im Jurawelt-Forum bin ich auf einen interessanten Thread zur VG Wort Ausschüttung und der Versteuerung dieser Ausschüttung gestoßen:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=53&t=42602
Im Ergebnis wird dort vertreten, dass die Ausschüttung in bestimmten Fällen nicht als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern ist. Zitat:
Die Beteiligten im Thread hatten damit wohl Erfolg.Es setzt mE die Konstellation voraus:
- Ausgaben für die Diss schon immer als Sonderausgaben erklärt und nicht als Werbungskosten (so deutlich, dass kein Bezug zur Einkünftesphäre)
- keine Tätigkeit am Lehrstuhl des DV (weil sonst beruflicher Bezug gegeben)
- deutlich höhere Aufwendungen als VG Wort Einnahme (bspw. durch hohen Druckkostenzuschuss)
- keine sonstigen schriftstellerischen Tätigkeiten die zu Einnahmen führten (bspw. Zeitschriftenaufsatz o.ä.)
- Bescheide der Vorjahre sind bestandskräftig (insb. kein Vorbehalt der Nachprüfung)
Hat das jemand mal versucht? Könnt ihr ggf. Details berichten? Muss die Ausschüttung dann gar nicht mehr versteuert werden, oder wo gebe ich diese dann an?
Bin für Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße