VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Sebastian
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VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Sebastian »

Für Erstlingswerke und Anfänger...
Viele Doktoranden treten mit ihrer Dissertation erstmals als Autoren "am Markt" auf. Nicht alle wissen, dass ihnen über die vom Verlag evtl. ausbezahlten Vergütungen hinaus auch noch eine einmalige Vergütung dafür zusteht, dass ihre Werke z.B. in wissenschaftlichen Bibliotheken stehen und dort fotokopiert werden.
Dieses Forum versteht sich traditionell als Tippgeber zu dieser Einnahmequelle, die man als Laie schnell übersehen kann.
Da es um nennenswerte, einmalige Beträge geht, empfehle ich jedem Autor dringend, sich mit dem Thema zu befassen - z.B. durch Lektüre des Artikels in der Rubrik "Fast fertig" / VG Wort.
Für die Ausschüttung 2015 ist die Meldefrist am 31. Januar 2016 abgelaufen, man kann also auf den Zug nicht mehr aufspringen - eine Meldung ist aber dann für die im Folgejahr anstehende Ausschüttung möglich. Eine Übersicht über die gezahlten Ausschüttungen zeigt, dass sie zwar schwanken, aber immer eine nette Höhe aufweisen - Geld, das Du nicht einfach liegen lassen solltest.
Ähnliches gilt übrigens auch für alle, die Texte im Internet veröffentlichen - METIS heißt das Zauberwort, auch dieses Thema wird hier angerissen.

Für alle die das Thema VG Wort schon kennen:
Nach der aktuellen Quotenübersicht der VG Wort wird die Ausschüttung der Abteilung Wissenschaft für Autoren (das dürfte für die meisten hier die zutreffende Teilnahmekategorie sein) für ein Buch* wie im Vorjahr 900 EUR betragen.

Wer außerdem auch in Zeitschriften veröffentlicht hat, bekommt leider etwas weniger: Pro Standardseite zahlt die VG bei Aufsätzen etc. nur 1,50 statt im Vorjahr 2,00 EUR.
Darüber hinaus gibt es in 2016 eine sog. Sockelausschüttung Bibliothekstantiemen (169,65 EUR) deren System ich noch nicht durchschaut habe, da sie nur alle paar Jahre erfolgt. Keine Ahnung, ob da alle Teilnehmer aus früheren Jahren noch ein zweites Mal partizipieren können.
Freuen können sich die Autoren in der Rubrik "Texte im Internet" (wie ich), die pro Text, der den Mindestzugriff erreicht hat, 20,00 EUR (Vorjahr: 12,00 EUR) bekommen werden. Dazu ist bekanntlich die erfolgreiche Teilnahme an dem kostenlosen Zählpixel-System METIS der Verwertungsgesellschaft Wort erforderlich.
Mehr zum Thema VG Wort im redaktionellen Teil...
Kleiner Haken: Aus den hier beschriebenen Gründen erfolgen sämtliche Auszahlungen in 2016 nur als "Abschlagszahlungen" mit dem Vorbehalt einer endgültigen Abrechnung. Mir persönlich ist noch nicht ganz klar, welche Strategie die VG Wort dabei fährt, sprich: Ob es nach dem Abschlag evtl. noch eine Dreingabe aus sicherheitshalber vorher einbehaltenen Geldern geben wird oder ob man das Risiko einer Rückforderung der vollen Auszahlungen eingeht.
Ausgezahlt werden die Beträge Ende Juli/Anfang August 2016. Der Tag fängt gut an :prost:
Viel Freude!
Sebastian

*Buch ist nicht gleich Buch: Der o.a. Wert gilt für ein Buch im Standard-Umfang. Es gibt Zu- und Abschläge je nach Anzahl der Standardseiten, § 45 Nr. 6 des Verteilungsplanes, der im Übrigen auch die sonstigen Voraussetzungen für den Bereich Wissenschaft enthält.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buches. Dieser ist vom Urheber auf An-forderung zu belegen. Danach werden Bücher unabhängig von ihrem Format bewertet bei
49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7
101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0
301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1
501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2
701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3
901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4
über 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,5

Wenn WP nicht lügt, hat eine Druckseite (Normseite) bei der VG Wort 1.500 Zeichen. Die offizielle Quelle habe ich dazu gerade nicht zur Hand.
Historia

Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Historia »

Das mit den 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen) kommt auch bei VG Wort selbst als Infofeld, stimmt also.
Ich habe gestern selbst einen Beitrag gemeldet und war ganz verwirrt, weil sich dadurch meine Seitenzahl fast verdoppelt hat!
Sebastian
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Sonderverteilung Bibliothekstantieme (wissenschaftlicher Bibliotheksbereich)?

Beitrag von Sebastian »

Wenn ich die Informationen der VG Wort richtig deute, kommt diese Information zu spät für alle, die in den letzten zehn Jahren veröffentlicht haben und noch nie Geld aus der gesonderten Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken erhalten haben.
Ich würde vermuten, dass zumindest bei Doktorarbeiten in der Mehrzahl der Fälle so sein dürfte.
Sonderverteilung Bibliothekstantieme - öffentliche Bibliotheken
In der Abteilung Öffentliche Bibliotheken muss grundsätzlich nicht gemeldet werden, denn die Gelder fließen unseren Autoren und Verlagen auf Grund unserer Ausleiherhebungen zu. Für Autoren, deren Werke wir dabei nicht ermitteln konnten, haben wir die Sonderverteilung Bibliothekstantieme eingeführt.
Alle drei Jahre führt die VG Wort dieses Meldeverfahren durch. Es richtet sich an all jene Autoren (Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.
Einmalig gemeldet werden können rückwirkend für zehn Jahre und nur auf den hierzu vorgesehenen Meldeformularen Print-Bücher belletristischen Inhalts. (...)
Autoren von Texten fach-, sach- oder wissenschaftlichen Inhalts melden diese auf den entsprechenden Formularen an die Abteilung Wissenschaft. Sie nehmen damit an den Ausschüttungen aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich teil.
Zur nächsten Sonderverteilung Bibliothekstantieme rufen wir im Herbst des Jahres 2018 auf. Die für die Teilnahme erforderlichen Meldeformulare sind
ab 01.10.2018 auf Anfrage bei der VG Wort erhältlich.
Das klingt nach einem Nachschlag, den man nach der eigentlichen Ausschüttung (Buch in der Abteilung Wissenschaft) noch einmalig in einem Zeitraum bis zu zehn Jahre nach Veröffentlichung kassieren kann. Für die (belletristischen) öffentlichen Bibliotheken liegt der Sockelbetrag hier bei 169,65 EUR (Ziffer 1f der o.a. Quote). Erforderlich ist eine gesonderte Meldung, die jetzt erst wieder zum 31. Januar 2019 für die nächste, im Jahr 2019 anstehende Sonderausschüttung abgegeben werden kann.
Hat das vielleicht von Euch schon jemand mitgemacht und mag hier berichten?
Für meine eigene Diss ist es leider zu spät für eine solche Meldung :evil:
Sebastian
Meggy

Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Meggy »

Ich habe mal eine - hoffe nicht allzu dumme -Frage. Laut Prognosen, und seit kurzem auch dank der offiziell verkündeten Quoten, beträgt die Ausschüttung für Autoren in der Wissenschaft (Buch) dieses Jahr (für 2015) 900 Euro. Heute erhielt ich meine Vergütung - über 450 Euro. Es ist ein 2015 erschienenes Buch (meine Diss 8) ) was nicht gerade sonderlich kurz ist (und selbst dann *wäre* die Quote 0.7*900 - aber mein Buch ist seitenmäßig definitiv im Normbereich, also für die ganz normale Quote * 1.0). Andere Gründe kann ich mir gerade nicht erklären - vielleicht jemand hier, der eine Idee hat wie das Zustande kommt?
Werde auch versuchen die VG Wort die nächsten Tage zu kontaktieren, aber evtl hat hier ja schonmal jemand eine schnellere Antwort 8) :blume:
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Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Koenigsportal »

@Meggy: Vielleicht hat dein Buch noch nicht die geforderte Bibliotheksverbreitung erreicht. Ich meine, dass man dann einen reduzierten Betrag bekommt und im nächsten Jahr den vollen bzw. die Differenz. Für die Verbreitungsprüfung zieht die VG Wort den KVK heran, auch wenn wie z.B. in meinem Fall einige Bücher nicht dort aber im GBV auftauchen. Keine Ahnung, warum das so gehandhabt wird.

Edit: Deutsche Nationalbib. zählt nicht. Und das Buch muss in fünf Bibl. in zwei Verbünden vertreten sein.
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Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von JohnvanConnor »

Ich habe auch meine Diss. 2015 publiziert und gerade von der VG Wort 900 Euro überwiesen bekommen. Es wird also wohl tatsächlich an der Verbreitung in Bibliotheken liegen. "Karlsruher virtueller Katalog" - darüber kann man nachprüfen, in welchen Bibliotheken genau ein Buch angeschafft worden ist, würde ich mal nachsehen, vielleicht ist es ja auch ein Fehler von der VG Wort.
Meggy

Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Meggy »

Was heißt das genau mit "5 Bibliotheken in 2 Verbünden"? Wenn ich über den KVK suche, bekomme ich als Ergebnis die Nationalbib (zählt ja offenbar eben nicht) und ansonsten rund 18 Bibliotheken im BVB. Dh es scheitert daran, weil es "nur" in einem Verband (dort aber vielen Bibs) vorhanden ist?! Irgendwie verwirrt mich das alles. Dabei hatte mir der Verlag versichert, es würde für eine entsprechende Verbreitung gesorgt so dass VG Wort wahrgenommen werden könnte...
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Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Koenigsportal »

Ich würde an deiner Stelle mal da anrufen.
Auf meinem Konto wird jetzt auch die Überweisung angezeigt - und ich hätte aufgrund der Seitenzahlen auch mehr erwartet, allerdings liegt es zumindest über den 900 Euro.
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Meggy

Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Meggy »

Werd ich später auch machen. Danke schonmal :blume:
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Re: VG Wort: Ausschüttung 2016 für Veröffentlichungen aus 2015

Beitrag von Koenigsportal »

Weiß jemand, wo man nachsehen kann, welche Verteilung für das jeweilige Buch gilt, also z.B. 1,0 oder 1,1 o.ä. Ich hatte das mal am Wickel, finde es jetzt aber nicht mehr und weiß auch nicht mehr, ob das nun Verteilungsschlüssel oder sonstwie heißt.
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