WissZeitVG und Vertragsverlängerung wegen Eltern- bzw. Erziehungszeiten

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MoniqueS

WissZeitVG und Vertragsverlängerung wegen Eltern- bzw. Erziehungszeiten

Beitrag von MoniqueS »

Liebe Forumsmitglieder,

mehr noch als mit der Dis beschäftige ich mich doch mit dem WissZeitVG :? Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung mit folgendem Fall und kann mir einen Impuls geben:

Ich bin an einer dt. Hochschule wissenschaftlich beschäftigt (Befristungsgrund: Qualifizierung) und will nun eien Zeit Eltern(teil)zeit einreichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, meinen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. Bzw. das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor:

Lt. Gesetz:
(5) Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um

1.
Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren, auch wenn hinsichtlich des Kindes die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorliegen, oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden sind,

2.
Zeiten einer Beurlaubung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit oder eine außerhalb des Hochschulbereichs oder im Ausland durchgeführte wissenschaftliche, künstlerische oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
3.
Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist,

4.
Zeiten des Grundwehr- und Zivildienstes,
5.
Zeiten einer Freistellung im Umfang von mindestens einem Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit zur Wahrnehmung von Aufgaben in einer Personal- oder Schwerbehindertenvertretung, von Aufgaben eines oder einer Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten oder zur Ausübung eines mit dem Arbeitsverhältnis zu vereinbarenden Mandats und
6.
Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, in denen ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht.


Für mich kämen jetzt die zwei fett markierten Varianten in Frage: Elternzeit einreichen (3.) oder ohne Elternzeit lt. Tarifvertrag Arbeitszeit reduzieren (1.). Elternzeit hätte die Vorteile Rentenpunkte, besonderer Kündigungsschutz, die Variante Stundenreduzierung ohne Elternzeit aber wegen Kinderbetreuung würde eine bedeutend längere Vertragsverlängerung mit sich bringen (knapp 2 Jahre statt 1 Jahr - aber keine extra Rentenpunkte und Kündigungsschutz).
Nun meine Frage.... seh ich das richtig, dass mir die zweite Variante zwar einen prinzipiell längeren Vertrag einbrächte, der aber dann 'betriebsbedingt' früher gekündigt werden könnte (z.B. wenn für meien Stelle keine Haushaltsmittel mehr da sind) als mit einer Elternzeit, die mich vor solch einer Kündigung schützt?

Puh... kompliziert das alles.... hat jemand etwas mehr Druchblick und kann mir einen Tipp geben?
praktikum
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Re: WissZeitVG und Vertragsverlängerung wegen Eltern- bzw. Erziehungszeiten

Beitrag von praktikum »

Es gibt in der Form gar keine betriebsbedingte Kündigung an Unis. Die Passage würde ich im Tarifvertrag gerne sehen. Die Uni (Staat) als Arbeitgeber stellt Dich ein. Über welche Töpfe das Geld geschoben wird, das ist nicht Dein Risiko. Deshalb sind die Verträge doch schon befristet.
Jucy

Re: WissZeitVG und Vertragsverlängerung wegen Eltern- bzw. Erziehungszeiten

Beitrag von Jucy »

Hallo,
über das neue Elterngeld Plus hast du doch eh die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen und ggfls. früher mit einer geringeren Arbeitszeit wiedereinzusteigen.
Ich kenne es so, dass die Monate, die du aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit nicht an der Uni warst, hinten an deinen Vertrag dran gehängt werden und du dabei mitentscheiden kannst, ob du dann eben 3 Monate eine volle Stelle oder 6 Monate eine halbe usw. hast. Eine Kollegin von mir hatte z.B. wurde nach ihrer Elternzeit statt einem Jahr mit 50% zwei Jahre mit 25% beschäftigt.
Einfach nur Teilzeit beantragen würde ich nicht.
LG jucy
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