Doppelversicherung? ausländisches Stipendium & wiss. Mitarbeiter Stelle gleichzeitig?

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valedor

Doppelversicherung? ausländisches Stipendium & wiss. Mitarbeiter Stelle gleichzeitig?

Beitrag von valedor »

Hallo ihr Alle,

Wenn eine gesetzliche Kranken Versicherung beantragt wird, würde die eine private KV, mit der ein Doktorand in dem Momment versichert ist, darüber informieren? Gemäß http://www.finanzfrage.net/frage/doppel ... ent-660686 aus Datenschutzgründen, nicht.

Wenn er 5 Monate doppelversichert (einmal mit der gesetzliche-, einmal mit der Private KV) bleibt aber nur die gesetzliche KV in Anspruch nimmt, wie könnte die private KV über das Existenz der gesetzlichen KV erfahren?

Von einer ausländischen Regierung hat ein Kollege ein Promotionsstipendium für ein Jahr erhalten. Sieben Monate danach wird er eine (halbe) Stelle als Wiss. Mitarbeiter (auf 1,5 Jahre befristet) in der deutschen Uni, wo er seit 2 Jahre promoviert, anfangen. Teil des Stipendiums ist auch eine private Krankenversicherung für ein Jahr. Nun muss er ja gesetzlich krankversichert werden wegen der Einstellung. Wenn er die private KV kündigt, würde seine Regierung über die Einstellung erfahren, und wahrscheinlich die übrigen 5 Monaten nicht mehr auszahlen (vielleicht sogar die Erstattung des ersten 7 Monaten verlangen).
Das Einzige, das seine Regierung verbietet ist, eine Aufgabe anzunehmen, dass das Ziel, innerhalb der Dauer des Stipendiums die Promotion zu erreichen verhindert. Dass er als Wiss. Mitarbeiter nicht tätig werden darf ist zwar von seiner Regierung nicht explizit ausgeschlossen (graue Zone). So weit ich weiß, von der Seite der deutschen Uni, wäre es auch nicht verboten, während die ersten 5 Monate des Vertrages ein ausländisches Promotionsstipendium zu haben (Wo könnte er dies online erfahren, ohne den Chef fragen zu müssen?). Seiner Meinung nach, die WM Stelle wäre keine Störung, weil auch das Ziel ist, den Doktor Titel zu erreichen (inkl. ein 2 SWS Seminar), aber halt in 1,5 Jahren. Der Anfang des Vertrages zu verschieben, zB aufs Ende des Stipendium, geht leider nicht.

In der Bewerbung aufs Stipendium hat er viel Zeit investiert, außerdem als er sich beworben hat und wenn das Stipendium angefangen hat, die WM Stelle war nicht mal ausgeschrieben. Von daher würde er gerne das Stipendium behalten und seine Regierung über die Stelle nicht informieren (wie gesagt, die Konsequenzen einer Einstellung während des Stipendiums ist in der grau Zone).
Deswegen will er seine derzeitige private- & eine (noch zu beantragend) gesetzliche KV behalten, aber gemäß Antworten in anderen Fora, verboten sein könnte. Doppelte Inanspruchnahme hat er nicht vor, aber gemäß http://www.mv-recht.de/artikel/285/was- ... ichert-bin "die Sanktionsmöglichkeiten bestehen auch, wenn Sie keine doppelte Inanspruchnahme vorgenommen haben - allein schon, weil die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme besteht" (Obliegenheitspflichtverletzung, § 9-10 der Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung)

Die Uni würde nur den Anteil für seine gesetzliche KV bezahlen. Auf der monatlichen Abrechnung würde nur die gesetzliche KV auftauchen. Die übrigen 5 Monate der private KV wurden schon überwiesen, dh es wäre keine finanzielle Belastung für die Uni weder für ihn (nur für seine Regierung). Wo sonst könnte das Existenz der private KV auftauchen/wie könnte die private über das Existenz der gesetzlichen KV erfahren?

Konkret seine Fragen:
1. Wenn eine gesetzliche Kranken Versicherung beantragt wird, würde die eine private KV, mit der ein Doktorand in dem Momment versichert ist, darüber informieren?
2. Wenn er 5 Monate doppelversichert (einmal mit der gesetzliche-, einmal mit der Private KV) bleibt aber nur die gesetzliche KV in Anspruch nimmt, wie könnte die private KV über das Existenz der gesetzlichen KV erfahren?
3. von der Seite der deutschen Uni, wäre es auch nicht verboten, während die ersten 5 Monate des Vertrages ein ausländisches Promotionsstipendium zu haben (Wo könnte er dies online erfahren, ohne den Chef fragen zu müssen?)

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flip
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Re: Doppelversicherung? ausländisches Stipendium & wiss. Mitarbeiter Stelle gleichzeitig?

Beitrag von flip »

Warum fragt "dein Freund" nicht einfach beim Stipendiengeber nach?
daherrdoggda
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Re: Doppelversicherung? ausländisches Stipendium & wiss. Mitarbeiter Stelle gleichzeitig?

Beitrag von daherrdoggda »

Doppeltes Einkommen ist bei allen mir bekannten Stipendien ausdrücklich verboten.
Ich würde es als Betrug sehen, wenigstens als arglistige Täuschung des Stipendiengebers.
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