Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

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applepie

Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von applepie »

Werte Kollegen,

eine Frage zur maximalen Dauer eines Promotionsverfarens möchte ich euch stellen.

Ich habe vor mehr als 1,5 Jahren meine Dissertation fertiggestellt und zur Revision beim DV abgegeben. Diese Revision war nach insgesamt 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen, anschließend wurde das Verfahren offiziell eröffnet.

Seit der Eröffnung sind nun 8 Monate vergangen, dabei ist ein Gutachten fertig, eines nicht. Auch nach mehrfacher Anfrage konnte mir der andere Gutachter kein Datum nennen. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass meine Nachfragen, auch wenn jeweils mehrere Wochen bis Monate dazwischen lagen, begrüßt wurden. Unsere PO sieht eine Maximaldauer von 8 Wochen für die Gutachtenerstellung vor. Leider gibt es hierfür jedoch keinen zentralen Anprechpartner.

Meine Frage wäre, welche Konzequenzen/Risiken kann die Zeitdifferenz zwischen der Abgabe (Fertigstellungsdatum) und einer sehr späten Disputation haben? Und welche Handlungsmöglichkeiten hat man als (externer) Doktorand, um den Vorgang zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, ohne unbewusst jemandem zu nahe zu treten? Wäre es überhaupt ratsam, zu versuchen, etwas zu bewegen?

Dankeschön vorab für eure Meinungen.
flip
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Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von flip »

applepie hat geschrieben: Leider gibt es hierfür jedoch keinen zentralen Anprechpartner.
Doch. Den ständigen Vorsitzenden der Promotionskommission.
applepie

Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von applepie »

Danke, Flip.

Eine Person mit diesem Amtstitel wäre mir bei uns leider nicht bekannt.

Es gäbe den Vorsitzenden des P.-Verfahrens, diesen habe ich zweimal kontaktiert, bei ersten Mal sagte man mir, die GA wären erneut angefordert und ich solle mich etwas gedulden. Beim zweiten Mal hatte man keine Rückmeldung erhalten und ich solle bitte selbst direkt nachfragen.

Es gäbe auch die übliche ständige Kommssion der Uni, diese wäre mWn direkt an der Hochschulleitung angegliedert. Eine Meldung dort kommt mir als Beschwerde vor, diese wäre weniger meine Absicht, da der Gutachter außer der Wartezeit bislang recht freundlich war.

Eine andere Frage, gegenüber welchem Stand der Forschung müsste man die Arbeit bei einer, beispielweise um zwei Jahre verspätete Disputation verteidigen, dem des Abgabe- oder dem des Disputationsdatums? Wie verhält es sich, wenn 2. zutrifft und in der Zwischenzeit ähnliche Arbeiten erscheinen, die sich bislang auch im Wartezyklus befanden und für den Forschenden unsichtbar waren?
Doc-Wolfi

Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von Doc-Wolfi »

Hallo,
in welcher Form fragst Du denn nach? Nerv-E-Mails oder kurze spontane Anrufe sind eventuell nicht optimal. Vielleicht wäre es besser, Du gehst in der Sprechstunde des Profs mal vorbei und sprichst mit ihm. Das heißt, Du fragst mal vorsichtig nach, ob er Deine Arbeit schon gelesen hat und ob er Fragen dazu hat. Also nicht reinplatzen à la "Warum ist mein Gutachten noch nicht da?" Wenn Du höflich nachfragst, wird er vermutlich von sich aus sagen: "Oh je, ich habe das Gutachten immer noch nicht geschrieben, das tut mir aber leid." Eventuell erfährst Du dann auch, wenn es Probleme gibt.
Viel Glück, Wolfi
Vollkornpizza
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Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von Vollkornpizza »

Hallo applepie,

hast du mal mit deinem DV gesprochen? Vielleicht versteht er sich dem 2. Gutachter ganz gutund kann das auf dem kurzen Dienstweg regeln.

Viele Grüße

VP
applepie

Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von applepie »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die guten Ratschläge, ich werde sie beherzigen. Hoffen wir auf das beste.

Bezüglich der obigen Frage zum relevanten Forschungsstand, hätte vielleicht jemand Erfahrung in solchen Situationen und kann kurz schildern, wie man sie in der Regel handhabt?

Dankeschön.
applepie

Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von applepie »

applepie hat geschrieben: Eine andere Frage, gegenüber welchem Stand der Forschung müsste man die Arbeit bei einer, beispielweise um zwei Jahre verspätete Disputation verteidigen, dem des Abgabe- oder dem des Disputationsdatums? Wie verhält es sich, wenn 2. zutrifft und in der Zwischenzeit ähnliche Arbeiten erscheinen, die sich bislang auch im Wartezyklus befanden und für den Forschenden unsichtbar waren?
Werte Kollegen, hat im Forum vielleicht doch jemand Erfahrungswerte zu dieser Frage? Es wäre schön, wenn sich jemand auskennt und kurz berichten könnte.

Danke vorab.
Ylva
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Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von Ylva »

Hallo,
du hast eine private Nachricht von mir
Viele Grüße
Traudel
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Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von Traudel »

Moin applepie,

zu Deiner Frage nach dem zu besprechenden Forschungsstand: beides.
Falls Deine Dispu nach dem weitverbreiteten Schema aufgebaut sein wird (d.h. 30-45 Minuten Präsentation (mit oder ohne Einbeziehung der Gutachten) + 45 Minuten Fragerunde/Verteidigung/Diskussion), dann widme etwa 85-90% Deines Vortrags dem in der Arbeit zugrunde gelegten Forschungsstand und biete anschließend (10-15%) eine Aktualisierung dessen unter der Frage: "Wie haben sich Forschungsdiskurs und öffentliche Debatte unterdessen entwickelt und welche Konsequenzen leiten sich für meine Arbeit ab?" Ich würde noch einen (selbst-)kritischen Ausblick andocken.

Aber im Grunde sollte die Einbindung des aktuellen Forschungs-/Diskussionsstandes in jeder Dispu Platz finden. Wenn nicht im Vortrag, so doch als vorbereiteter Joker in der Hosentasche für die Fragen der Kommission. Wichtig ist stets die Reflexion: Was bedeutet dies für meine Arbeit? Was bedeutet dies für mein Fach? Was bedeutet dies für meinen Beitrag, den ich für mein Fach/die Community leiste?

Übrigens: Ich würde von sämtlichen Spitzen oder Kommentaren zur langen Begutachtungszeit, wegen der Du nun in besonderem Maße ein Update integrieren musst, absehen. Sei cool und bereite von Dir aus den aktuellen Stand für die Präsentation vor. Ganz unaufgeregt und eben wie ein mündiges und interessiertes Mitglied der wiss. Community. Zack. Schau nach vorn.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig.

Aber noch eine andere Kiste: Wie möchtest Du veröffentlichen? Online? Print? Wissenschaftsverlag? On Demand...? Hier würde ich mir tatsächlich noch einmal eingehende Gedanken zur Aktualisierung machen. Wenn Du bei einem Verlag publizieren möchtest, musst Du unter Umständen noch einmal ein Jahr oder sogar mehr einplanen. Dann sind die Inhalte der Diss 3 Jahre alt... Obwohl, eigentlich geht das noch. So ist es eben.
Ich könnte mir allerdings auch vorstellen (je nach Gewissenhaftigkeit oder auch Machtspielerei Deines DV), dass Dein DV das Imprimatur an eine Aktualisierung knüpfen könnte.
Ich würde allerdings aushandeln, ggf. nicht in der schön ausbalancierten Architektur der Diss selbst aktualisieren zu müssen, sondern ein Kapitel anzuhängen oder was auch immer.

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden,
Deine Traudel
applepie

Re: Maximaldauer für Promotionsverfahren und Gutachtenerstellung

Beitrag von applepie »

Moin Traudel,

erstmal vielen Dank für deine gute und ausführliche Antwort.

Natürlich hilft sie mir (und vermutlich auch anderen) sehr weiter. Deine offene und professionelle Art, die du mir empfiehlst, ist mir außerdem sehr sympathisch :)

Also, wie du sagst, nach vorne schauen. Und hoffen, dass es bald weitergeht.

Herzlichen Dank nochmal an alle und schöne Grüße,
- applepie
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