Studentenversicherung als Promotionsstudent

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brainbug_

Studentenversicherung als Promotionsstudent

Beitrag von brainbug_ »

Hallo liebes Forum,

Ich bin seit zwei Semestern eingeschriebener Promotionsstudent und meine GKV die Barmer hat mich die letzten Semester als Student versichert.
Da ich nun die 14 FS insgesamt überschritten habe hat man mir geschrieben das ich aus der studentischen Versicherung falle und mich nun freiwillig versichern muss. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass ich die letzten zwei Semester wohl nicht als Student hätte versichert sein dürfen. (Ich hatte damals extra nachgefragt ob es geht oder nicht und man hat mir gesagt das wäre kein Problem). Nun stellt sich mir die Frage ob die Krankenkasse rück wirkende Ansprüche geltend machen kann und ob Sie das eurer Erfahrung nach auch tut. Und wenn dem so sein sollte ob ich Mittel und Wege habe dem zu widersprechen, da ich offen gesagt mir keiner Schuld bewusst bin.

Falls jemand von euch Erfahrung mit dem Thema hat würde ich mich über eine Antwort freuen.

LG
Dell
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Re: Studentenversicherung als Promotionsstudent

Beitrag von Dell »

Eine Rückforderung kann ich mir nicht vorstellen. Kulantere Versicherung suchen. Ich war über 14 Semester, auch als Promotionsstudent mit relativ hohem Stipendium, als Student versichert. Die wollten nur jedes Jahr ne Studienbescheinigung.
daherrdoggda
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Re: Studentenversicherung als Promotionsstudent

Beitrag von daherrdoggda »

Kann schon passieren, weil Promotionsstudenten nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Studenten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Halbsatz 1 SGB V gehören:
https://www.jurion.de/Urteile/BSG/1993- ... 2-RK-45_92

Auch nach abgeschlossener Promotion könnte ich mir da rückwirkende Forderungen wegen Betrugs vorstellen. Wurde aus den Bescheinigungen denn ersichtlich, dass es sich nicht um ein grundständiges, Aufbau- oder Erweiterungsstudium handelte? Wenn nicht, könnte sich die Krankenkasse auch nachträglich noch als getäuscht betrachten. Ob die Schuld dann die Uni als Aussteller dieser Bescheinigungen trifft, oder den Studenten, macht finanziell gesehen dann wohl auch keinen Unterschied mehr, denn anfallende Nachzahlungen müssten vom Versicherten kommen.
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