Hallo!
Ich war 2002 zum Promotionsstudium eingeschrieben und musste erstmal meine Hauptseminarscheine nachholen. Dann wurde ich schwanger und nach 6 Semestern exmatrikuliert. Der Professor hatte mir zugesagt, meine Arbeit zu betreuen, aber ich hatte damit aus gesundheitlichen und dann aus zeitlichen Gründen gar nicht mehr begonnen. Leider habe ich mich auch nicht selbst exmatrikuliert.
Kann ich mich an einer anderen Uni (der Weg zu der "alten Uni" wäre zu weit) nochmals einschreiben, wenn mich die Professorin nimmt? Ein Hauptseminarschein fehlt mir noch.
Liebe Grüße und danke!
Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
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Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Hallo,
mir ist zwar nicht klar, wie man in einem Promotionsstudium eingeschrieben sein kann, wenn man noch nicht alle Scheine (und damit wohl kein abgeschlossenes Erststudium, oder?) hat, aber: Die Antwort auf deine Frage findest du vermutlich in der Promotionsordnung der betreffenden Uni.
Gruß
Cyb
mir ist zwar nicht klar, wie man in einem Promotionsstudium eingeschrieben sein kann, wenn man noch nicht alle Scheine (und damit wohl kein abgeschlossenes Erststudium, oder?) hat, aber: Die Antwort auf deine Frage findest du vermutlich in der Promotionsordnung der betreffenden Uni.
Gruß
Cyb
Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Hallo, ich glaube, da hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich war nur eingeschrieben, um noch die fehlenden Scheine nachzuholen. Unter Studiengang steht "Promotion mit Abschluss". Wir hatten noch kein Thema festgelegt und auch noch nichts schriftliche festgelegt.
In der Promotionsordnung steht:
Zeitliche Befristung des Promotionsstudiums
Nach Art. 49 Abs. 53Satz 1 Nr. 3 BayHSchG können Studierende auch nach dem Bestehen der Abschlussprüfung in dem entsprechenden Studiengang immatrikuliert bleiben oder wieder immatrikuliert werden, wenn sie die Immatrikulation oder das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen um zu promovieren. Diese Immatrikulation zum Zweck der Promotion ist jedoch grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.
Ich weiß eben nicht, ob ich jetzt nochmal beginnen darf, um den Schein nachzuholen.
In der Promotionsordnung steht:
Zeitliche Befristung des Promotionsstudiums
Nach Art. 49 Abs. 53Satz 1 Nr. 3 BayHSchG können Studierende auch nach dem Bestehen der Abschlussprüfung in dem entsprechenden Studiengang immatrikuliert bleiben oder wieder immatrikuliert werden, wenn sie die Immatrikulation oder das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen um zu promovieren. Diese Immatrikulation zum Zweck der Promotion ist jedoch grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.
Ich weiß eben nicht, ob ich jetzt nochmal beginnen darf, um den Schein nachzuholen.
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Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Hallo,
bei solchen Fragen solltest du dich immer an das betreffende Promotionsbüro o.ä. wenden, weil man dir dort eine verbindliche Antwort geben kann (hier hingegen nicht).
Gruß
Cyb
bei solchen Fragen solltest du dich immer an das betreffende Promotionsbüro o.ä. wenden, weil man dir dort eine verbindliche Antwort geben kann (hier hingegen nicht).
Gruß
Cyb
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Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
@ybi: Man muss hier zwei Sachen unterscheiden:
1. Geht es Dir darum, als Promotionsstudent eingeschrieben zu sein? Oder
2. Willst Du wissen, ob Du noch promovieren kannst, obwohl Du schonmal an einer anderen Uni Promotionsstudent warst?
Das ist mir nicht so ganz klargeworden. Meine Meinung:
1. Da habe ich keine zu, dass ist eine Frage, die wohl das Prüfungsamt am besten beantworten kann.
2. Da wäre ich optimistisch. Schwierig ist es immer, wenn Du an der alten Uni das Promotionsverfahren schon eröffnet hattest, aber davon lese ich nichts. Also sollte das unproblematisch sein.
1. Geht es Dir darum, als Promotionsstudent eingeschrieben zu sein? Oder
2. Willst Du wissen, ob Du noch promovieren kannst, obwohl Du schonmal an einer anderen Uni Promotionsstudent warst?
Das ist mir nicht so ganz klargeworden. Meine Meinung:
1. Da habe ich keine zu, dass ist eine Frage, die wohl das Prüfungsamt am besten beantworten kann.
2. Da wäre ich optimistisch. Schwierig ist es immer, wenn Du an der alten Uni das Promotionsverfahren schon eröffnet hattest, aber davon lese ich nichts. Also sollte das unproblematisch sein.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
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Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Vorweg: es gab früher vermehrt Studiengänge, welche direkt zur Promotion führten.
Ich würde alle Scheine, Abschlussurkunden und damals gültigen Ordnungen Deiner alten Uni nehmen und dann mit dem Studienkoordinator oder Dekan des Fachbereichs Deiner Wunschuni sprechen. Letztlich kommt es nämlich darauf an, ob und wie die neue Uni die alten Sachen überhaupt anerkennt. Bei rein formalen Fragen kann das Studiensekretariat helfen, die sind in der Regel aber eher defensiv. Das Promotionsbüro einer anderen Uni wäre, meiner Meinung nach, erst der letzte Schritt.
Kurze Ergänzung:Cybarb hat geschrieben: bei solchen Fragen solltest du dich immer an das betreffende Promotionsbüro o.ä. wenden, weil man dir dort eine verbindliche Antwort geben kann (hier hingegen nicht).
Ich würde alle Scheine, Abschlussurkunden und damals gültigen Ordnungen Deiner alten Uni nehmen und dann mit dem Studienkoordinator oder Dekan des Fachbereichs Deiner Wunschuni sprechen. Letztlich kommt es nämlich darauf an, ob und wie die neue Uni die alten Sachen überhaupt anerkennt. Bei rein formalen Fragen kann das Studiensekretariat helfen, die sind in der Regel aber eher defensiv. Das Promotionsbüro einer anderen Uni wäre, meiner Meinung nach, erst der letzte Schritt.
Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Mir geht es darum, promovieren zu dürfen und dafür benötige ich noch einen Hauptseminarschein (bei uns braucht man in dem Fach, in dem man promovieren möchte 3 Hauptseminarscheine) und davon habe ich leider nur 2. Hätte ich den 3. schon, bräuchte ich mich nicht mehr einzuschreiben, denn eine Promotion ist auch ohne Immatrikulation möglich in Pädagogik.
Am Montag hab ich einen Termin bei der Professorin, dann werde ich mal alles mit ihr besprechen und ich hoffe, wir finden eine Lösung.
Was bedeutet "Promotionsverfahren eröffnen" genau? Ich war wirklich noch komplett am Anfang und bin es jetzt wieder!
Liebe Grüße!
ybi
Mir geht es darum, promovieren zu dürfen und dafür benötige ich noch einen Hauptseminarschein (bei uns braucht man in dem Fach, in dem man promovieren möchte 3 Hauptseminarscheine) und davon habe ich leider nur 2. Hätte ich den 3. schon, bräuchte ich mich nicht mehr einzuschreiben, denn eine Promotion ist auch ohne Immatrikulation möglich in Pädagogik.
Am Montag hab ich einen Termin bei der Professorin, dann werde ich mal alles mit ihr besprechen und ich hoffe, wir finden eine Lösung.
Was bedeutet "Promotionsverfahren eröffnen" genau? Ich war wirklich noch komplett am Anfang und bin es jetzt wieder!
Liebe Grüße!
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Re: Einschreibung zum Promotionsstudium nochmal möglich?
Am besten schaust du mal nach, wie die Schritte damals genau hießen. Eine allgemeine Darstellung des Verfahrens findest du hier...
Sebastian
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