Urheberrecht im Anhang

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sockenspieler

Urheberrecht im Anhang

Beitrag von sockenspieler »

Hallo miteinander, stehe kurz vor meinem Abschluss (Ende November ist Disputation) :dr) und stelle mir gemeinsam mit meinem Betreuer eine Frage bzgl. des Urheberrechtes.

Ich habe im Rahmen meiner Arbeit diverse Demenztests mit Patienten durchgeführt und habe in der Gutachterversion (wie es ja auch anscheinend gängig ist) die Tests im Anhang abgebildet. Diese sind zum Teil frei verfügbar, teilwese jedoch nicht und nur als kostenpflichtiges Testpaket, -manual o.ä. verfügbar.

Meine Frage ist nun: darf ich diese (nicht frei verfügbaren) Tests in der letztlich veröffentlichten Version meiner Diss verwenden? Ich würde ja durch die Veröffentlichung Sachen publizieren, an denen ich kein Recht habe und ich habe wenig Lust, in 5 Jahren die Abmahnung auf dem Tisch liegen zu haben. :stressed: Ist es üblich, diese Dinge dann in der veröffentlichten Version weg zu lassen, sprich eine abgewandelte und abgespeckte Version des Gutachterexemplares letztlich zu veröffentlichen?

Tausend Dank im voraus für Eure Hilfe
sockenspieler

Re: Urheberrecht im Anhang

Beitrag von sockenspieler »

Keiner? Niemand? :roll: :roll: :roll:
Centicon
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Re: Urheberrecht im Anhang

Beitrag von Centicon »

Hallo Sockenspieler,
welche Version Du veröffentlichen darfst, musst Du letztlich mit Deinem Gutachter ausmachen. Der muss Dir schließlich und endlich die Druckfreigabe geben. Bei uns z.B. (ich komme aus den Naturwissenschaften) wird in den meisten Fällen genau die Version veröffentlicht, die man eingereicht hat; man darf maximal ein paar Rechtschreib- bzw. Formatierungsfehler nochmal beheben, aber Inhalte zu verändern sind tabu. In anderen Disziplinen ist es gang und gäbe, dass die Arbeit für die Veröffentlichung nochmal komplett überarbeitet wird ( bzw. werden muss, wie man ja in vielen leidvollen Threads in diesem Forum immer mal wieder lesen kann).

Aber unabhängig davon, was üblich ist, glaube ich nicht, dass Du die Fragebögen einfach weglassen kannst, weil sie ja die u.a. die Methodenbeschreibung darstellen, und ohne diese kann man sich ja nicht wirklich ein genaues Bild machen, mit welchen Mitteln Du Deine Ergebnisse fabriziert hast.

Ich habe für meine Diss Abbildungen/Tabellen aus Pubmed gelisteten Journals entnommen, da muss man dann über das Copyright Clearance Center unter http://www.copyright.com die entsprechenden Rechte vereinbaren. Vielleicht ist Deine ISBN/ISSN da ja auch gelistet. Da muss man dann genau angeben, wie, wo und wieviel veröffentlicht wird, und es gibt dann eine Lizenzvereinbarung. Dissertationen, die nur auf Uni-Repositorien veröffentlicht werden, sind eigentlich immer kostenlos. (Idealerweise macht man das natürlich vor der Einreichung, weil die Journals schon unterschiedlich freizügig sind, und man dann weiß, unter welchen Bedingungen man hinterher veröffentlichen kann, und ob man damit leben kann, aber gut, dieser Tipp nützt Dir jetzt natürlich nichts mehr).

Wahrscheinlich hat aber doch auch das Institut, an dem Du mit dem kostenpflichtigen Kit/Manual gearbeitet hast, dieses regulär erworben (wie sollte man sonst an die Fragebögen gekommen sein?). Damit gibt es sicherlich eine Lizenzvereinbarung mit dem Ersteller, in der die Veröffentlichung etc. mitgeregelt ist. Das würde ich als erstes mal nachhaken. Im Zweifelsfalle, wenn das alles sonst nicht zu klären ist, musst Du Dich dann eben an den Rechteinhaber der Fragebogen wenden und holst Dir dort die Rechte ein.

Viele Grüße,
Centicon
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