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Re: DFG Projektstelle: Berechnung der Gehaltsstufen entspr. TVöD

Verfasst: 13.12.2016, 16:42
von FerdiFuchs
Eine Höhergruppierung liegt aber nur dann vor, wenn man innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses die Entgeltgruppe wechselt. Bei einer Neueinstellung ist dies nicht der Fall. In diesem Fall kann man tatsächlich z.B. von E13 S3 auf E14 S1 zurückfallen und dann weniger verdienen.

Um diese Situation zu vermeiden, kann man mit dem neuen Arbeitgeber rechtzeitig aushandeln, dass man zu Vertragsbeginn zunächst in die alte Entgeltgruppe und -stufe eingruppiert und kurz danach höhergruppiert wird.