Re: WiMA-Stelle auf 50% reduziert: Vertrag nicht unterschreiben?
Verfasst: 02.08.2016, 11:01
Wenn du mit niemanden darüber gesprochen hast und der Vertrag kommentarlos aus deinem Tisch lag, bist du dann sicher, dass er korrekt ist?
Meine erste Vertragsverlängerung wies auch plötzlich 50% statt 65% auf, ich habe nachgefragt und es stellte sich als Fehler heraus. Der Vertrag wurde am gleichen Tag korrigiert und ich konnte die 65%-Version unterschreiben.
Sicherlich ist es nicht verkehrt, sich zu überlegen, wie man reagieren möchte, wenn der Vertrag wirklich so ernst gemeint sein sollte, aber ich denke der erste Schritt sollte erst mal sein, abzuklären, ob schlichtweg ein Fehler vorliegt. Falls nicht (was ich fast befürchte, wenn kommuniziert wurde, das gespart werden muss), würde ich ebenfalls nachharken, ob deine Aufgaben wirklich so bleiben sollen.
Ansonsten stimmt es sicherlich, dass man je nach Fachbereich auch unbezahlt promovieren kann, nur ich würde auch darauf achten, ob du dich vielleicht damit unbeliebt machst. Nicht, dass dein Prof dann plötzlich anfängt dir Steine in den Weg zu werfen, weil du ihn plötzlich bezüglich der Vorlesungen "im Stich lässt".
Ansonsten kenne ich es auch so, dass die Ablehnung eines Arbeitsvertrages dazu führen kann, dass man erstmal kein Arbeitslosengeld bekommt. Mit etwas Pech gibts dafür eine Sperre für 3 Monate.
Meine erste Vertragsverlängerung wies auch plötzlich 50% statt 65% auf, ich habe nachgefragt und es stellte sich als Fehler heraus. Der Vertrag wurde am gleichen Tag korrigiert und ich konnte die 65%-Version unterschreiben.
Sicherlich ist es nicht verkehrt, sich zu überlegen, wie man reagieren möchte, wenn der Vertrag wirklich so ernst gemeint sein sollte, aber ich denke der erste Schritt sollte erst mal sein, abzuklären, ob schlichtweg ein Fehler vorliegt. Falls nicht (was ich fast befürchte, wenn kommuniziert wurde, das gespart werden muss), würde ich ebenfalls nachharken, ob deine Aufgaben wirklich so bleiben sollen.
Ansonsten stimmt es sicherlich, dass man je nach Fachbereich auch unbezahlt promovieren kann, nur ich würde auch darauf achten, ob du dich vielleicht damit unbeliebt machst. Nicht, dass dein Prof dann plötzlich anfängt dir Steine in den Weg zu werfen, weil du ihn plötzlich bezüglich der Vorlesungen "im Stich lässt".
Ansonsten kenne ich es auch so, dass die Ablehnung eines Arbeitsvertrages dazu führen kann, dass man erstmal kein Arbeitslosengeld bekommt. Mit etwas Pech gibts dafür eine Sperre für 3 Monate.