Auszahlung eines externen Stipendiums

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Mathe-Hexe
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Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Mathe-Hexe »

Hallo alle zusammen,

ich habe hier eine etwas komplizierte Frage zum Thema Stipendien. Falls ihr mehr Details braucht, um meine Frage zu beantworten, fragt nach, aber es ist recht knifflig meinen Fall zu beschreiben ohne mich sofort identifizierbar zu machen ...

Ich promoviere seit zwei Jahren [im MINT-Bereich], aktuell habe ich einen sog. Fördervertrag: 100% Arbeitszeit, 50% TVöD Vergütung, dafür darf ich die gesamte Arbeitszeit für meine Promotion aufbringen und muss (zumindest theoretisch) keine weiteren Pflichten wie Lehre übernehmen.
Nun habe ich dieses Jahr ein (sehr großzügiges) Stipendium von einem großen Unternehmen erhalten, das ab Oktober beginnt. Diese Stipendien werden nur über Vorschlag der Universität vergeben, d.h. einige Unis dürfen Doktoranden vorschlagen, das Unternehmen wählt dann aus wer das Stipendium bekommt. Das Stipendium umfasst keine Verpflichtungen meinerseits gegenüber dem Stipendiengeber. Das Geld wird an die Uni (bzw. in meinem Fall die Graduiertenschule), immer für jeweils ein Jahr (Gesamtlaufzeit max. 3 Jahre), ausbezahlt.

Die Frage ist nun: Welche Rechte habe ich/hat die Uni, zu bestimmen, wie dieses Geld an mich weitergeleitet wird? Die Uni hat mir eine 100% WiMi-Stelle angeboten. Das heißt aber insbesondere, dass ich das Geld versteuern müsste und viel weniger bei mir ankäme als der eigentliche, vom Stipendiengeber bezahlte, Betrag. Plump gefragt: Dürfen die das? Oder kann ich darauf bestehen, dass das Geld als Stipendium, und damit steuerfrei, ausgezahlt wird? In diesem Fall könnte ich ja auch meinen bisherigen Vertrag weiterführen, oder?

Vielleicht hat ja jemand von euch da von den juristischen Details Ahnung, ich bin auf jeden Fall dankbar für alle Tips/Hinweise! :)
Zuletzt geändert von Sebastian am 02.08.2016, 17:58, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Exakte Fachangabe vorsorglich auch noch entfernt.
Sebastian
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Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Sebastian »

Inhaltlich kann ich Dir leider nicht helfen, habe nur mal schnell im Sinne Deiner Anonymität die Fachangabe in Deinem Beitrag "verwässert".
Ich würde vermuten, dass die Frage was/wie von dem seitens des Unternehmens an die Uni gezahlten Geldes an die Stipendiaten weiterzuleiten ist, in dem Vertrag zwischen Uni und Geldgeber geregelt ist. Einsicht in diese Regelung zu bekommen, scheint mir schwierig bis unmöglich - und ob Du daraus eigene Rechte herleiten könntest würde ich (allerdings frei von Tatsachen und speziellen Rechtskenntnissen) erst einmal bezweifeln...
Sind aber alles nur Spekulationen und kein sicheres Wissen meinerseits!
Sebastian
caipirinha11085
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Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von caipirinha11085 »

Ãœber eine Anstellung hast du aber auch Vorteile - Krankenversicherung und Rentenjahre zB. Vergiss das nicht. Im Lebenslauf kannst du das doch auch toll darstellen - Stipendium UND WiMi-Stelle...

Ansonsten weiß ich leider nicht, was die dürfen und was sie nicht dürfen. Ist das möglicherweise weniger als ein Stipendium als eine Art Drittmittel gedacht?
Amalia

Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Amalia »

Bitte schau nicht nur auf das Geld, sondern überlege Dir gut, ob Du wirklich auch die Segnungen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung verzichten möchtest. Ich hatte ein Stipendium und hätte viel für eine Anstellung gegeben.

Auf die Anstellung solltest Du nur verzichten, wenn Du Dir zu 150% sicher bist, dass Du:
a) direkt im Anschluss an die Promotion, ins Ausland gehst und dort langfristig bleibst (und auch nicht zur Rente an D zurückkehrst) oder Dich Selbstständig machst für den Rest Deines Arbeitslebens oder Beamter wirst
b) während der Promotionszeit (und ca. ein Jahr danach) ganz sicher nicht länger krank wirst (kein Unfall, kein Schicksalsschlag) und nicht schwanger wirst (Du bist doch eine Frau?).

Außerdem solltest Du klären, wie Du Dich krankenversicherst. Eine freiwillige Versicherung in einer GKV ist für Stipendiaten happig, da sie wie Selbstständig behandelt werden. Ob es derzeit ratsam ist, sich privat zu versichern, möchte ich in Frage stellen (vorallem ist auch dass in der Regel eine Lebensentscheidung, die man später mit Kindern oder im Altern, bitter bereuen kann.)
Des Weiteren wäre ich mich nicht sicher, ob ein Stipendium in der Höhe und von „Privat“ wirklich steuerfrei ist. Die meisten Promotionsstipendiaten herhalten Stipendien von ca. 1.150€ (selten mehr, häufig sogar weniger), die über bekannte Stipendiengeber ausgezahlt werden und deren Geld letztlich vom Bmbf (d.h. dem Staat selbst) kommt.
Etweb

Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Etweb »

Amalia hat geschrieben:Bitte schau nicht nur auf das Geld, sondern überlege Dir gut, ob Du wirklich auch die Segnungen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung verzichten möchtest. Ich hatte ein Stipendium und hätte viel für eine Anstellung gegeben.

Auf die Anstellung solltest Du nur verzichten, wenn Du Dir zu 150% sicher bist, dass Du:
a) direkt im Anschluss an die Promotion, ins Ausland gehst und dort langfristig bleibst (und auch nicht zur Rente an D zurückkehrst) oder Dich Selbstständig machst für den Rest Deines Arbeitslebens oder Beamter wirst
b) während der Promotionszeit (und ca. ein Jahr danach) ganz sicher nicht länger krank wirst (kein Unfall, kein Schicksalsschlag) und nicht schwanger wirst (Du bist doch eine Frau?).
alles sehr gute Punkte. Ein anderer ist das man auch arbeitsrechtlich besser abgesichert ist, im Vergleich zur Stelle.

Davon, aber mal abgesehen - dürfen die das? Keine Ahnung, aber ich vermute das sie das schon abgesichert haben. Finde es nebenbei auch völlig in Ordnung dafür eine 100% Stelle angeboten zu bekommen.
flip
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Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von flip »

Es geht hier doch nicht darum, dass die halbe Stelle aufgegeben wird. Folglich bleibt auch die soziale Sicherung in jedem Fall erhalten.

Die Frage ist, ob man sich ein Stipendium neben der normalen Beschäftigung auszahlen lassen kann.
Ansprechpartner dafür wird wohl die Personalabteilung des Unternehmens sein.
Amalia

Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Amalia »

flip hat geschrieben:Es geht hier doch nicht darum, dass die halbe Stelle aufgegeben wird.
Wo liest Du das?
flip hat geschrieben:Folglich bleibt auch die soziale Sicherung in jedem Fall erhalten.
Nunja, aber nicht alle in voller Höhe. Elterngeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche, etc. berechenen sich dann nach der 50% Stelle. (Und 50-60% Sozialleistungen von einem 50% Gehalt sind dann verdammt wenig...)

flip hat geschrieben:Die Frage ist, ob man sich ein Stipendium neben der normalen Beschäftigung auszahlen lassen kann.
Ansprechpartner dafür wird wohl die Personalabteilung des Unternehmens sein.
Das wäre eine spannende Kombination. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass man von seinem AG gleichzeitig auch noch ein Stipendium bekommen kann. (Zumindest darf man nicht von seinem AG zusätzlich noch einen Werkvertrag bekommen.) Etwas anderes wäre es vielleicht, wenn das Unternehmen, dass Stipendium direkt an Mathe-Hexe zahlen würde. Aber das scheint das Unternehmen nicht zu wollen.
flip
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Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von flip »

Ich lese das zwischen den Zeilen. Es geht weder um eine Anstellung bei dem Unternehmen, noch um eine Aufgabe der Unistelle. Diese läuft ganz normal weiter. Das Stipendium ist eine Aufstockung um 50%. Alles andere ergibt keinen Sinn?!

Was das Unternehmen will, ist offensichtlich, nämlich nicht als Arbeitgeber auftreten. Dann müssten sie ja Steuern- und Sozialabgaben zahlen. Daher das Stipendium. Und daher kann es auch egal sein, wie sie das Geld auszahlen, außer sie unterliegen rechtlichen Bestimmungen. Das weiß aber nur die Personalabteilung des Unternehmens oder hier, der in Personalrecht promoviert. ;)


Die "Regel", dass man neben den Stipendien keiner (oder nur geringfügig beschäftigter) Arbeit nachgehen darf, kommt meineswissens von den Stiftungen selber. Privat-Unternehmen können das halten wie sie wollen. DIe Frage ist nur, wie das Stipendium eingestuft wird. In der Bank, in der ich früher mal gearbeitet habe, wurden die Diplomanden für ihre Abschlussarbeiten immer auf Provisionsbasis "angestellt". Dafür haben sie dann keinen Arbeitsvertrag bekommen und man hat stattdessen die Monatsgehälter einfach als Einmalzahlung überwiesen.
Das war auch sinnvoll, und im Grunde genommen handelt es sich hier ja auch um einen ähnlichen Fall, nur dass die TO keinen Studentenstatus hat.

Unabhägig davon: Die Uni kann nicht mehr tun, als dich auf 100% anzustellen. Das Unternehmen ist hier der springende Punkt. Meiner Ansicht nach.
Green Goddess

Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Green Goddess »

Amalia hat geschrieben:...
flip hat geschrieben:Die Frage ist, ob man sich ein Stipendium neben der normalen Beschäftigung auszahlen lassen kann.
Ansprechpartner dafür wird wohl die Personalabteilung des Unternehmens sein.
Das wäre eine spannende Kombination. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass man von seinem AG gleichzeitig auch noch ein Stipendium bekommen kann. (Zumindest darf man nicht von seinem AG zusätzlich noch einen Werkvertrag bekommen.) ...
Das kommt etwas missverständlich an, fürchte ich. Können kann "man" das und dürfen darf der AG (im Rahmen der Beschränkungen, die seine Rechtsform vorgibt) auch. Wie solche Konstrukte steuerlich und sozialversicherungstechnisch zu bewerten sind, steht auf einem anderen Blatt, z.B. habe ich eine eigene Firma und in der Rolle als selbstständige Unternehmerin für meinen AG Werkverträge ausgeführt, anwaltlich und steuerberaterlich von meiner Seite gecheckt und beim AG durch die Rechtsabteilung gelaufen (nicht erst für meinen Einzelfall).
Mathe-Hexe
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Re: Auszahlung eines externen Stipendiums

Beitrag von Mathe-Hexe »

Vielen Dank für eure vielen Antworten, ich versuche mal auf alles nach und nach einzugehen.

Zunächst: Mir ist die Stipendien-Problematik sehr bewusst, ich war nämlich selbst vor meinem Vertrag ein Jahr auf Stipendium und hab mir damals nichts mehr gewünscht als einen Vertrag :wink: .
Inzwischen hätte ich aber - korrigiert mich, wenn ich falsch liege - zumindest was die Krankenversicherung angeht einen Vorteil, ich bin nämlich inzwischen verheiratet, und könnte ja dann über die KV von meinem Mann mitlaufen.
Aber im Idealfall könnte ich ja vielleicht das Stipendium zusätzlich zu meinem bisherigen Vertrag bekommen, d.h. ich wäre sozialversichert (wenn auch natürlich nur über die 50%-Stelle, das stimmt schon).

Der Punkt, ob das Stipendium in solcher Höhe wirklich steuerfrei ist, ist ein guter Punkt. Ich habe unter anderem mit einem anderen Doktoranden meiner Uni Kontakt aufgenommen, der vor einigen Jahren ein sehr ähnliches (auch vom Umfang) Stipendium bekommen hat (aber von einem anderen Unternehmen). Er hat sich damals auch eine ganze Weile mit der Uni gestritten über die Auszahlung. Laut seiner Aussage ist ein Stipendium steuerfrei solange es nicht unverhältnismäßig ist im Vergleich zu einem üblichen Gehalt in der Branche.

Was die arbeitsrechtliche Absicherung angeht, gebe ich euch absolut recht, wie gesagt, ich war schon auf Stipendium und weiß, wie besch** das ist.

Nun zum Unternehmen: Das Unternehmen ist ein ausländisches, dass sie mich nicht anstellen sondern ein Stipendium vergeben hat also (vermutlich) hauptsächlich den Grund, dass sie sich nicht mit anderer Länder Rechtssysteme auseinandersetzen wollen (das Stipendium wird international vergeben, also theoretisch sonstwohin). Genauer gesagt ist es ein US-Unternehmen, dort scheint die Finanzierung von Doktoranden über Stipendien aus der Wirtschaft sehr viel mehr Gang und Gäbe und gut geregelt zu sein, insbesondere ist wohl die Auszahlung eines solchen Stipendiums an die Uni, die es dann an den Studenten weiterleitet, üblich.
Ich werde vermutlich sowieso mal beim Unternehmen nachfragen, ob das denn so in ihrem Sinne ist. Das war letztlich auch das Argument, mit dem der andere Student sein Geld bekommen hat, das Unternehmen hat dann nämlich bei der Uni Druck gemacht. Und ich sehe halt hauptsächlich nicht ein, dass von dem Geld im Endeffekt gerade die Hälfte bei mir landen würde ... Übrigens, selbst der Betrag den die Uni für meine 100% WiMi-Stelle zahlen müsste (also inkl. aller Lohnnebenkosten) beträgt weniger als die Stipendiensumme. Zumindest das werde ich auf jeden Fall anfechten, dass da einfach mal so ein paar Tausend Euro in der Versenkung verschwinden ...

Ach ja, noch ein Detail: Mein momentaner 50%-Vertrag läuft nicht über die Uni sondern ein externes Institut, das an der Uni angesiedelt ist. Die Uni müsste mir also nicht gleichzeitig Vertrag und Stipendium bieten, sondern im Idealfall zahlt mir die Uni ein Stipendium und das Institut den Arbeitsvertrag.
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