Schriftliche Bestätigung der Annahme?

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Wierus
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Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von Wierus »

Hallo,

eine Frage an diejenigen von euch, die schon abgegeben oder gar bereits verteidigt haben: erhält man eine offizielle Antwort von der Uni, wenn man den "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" samt allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen abgegeben hat? Ich möchte mich nämlich so schnell wie möglich nach einem besseren Job umsehen und bräuchte aber eine gewisse Sicherheit und auch eine Art Bestätigung, dass meine Diss angenommen wurde. So ein offizielles Antwortschreiben wäre etwas ganz Feines nach all den Jahren in der Schwebe. Ich meine aber nicht die Mitteilung über die Benotung der Diss, sondern nur die Bestätigung der Verfahrenseröffnung, wenn es so etwas gibt.

Danke im Voraus für jede Antwort.
daherrdoggda
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von daherrdoggda »

Bei uns gab es ein offizielles Schreiben mit Bestätigung der vorgeschlagenen Prüfer und des Termins.
Wierus
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von Wierus »

Und wie lange hast du nach Abgabe auf dieses Schreiben warten müssen?
FerdiFuchs
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von FerdiFuchs »

Klingt nach einer Frage, die sich am besten durch einen Anruf beim jeweiligen Prüfungsamt klären lässt.
Amalia

Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von Amalia »

Ich habe damals nichts dergleichen bekommen und auch die offizielle Einladung zur Disputation lag erst am Tag der Prüfung im Briefkasten (Ich war aber vorinformiert.)
Aber ich bin mir aber sicher, dass die Dame im Prüfungsamt mir auf eine freundliche Nachfrage hin ein solches Schreiben ausgehändigt hätte.

Allerdings weiß ich nicht recht, was du damit im Bewerbungskontext eigentlich willst. Nichts ist schlimmer als Bewerbungen, die mit Anhängen irgendwelcher Bescheinigungen zugemüllt sind. Schreib einfach in Deinen CV: Arbeit eingereicht am XXX. Das sollte vollkommen ausreichen.
Auf Nachfrage, kannst Du im Vorstellungsgespräch, den Zettel immer noch aus der Tasche ziehen. Aber wenn ein vertrauensvolles Verhältnis herrscht (und wenn dies nicht der Fall ist, würde ich bei diesem AG nicht anfangen!), sollte Deine Aussage, Du habest abgegeben, ausreichen.
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von Zwonk »

Ich bekam etwa eine Woche nach Abgabe eine offizielle Bestätigung, dass das Promotionsverfahren nun eröffnet ist. Prüfungstermine gab es da noch lange nicht, sondern nur die Bestätigung, dass die formalen Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung (vorzulegende Dokumente, Abitur, Dissertation, Sprachkenntnisse etc,) mit positivem Resultat geprüft wurden und dass das Verfahren nun läuft.

Ich würde beim Prüfungsamt mal nachfragen - nicht, dass Du in einem halben Jahr mal nachfragst und man Dir dann sagt, man hätte das Verfahren nicht eröffnet, weil irgendein Formular falsch ausgefüllt wurde und man hat vergessen, Dich zu informieren...

Was die Jobsuche betrifft, gebe ich @amalia recht. Diese Bescheinigung ist nichts für die Bewerbungsmappe.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Wierus
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von Wierus »

Also nochmal Danke für die Beiträge.

@FerdiFuchs:
Ein Anruf beim Prüfungsamt ist sicher sinnvoll. Oder auch beim zuständigen Promotionsbüro. Nur brennt mir die Frage erst seit Freitag Abend auf den Nägeln.

@Amalia @Zwonk:
Wahrscheinlich habt ihr recht. Aber es ist nicht in erster Linie wegen Bewerbungen. So eine Bestätigung täte nach all den Jahren der Unsicherheit auch der Seele gut. v.a. weil die Disputation erst 2017 sein wird, wie mir vom Zweitgutachter mitgeteilt wurde, d.h. ein Schreiben mit Benotung und Prüfungstermin wohl länger auf sich warten lässt.
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Re: Schriftliche Bestätigung der Annahme?

Beitrag von daherrdoggda »

Wierus hat geschrieben:Und wie lange hast du nach Abgabe auf dieses Schreiben warten müssen?
Ein paar Wochen, vll 2-3, ich weiß es nicht mehr...
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