Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

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annaka

Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

Beitrag von annaka »

Hallo,
ich bin neu und wollte mich informiere, wie es sich mit einem Stipendium verhält, wenn man nebenbei freischaffend ein paar hundert Euro im Monat verdient (geringfügig).

1. Wird das dann so bewertet, als würde man kein Stipendium bekommen oder wird das Stipendium dann doch mit aufgerechnet beim Finanzamt?

2. Ist man freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, werden hier dann beide Einnahmen addiert?

3. Muss man wenn man nur ein Stipendium bekommt und gar nichts abreitet auch eine Steuererklärung machen?

Liebe Grüße und besten Dank!
Hella
Beiträge: 351
Registriert: 24.11.2014, 12:19
Status: Schreibbeginn

Re: Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

Beitrag von Hella »

Hallo Annaka,

ich kann dir nur zu deinem letzten Punkt eine Aussage geben. Wenn du ein steuerfreies Stipendium bekommst (das muß in deinem Stipendiumsbescheid drin stehen) und keine sonstigen Einnahmen hast die versteuert werden, mußt bzw. kannst du keine Steuererklärung machen. In der Steuererklärung ist nicht vorgesehen, dass man ein Stipendium bekommt und da du keine Steuern zahlst, kannst du auch keine wiederbekommen. Aussage gestern vom Finanzamt :wink:
01. Oct 2016;30. Aug 2017;g;Rohfassung fertig!
Caitlin

Re: Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

Beitrag von Caitlin »

Hey Annaka!
Bei der gesetzlichen Krankenkasse zählt jedes Einkommen, also auch das Stipendium.
Wenn das Stipendium steuerfrei ist, ist es steuerfrei, egal, was du dazu verdienst. Du solltest aber drauf achten, dass deine Arbeit mit dem Stipendium vereinbar ist (bei meinem Stipendium durfte man nicht mehr als 8 Stunden die Woche nebenher arbeiten).
Wenn du daneben geringfügig, also ohne Steuern verdienst, kannst du, wie gesagt, keine Steuererklärung machen. Wenn du aber aus irgendwelchen Gründen (Miteinnahmen? Honorartätigkeit?) doch eine machen musst, kann das Stipendium Einfluss darauf haben, was du als Werbungskosten für die Promotion geltend machen kannst, weil die Werbungskosten dann ggf. durch das Stipendium ausgeglichen werden. So hat es mir zumindest mein Finanzamt erklärt. :)
Chandler
Beiträge: 6
Registriert: 21.05.2014, 13:01

Re: Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

Beitrag von Chandler »

Hallo,

wenn du mit "freischaffend" eine selbstständige Tätigkeit meinst, dann bist du sogar verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Das Stipendium zählt meistens nicht als Einkommen. Es kommt natürlich darauf an, von wem das Geld kommt und für was es das Stipendium gibt. Aber ich denke mal, die Bedingungen sind alle bei dir erfüllt.
Sebastian
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Re: Steuer und Krankenkasse bei Stipendium & ggf. Nebenerwerb

Beitrag von Sebastian »

Einige allgemeine Ausführungen zu diesen Themen gibt es im redaktionellen Bereich unter Finanzen.
Sebastian
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