VG Wort Druckkostenzuschuss: Voraussetzungen nachweisen

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Leila

VG Wort Druckkostenzuschuss: Voraussetzungen nachweisen

Beitrag von Leila »

Hallo liebe Doktoranden und Post-Docs,

endlich geschafft, ich darf drucken! :D :D :D
Gerne würde ich über einen Verlag veröffentlichen und dann bei der VW Wort den Zuschuss beantragen, Verlag habe ich im Auge.
Jetzt steht bei der VG Wort (siehe unten), dass Dissertationen abgelehnt werden, die in den Gutachten nicht die höchste Bewertung haben...wie weise ich dies nach? Ich kenne und habe meine Gutachten gar nicht. Außerdem darf die mündliche Prüfung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen...wie weiße ich dies wiederum nach?

Danke für Eure Tipps!

LG Leila

Richtlinien VG Wort Druckkostenzuschuss:
Nicht geförderte Druckwerke:

7.
Dissertationen, wenn zwischen der letzten mündlichen Prüfung und der An
tragstellung mehr als 24 Monate liegen oder nicht in sämtlichen Einzel-
gutachten das höchste Prädikat ausgewiesen wird, das die Fakultät zu vergeben hat.
Zuletzt geändert von Sebastian am 05.06.2016, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Kugelfischchen
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Re: Fragen zu VG Wort

Beitrag von Kugelfischchen »

Die Gutachten müssen eingereicht werden, da steht dann auch die Note drauf. Leider ist es in der Tat so, dass nur Bewerbungen mit Höchstnote berücksichtigt werden. Dauer weist Du über die entsprechende Bescheinigung des Dekanats über die Disputation nach. Der Antrag läuft über den Verlag; die kennen sich da auch aus und erstellen eine Komplettkalkulation (die Förderung der VG Wort ist immer eine vollständige).

Und natürlich: Glückwunsch zum Abschluss :D
Zuletzt geändert von Kugelfischchen am 05.06.2016, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Leila

Re: Fragen zu VG Wort

Beitrag von Leila »

Danke Kugelfischchen für die schnelle Antwort!
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Re: Fragen zu VG Wort

Beitrag von Kugelfischchen »

Gerne doch. Ich kenne mich da zufällig gerade ein bisschen aus. 8)
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Sebastian
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Re: Fragen zu VG Wort

Beitrag von Sebastian »

Hoffentlich verwechselst Du da nicht Du zwei Begriffe, Leila?
  • Die Ausschüttungen nach Veröffentlichung einer Arbeit bekommt jeder Autor, der mit seinem Druckwerk die Verbreitungsanforderungen etc. erfüllt. Teilnahme ist unbedingt zu empfehlen, ansonsten lässt Du Geld liegen, das Dir zusteht. Mehr dazu hier...
  • Darüber hinaus gewährt die VG Wort aus einem viel kleineren Topf freiwillige Zuschüsse zur Veröffentlichung von Doktorarbeiten (ähnlich einem Stipendium u.ä.). Dafür muss man in der Tat die Förderungsbestimmungen erfüllen, was dann ungleich schwieriger ist.
Zur eigentlichen Frage:
Nach den Gutachten kannst Du Dich bei Deinen Gutachtern bzw. der Fakultät erkundigen. I.d.R. bekommst Du selbst Einsicht oder sie erklären sich bereit, die Gutachten an die von Dir benannte Stelle zu versenden.
Das Datum der mündlichen Prüfung steht oft mit auf dem Zeugnis, oft muss es sogar in der Veröffentlichungsfassung auf dem Vorblatt stehen - bezweifeln wird das wohl keiner.

Viel Erfolg!
Sebastian

Edit: Hoppla, KuFi war schneller.
Zwonk
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Re: VG Wort Druckkostenzuschuss: Voraussetzungen nachweisen

Beitrag von Zwonk »

@Leila: In Abhängigkeit von Deinem Fachgebiet kannst Du ja auch versuchen, bei einer Stiftung versuchen, zumindest einen Beitrag zum Druckkostenzuschuss zu beantragen. Für die Geisteswissenschaften gibt's da z.B. die Boehringer-Ingelheim-Stiftung: http://www.boehringer-geisteswissenscha ... antrag.htm

Aber solche Stiftungen dürfte es für jede Fachrichtung/Personengruppe irgendwo geben.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
JohnvanConnor

Re: VG Wort Druckkostenzuschuss: Voraussetzungen nachweisen

Beitrag von JohnvanConnor »

Die sachlichen Infos sind ja schon genannt worden - zur Ergänzung vielleicht noch ein Erfahrungsbericht von jemandem, der tatsächlich eine solche Förderung beantragt hat:
- Ich hatte in beiden Gutachten "summa cum laude", und da die auch sehr schön formuliert waren, hat mein Verlag (klein, aber angesehen) mir geraten, die VG-Wort-Förderung aus dem "Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft" zu beantragen. Das war ein ziemlicher Aufwand, besonders auch organisatorisch, weil der Verlag eine nach sehr bürokratischen Kriterien zu erstellende Kalkulation vorlegen musste.
- Darüber hinaus musste ich einen Antrag erstellen, der ungefähr dem ähnelt, was man auch bei anderen Druckkosten-Anträgen vorlegen muss (nur vielleicht etwas kleinteiliger und umständlicher).
- Wenn man diese Hürden nimmt und die Voraussetzungen erfüllt, ist die Erfolgsquote offenbar sehr hoch: laut Geschäftsbericht der VG Wort sind 2015 insgesamt 238 Anträge gestellt und davon 156 gefördert worden. Eine solche Förderung ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern auch als "symbolisches Kapital" überaus wertvoll.
- Ich selbst habe allerdings eine Absage bekommen, und zwar eine ziemlich abwertend formulierte (man weiß die üblichen Höflichkeitsfloskeln erst dann wirklich zu schätzen, wenn sie mal weggelassen werden...). So nach dem Motto: wir könnten schon fördern, aber wir wollen nicht. Eine inhaltliche/sachliche Begründung gab es nicht, also keine Gutachten wie bei einem peer-review-Verfahren o. ä.
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