Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

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Lilalotte

Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

Beitrag von Lilalotte »

Ich bräuchte dringend einen Rat, meine Verzweiflung wächst und wächst.
Habe vor über 9 Monaten meine medizinische Dissertation abgegeben und nun das Ergebnis erhalten: rite.
Mir ist die Benotung insofern wichtig, als dass ich nun an meiner neuen Uni ja bereits 2 Jahre arbeite und hier meine wissenschaftliche Karriere fortsetzen möchte ( die hier nun auch ganz gut läuft).

Bin darüber am Boden zerstört und war darauf völlig unvorbereitet. Mein dv, der das erstgutachten erstellt hatte, hatte die arbeit mit Magna cum laude bewertet. Da es i.r. der Arbeit nicht zu einer Publikation gekommen ist, hatte ich mit einem cum laude gerechnet, aber da es sich um eine experimentelle Arbeit, für die ich über ein Jahr vollzeit im Labor gearbeitet habe ( auch spätabends, auch am WE) und bei der ich alle Experimente eigenständig durchgeführt und ausgewertet habe, hatte ich doch auch bei der Vielzahl der verwendeten und aufwendigen Methoden ein bisschen auf ein Magna gehofft.
Nachdem ich die Benachrichtigung über die Note bekommen hatte, habe ich umgehend Kontakt zu meinem dv aufgenommen und dieser hat mir erklärt, dass er auch nicht verstehe, wie es zu dieser Benotung kommen konnte.
Das promotionsbüro gab mir dann die Auskunft, der erstgutachten habe die arbeit mit Magna bewertet und der zweitgutachter habe die arbeit mit rite bewertet. Ein drittes Gutachten sei von der promotionskonferenz nicht für nötig erachtet worden, der Vorsitzende und die promotionskonferenz hätten rite als endnote festgelegt. Eine mündliche Verteidigung gibt es an der Uni bislang nicht.
Nun möchte und kann ich die Benotung so nicht akzeptieren und frage mich jetzt, was ich noch für Möglichkeiten habe. In der promotionsordnung
Steht nicht explizit, wann ein drittgutachten erforderlich wird. Das promotionsbüro gab mir die Auskunft, ich müsse die Note offiziell annehmen und könne dann erst danach Widerspruch bei der Uni einreichen, das sei jedoch recht aussichtslos.
Auf ein drittgutachten hätte ich keinen Anspruch.
Ob diese Aussagen so stimmen, weiß ich nicht.
Ich habe das Gefühl, mit dem Annehmen der Note, jeden Rechtsanspruch auf einen Widerspruch zu verlieren, da ich ja dann die Note schon angenommen habe???
Mein dv hat sich zwar Initial sehr aufgeregt, mir aber dann mitgeteilt, er könne nichts weiter für mich tun und ich solle mir überlegen, das promotions-Verfahren einzustellen, sofern das noch geht, und an der neuen Uni, an der ich mittlerweile im dritten Jahr arbeite, mit meinen derzeitigen wissenschaftlichen Projekten ( aktuellen 1 Publikation im Review, und 1 kurz vor Submission) zu promovieren...
Weiss jemand, ob das möglich ist, die Promotion in diesem Stadium, also nach Benotung und vor Annahme der Note, überhaupt noch abzubrechen? Als gescheiterter promotionsversuch?
Oder macht es tatsächlich Sinn, sich Rechtsbeistand zu holen und ggf ein drittgutachten zu erklagen?? Gibt es da überhaupt Hoffnung, wenn jede Uni hier ihr eigenes Süppchen kocht und die Regeln dafür selbst bestimmt??
Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Verzweifelte grüße
Lilalotte :cry:
Sebastian
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Re: Grosses Abweichen von erst und zweitgutachten, hiiiiiilfeeeee

Beitrag von Sebastian »

Oh je!
Ich habe gerade einmal einen Deiner Schlusssätze nach vorn geholt, denn normalerweise würde ich bei einem rite sagen "Schwamm drüber". Das ist aber bei der von Dir angestrebten wissenschaftlichen Karriere natürlich anders.
Ich würde mir die einschlägige Promotionsordnung noch einmal sehr genau anschauen, ob und wie dort etwas zur Benotung geregelt ist. Ungewöhnlich ist ja schon, dass die Bewertung des Erstgutachters so offenkundig mit Füßen getreten wird. Ist der Erstgutachter zugleich Dein DV?
"Annehmen" und evtl. "Widerspruch" klingt mir auch erst einmal falsch, auch dazu müßtest Du in die Promotionsordnung schauen.
Sinnvollerweise sollten solche Probleme aber aus Kandidatensicht schnell und vor abschließenden Verfahrenshandlungen ausgeräumt werden, damit alle Seiten ihr Gesicht wahren können und die Dein Zeil nicht wegen solcher Befindlichkeiten verpasst.. Das ist bei Abhilfe nach Widerspruch m.E. weniger der Fall.
Prüfungsrecht machen und - erst Recht - können nicht gar so viele Rechtsanwälte, da müsstest Du Dir - wenn überhaupt gewünscht - vorher schon sehr genau aussuchen, wen Du mandatierst. Auch der hilft Dir aber vor Verfahrensabschluss im zweifel eher als hinterher.

Zurückziehen und neu einreichen in der Hoffnung auf eine bessere Bewertung scheint mir nur eine sehr aufwändige Option zu sein. Bei der Neueinreichung unterscheiden sich die Promotionsordnungen, manchmal darf die Arbeit nur nicht "abgelehnt" worden sein, manchmal aber nicht mal "das Promotionsverfahren eröffnet" oder "die Arbeit eingereicht". Damit könnte sich das Spektrum u.U. später blöd verengen. Dann würde ich lieber versuchen, das "rite" an der neuen Uni durch Leistung auszubügeln.

Viel Erfolg!
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Re: Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

Beitrag von flip »

Da kann etwas nicht stimmen. Wie kann das Erstgutachten einer Promotion faktisch keine Rolle spielen?

Irgend etwas beschreibst du hier nicht richtig. Wir reden vom Dr. med.? Also sind zig Leute involviert und keiner richtig?
praktikum
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Re: Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

Beitrag von praktikum »

Ruhig bleiben!
flip hat geschrieben:Wie kann das Erstgutachten einer Promotion faktisch keine Rolle spielen?
Da muss ich mich flip anschließen, denn die Rechnung "`magna cum laude` + rite = rite" finde ich auch seltsam.

Normalerweise ist in den entsprechenden Ordnungen der Fall ungleicher Benotungen geregelt. Ein Drittgutachten ist normalerweise nicht optional, sondern für bestimmte Fälle festgelegt. Beispielsweise bei starker Abweichung der vorherigen Gutachten oder bei sehr guten Arbeiten mit Lob.

Lilalotte hat geschrieben: Mein dv hat sich zwar Initial sehr aufgeregt, mir aber dann mitgeteilt, er könne nichts weiter für mich tun und ich solle mir überlegen, das promotions-Verfahren einzustellen, sofern das noch geht, und an der neuen Uni,...
Du arbeitest nicht mehr für ihn und daher möchte er sich vermutlich keine Arbeit mehr machen.

Mache Dich nicht mit Spekulationen verrückt. An Deiner Stelle würde ich mir vom Promotionsbüro eine Kopie der Gutachten geben lassen. Bitte nicht vergessen, dass diese Büros meist unterbesetzt sind und jeder "Sonderfall" für die Angestellten nur Mehrarbeit bedeutet. Sei also bitte nicht überrascht, falls man sich dort nicht wirklich für die Hintergründe Deines Anliegens interessiert.

Deine Arbeit auf eine andere Uni mit anderem DV umzupflanzen ist eine komplexe Angelegenheit. So ohne weiteres funktioniert das normalerweise gar nicht. Das kostet Dich alles Zeit und inhaltlich geht es nicht voran. Es kann unter Umständen besser sein, mit dem rite ´die Angelegenheit zu beenden. Das muss dann aber eine bewusste Entscheidung Deinerseits und nicht das Resultat von irgendwelchen Manövern seitens der Hochschule sein
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Re: Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

Beitrag von gelenkpfanne »

Ich denke auch, die Verfahrensweise der Gesamtbenotung steht in jeder Promotionsordnung, sollte sie zumindest. Magna (Note 1) plus Rite (Note 3) kann doch beim schlechtesten Willen nicht Rite (Note 3) ergeben.
Und wieso wird die Arbeit nicht verteidigt? Brauchst Du nicht oder darfst Du nicht?
LLama
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Re: Grosses Abweichen von Erst- und Zweitgutachten, Hilfe!

Beitrag von LLama »

In manchen Promotionsordnungen ist aber auch festgelegt, dass der Ausschuss die Note auf Grundlage der Gutachten bestimmt und die Note eben nicht aus den Einzelnoten der Gutachten errechnet wird. Theoretisch wäre es dann möglich, wenn der Ausschuss das zweite Gutachten überzeugend fand und sich der Argumentation anschließt. Ob das in der Praxis tatsächlich so vorkommt, dass das erste Gutachten unberücksichtigt bleibt, ist fraglich, aber möglich.

Ohne zu wissen, was in der PO steht, kann man also nur spekulieren.
I wanna be a Schwa. It's never stressed.
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