Seite 1 von 2

Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 14:20
von JLP89
Hallo liebe Forengemeinde,

ich überlege zu promovieren und habe mich auf eine PhD-Stelle als Ingenieur in der Industrie beworben. Forschungsthema steht schon fest und finde ich auch sehr interessant. Doktorvater hat das Unternehmen auch schon.
Jedoch ist man nicht direkt bei dem Unternehmen angestellt, sondern als Freiberufler.
Könnt ihr mir dazu etwas erzählen? Habt ihr Erfahrung damit und könnt das empfehlen?
Was kommt denn an Abgaben als Freiberufler auf mich zu? Bzw wie hoch sollte die Vergütung seitens des Unternehmen sein?

Freue mich über jeden Kommentar und hoffe ihr könnt mir helfen eine Entscheidung zu treffen.

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 14:46
von Green Goddess
Du bist in dem Fall nicht nur nicht direkt, sondern gar nicht beim Unternehmen angestellt, sondern hast einen Dienstleistungs- bzw Werksvertrag. (Eher Dienstleistungsvertrag, aber das ist Spekulation. Ganz grob als Unterschiede: WV würde die Lieferung eines Ergebnis verlangen, DLV die Ableistung von Arbeitsstunden.) Es kommen sämtliche Kosten auf dich zu, keine KV-Anteile des AG, einfach schon, weil es keinen AG gibt, desgleichen für Altersversorgung, ob du rentenversicherungspflichtig bist, kann (und will) ich aus der Ferne nicht beurteilen, die entsprechenden Anteile resp Sätze stehen im INet, Tante google hilft. ;) Für eine freiberufliche Kalkulation sollte als Minimum das Doppelte (auf Stunden resp Tagessatzbasis) von dem fakturierbar sein, was ein Angestellter in vergleichbarer Position erhält. Wie du deine Kalkulation aufmachst, kann dir hier wohl kaum jmd sagen. Für dich fallen Totzeiten AKA auftragslose Zeiten, in denen lediglich Kosten auf dem Konto weiterlaufen, weg. Urlaub ist etwas, das FB in solchen Totzeiten nehmen. :lol: Die eine Sorte FB, denn die andere betreibt in der Zeit Akquise. ;) Worüber du dir im Klaren sein solltest, ist die Tatsache, dass du in dem Konstrukt kein Freiberufler bist! Du bist nicht unternehmerisch auf dem Markt tätig, das ist nach meinem Wissen ein absolutes KO-Kriterium. Ob und wann dir und dem Unternehmen solche Konstrukte um die Ohren fliegen, ist reine Statistik, in dem Fall lauten übliche Vorwürfe auf Sozialversicherungsbetrug, in erster Linie gegen das Unternehmen, aber es bleibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausreichend viel Ärger für dich übrig. ;).

Tut mir leid, wenn du diese Antwort nicht hören resp. lesen wolltest, aber du hattest gefragt. ;)

In diesem Sinne
GG

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 14:56
von JLP89
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort
Würde auch garnicht sagen, dass ich das nicht hören will. Bin ja für jede Meinung dankbar. Und bisher habe ich ja auch noch nichts angenommen oder entschieden. Hab nächste Woche erstmal Vorstellungsgespräch und wollte vorher wissen, bei welchen Punkten ich nachfragen sollte. Dann kann ich mich immernoch entscheiden, ob ich das machen will.

Also du meinst die Beschäftigung eines Doktoranden als Freiberufler ist nicht "legal"? Ich hab schon gehört, dass das viele größere Unternehmen (Daimler, Continental, Siemens usw.) machen

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 15:20
von flip
JLP89 hat geschrieben: Also du meinst die Beschäftigung eines Doktoranden als Freiberufler ist nicht "legal"? Ich hab schon gehört, dass das viele größere Unternehmen (Daimler, Continental, Siemens usw.) machen
Ich bin mir nicht sicher, ob du das immer noch nicht verstanden hast. Die Idee dahiner ist recht einfach -> Kosten sparen.
Du bist nicht beschäftigt, sondern selbstständig und arbeitest in Auftrag. Die Promotion ist in diesem Fall irrelevant bzw. hat damit nichts zu tun. Du genießt also alle Vor- und Nachteile des Selbstständigendaseins.

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 15:50
von Green Goddess
Dass du die Frage nach der Legalität solcher Konstrukte stellst, zeigt, dass du dich kein Stück damit beschäftigt hast. (Keine Vorwurf, wann denn auch und warum bisher) Irgendwo im Sozialgesetzbuch (Die hiesigen Juristinnen mögen gerne berichtigen) steht der Passus (sinngemäß und aus dem Gedächtnis) "Indiz für Beschäftigungsverhältnis ist Einbindung in die Arbeitsabläufe des Unternehmens und Weisungsgebundenheit". Damit fallen 99% der Fälle, von denen du gehört hast, wahrscheinlich raus, konservativ geschätzt, Unternehmens-emailaddy, Name auf dem Türschild, Aufgabenzuweisung bei Abstimmungsmeetings, glaub mir, die "Indizien" sind erfüllt. Bei der folgenden Gesamtschau des Einzelfalls überlebt kaum jmd aus dem 99% Kreis.
Nur eine Auswahl aus den Zutaten des tödlich wirkenden Cocktails:
Unternehmerisches Auftreten am Markt? Wieviele Angebote an mögliche weitere Kunden verschickt der übliche "freiberufliche Doktorand" wohl? ;)
Freie Zeiteinteilung? Eher grenzwertig, oder? Urlaub, ohne sich um Belange des lfd Projekts zu kümmern?
Möglichkeit, die Aufgaben durch Dritte erledigen zu lassen? Nun betritt der tiefschwarze Humor die Bühne. ;)

Bzgl des "Nur 1 Kunde" Kriterium gibt es eine Art Kulanzregelung, die in der Gegend von 12-18Monaten liegt, wenngleich es rechtlich keinen Unterschied macht, ob das Leben in dem Konstrukt 1 Tag oder 15 Jahre dauert(e), das wirkt sich wohl nur auf die Strafbemessung aus. :lol: Und Kulanz ist nicht erzwingbar. ;)

Der Wunsch eines oder beider Vertragspartner, Sozialabgaben zu sparen sowie Arbeitsschutzrichtlinien zu umgehen, wird üblicherweise von der Rechtssprechung als nicht ausreichend erachtet, den Freiberuflerstatus zu konstruieren.

BTW Du wärst aller wahrscheinlichkeit nach umstatzsteuerpflichtig! Über div Konsequenzen, Vor- wie Nachteile, solltest du dich kundig machen. Umsatzsteuerpflicht und Scheinselbstständigkeit schliessen sich selbstverständlich NICHT aus. :lol:

Disclaimer Dieses posting ist keine Rechtsberatung, die lt. Nachfolgegesetzen der Nürnberger Rassegesetze ausschliesslich Angehörigen gesondert aufgeführter Katalogberufe gestattet ist, sondern dient ausschliesslich der Erbauung der Leserinnen und Leser.

*edit -Sozialversicherungsbuch+Sozialgesetzbuch

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 16:10
von JLP89
Um mich damit zu beschäftigen, hab ich hier ja nachgefragt.
Die Informationen im Internet sind etwas spärlich dazu.
Wobei mir dass schon bewusst ist, dass ich nicht beim Unternehmen direkt angestellt bin und ich mich komplett selber versichern muss. Hat mir das Unternehmen auch von Anfang an mitgeteilt.
Ist denn einer von euch als freiiberuflicher Doktorand tätig?

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 16:29
von algol
freiberuflich ist ja erst mal ein Status. Was sind denn die Tätigkeiten?
Sollst Du für das Unternehmen Forschungsleistungen erbringen, die Du in der Diss verwurstest, oder arbeitest Du einfach für die, um Dein täglich Brot zu verdienen und schreibst Deine Diss nebenher?
Um sich seine Diss zu finanzieren, gibt es viele Möglichkeiten.

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 16:31
von JLP89
Ersteres. Würde Forschungsleistung erbringen (Strömungssimulation) und das, denk ich mal, in einer Diss wissenschaftlich verarbeiten. Aber Gespräch ist ja erst noch

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 16:34
von Green Goddess
JLP89 hat geschrieben:...Die Informationen im Internet sind etwas spärlich dazu...
You made my day! ;) Spärlich nach Durcharbeiten der ersten 300k Links zu "Scheinselbstständigkeit" oder bereits von Beginn an? ;)

Doktorandin und Freiberuflerin, wobei beides nur geringe Überdeckungen hat, insofern definitiv nicht vergleichbar. 5 Kunden in 2 Jahren, ausschliesslich Werksverträge, keine Kunden-/Bereichseinschränkungen in Verträgen, 2mal zusätzliche "Kapazitäten auf dem Markt eingekauft", und bei all dem wollte mir der Arbeits- und Sozialrechtler in Papas Kanzlei nur 95% Sicherheit attestieren, aber mit dem Zusatz "rein praktisch nahezu 100%, weil Aufwand und Erfolgsaussichten für Kontrollorgane in keinem angemessenen Verhältnis stehen, insbesondere weil TAUSENDE FBs mit 1% und weniger Sicherheitsstufe unterwegs sind." ;)

Re: Promovieren als Freiberufler

Verfasst: 01.09.2016, 16:39
von Green Goddess
algol hat geschrieben:freiberuflich ist ja erst mal ein Status. Was sind denn die Tätigkeiten?
Sollst Du für das Unternehmen Forschungsleistungen erbringen, die Du in der Diss verwurstest, oder arbeitest Du einfach für die, um Dein täglich Brot zu verdienen und schreibst Deine Diss nebenher?
Um sich seine Diss zu finanzieren, gibt es viele Möglichkeiten.
Da eine tätigkeitsbegleitende Diss für die Einstufung als scheinselbstständig wohl nicht relevant ist, bleibt aus meiner Sicht kein wirklicher Unterschied bei den angeführten Varianten.