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Ausschüttung VG Wort versteuern

Verfasst: 02.05.2016, 18:05
von user2345923
Liebe alle,

im Jurawelt-Forum bin ich auf einen interessanten Thread zur VG Wort Ausschüttung und der Versteuerung dieser Ausschüttung gestoßen:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=53&t=42602

Im Ergebnis wird dort vertreten, dass die Ausschüttung in bestimmten Fällen nicht als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern ist. Zitat:
Es setzt mE die Konstellation voraus:

- Ausgaben für die Diss schon immer als Sonderausgaben erklärt und nicht als Werbungskosten (so deutlich, dass kein Bezug zur Einkünftesphäre)
- keine Tätigkeit am Lehrstuhl des DV (weil sonst beruflicher Bezug gegeben)
- deutlich höhere Aufwendungen als VG Wort Einnahme (bspw. durch hohen Druckkostenzuschuss)
- keine sonstigen schriftstellerischen Tätigkeiten die zu Einnahmen führten (bspw. Zeitschriftenaufsatz o.ä.)
- Bescheide der Vorjahre sind bestandskräftig (insb. kein Vorbehalt der Nachprüfung)
Die Beteiligten im Thread hatten damit wohl Erfolg.

Hat das jemand mal versucht? Könnt ihr ggf. Details berichten? Muss die Ausschüttung dann gar nicht mehr versteuert werden, oder wo gebe ich diese dann an?

Bin für Tipps sehr dankbar.

Viele Grüße

Re: Ausschüttung VG Wort versteuern

Verfasst: 02.05.2016, 21:26
von Sebastian
Ich bin kein Steuerfachmann und habe es auch nicht versucht.
Allerdings hatte ich immer angenommen, dass es steuerlich vorteilhaft ist, das gesamte Promotionsvorhaben nach Möglichkeit als "beruflich veranlasst" anerkannt zu bekommen und daher als werbungskostenrelevant anzusehen, statt sie als (mehr oder minder Privatvergnügen) über Sonderausgaben darzustellen.
Diese Annahme gründe ich auf die Hypothese, dass ein Promotionsvorhaben regelmäßig deutlich mehr kostet, als hinterher aus VG-Wort-Tantiemen als Einnahme zu erwarten ist (vgl. auch hier: http://www.jga.uni-jena.de/Promovierend ... euern.html).

Nur wenn man diese vorteilhaftere Methode aus irgendwelchen Gründen nicht nutzen kann, würde ich die zweite überhaupt in Erwägung ziehen, denn Werbungskosten sind voll abziehbar ggf. sogar bis hin zum Verlustvortrag, während Sonderausgaben auf maximal berücksichtigungsfähige 4.000,- EUR p.a. p.a. gedeckelt sind, außerdem muss man überhaupt erst einmal zu versteuernde Einkünfte haben, was z.B. bei Studenten und Stipendiaten nicht selbstverständlich ist.
Und wenn man mit einem netteren Einkommen im Hintergrund promoviert, kommt ja vielleicht auch sogar ein Arbeitszimmer für diese schriftstellerische Tätigkeit in Frage, das auch über die Jahre leicht einiges an Kosten verursacht.
Zudem scheinen mir die weiteren Bedingungen recht eng gefaßt, die Chance zum Publizieren (und Kassieren der Tantiemen) scheint mir doch immer noch besser als ein Verzicht auf Einkünfte, nur weil man sie evtl. später versteuern muss.

Gruß
Sebastian