den Mund gefallen. Vielleicht hätte ich mit einem aggressiveren Vorgehen noch irgendwas rausholen können. Bin mir aber nicht sicher. Ich kenne zwei weitere ehemalige Kollegen die FH Profs geworden sind. Die haben weniger Ausstattung als ich bekommen. Von daher kann ich mit meiner FH zufrieden sein.