KV für Stipendiat nach Auslandsaufenthalt

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KV für Stipendiat nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von DBU »

Hallo alle zusammen,

ich habe Anfang 2015 meine Promotion begonnen und das Ganze erstmal über ALG II finanziert. Nun lebe ich momentan 6 Monate in Serbien und habe mich deshalb aus der deutschen GKV abgemeldet (habe vom Stipendiengeber eine private Vollversicherung). Nach meiner Rückkehr erhalte ich dann ein Promotionsstipendium (1103 €).

So weit, so gut. Problematisch ist jetzt, dass meine letzte deutsche KV mir mitgeteilt hat, es bestünde für mich nach meiner Rückkehr keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der GKV (auf Grund der privaten Vorversicherung in Serbien). Damit bliebe nur die PKV, was ich aber unbedingt vermeiden will, da mir die Chancen eines späteren Zurückwechselns in die GKV ziemlich unklar sind..

Vielleicht kann ja wer helfen, vielen Dank schonmal :)
flip
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Re: KV für Stipendiat nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von flip »

Du kannst jederzeit später in die GKV. Nur, wer sich im Berufsleben und in einem bestehenden Verhältnis mit der GKV stattdessen für die PKV entschieden hat, kann später nicht einfach so wechseln. Den Spezielfall der Selbstständigen lassen wir mal außen vor.

Da du nirgendwo angestellt bist, ist das für dich irrelevant. Sobald du später in Deutschland einem geregelten Job nachgehst, rutschst du automatisch in die GKV.

Man möge irgendwas korrigieren, sofern falsch.
DBU

Re: KV für Stipendiat nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von DBU »

flip hat geschrieben:Du kannst jederzeit später in die GKV. Nur, wer sich im Berufsleben und in einem bestehenden Verhältnis mit der GKV stattdessen für die PKV entschieden hat, kann später nicht einfach so wechseln. Den Spezielfall der Selbstständigen lassen wir mal außen vor.

Da du nirgendwo angestellt bist, ist das für dich irrelevant. Sobald du später in Deutschland einem geregelten Job nachgehst, rutschst du automatisch in die GKV.

Man möge irgendwas korrigieren, sofern falsch.
Was passiert, wenn ich eben nicht direkt Arbeit finde? Oder womöglich eine zu gute (über der Versicherungspflichtsgrenze)?

Warum kann mir die GKV die Wiederaufnahme überhaupt verweigern? Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V müsste ich zumindest der freiwilligen GKV beitreten können? Und sind Stipendiaten nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ohnehin potentiell KV-pflichtig?
flip
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Re: KV für Stipendiat nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von flip »

Was für einen Zusatztarif würdest du denn bei der privaten abschließen wollen? Ich vermute, da gibt es ziemlich starke Unterschiede.

Wenn du mit der Diss fertig bist, endet auch dein Stipendium, Sprich Hartz IV und du fällst automatisch in die GKV. Du hast dann evtl. die Option später in die Private zurückzukehren, abhängig von dem jetzigen Tarif.
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