Publikationen während Promotion?

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Peterklose123
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Publikationen während Promotion?

Beitrag von Peterklose123 »

Hallo zusammen,

ich bin aktuell etwa in der Mitte meiner externen Promotion im Bereich Wiwi.

Nachdem ich gerade nochmal die Promotionsordnung durchgesehen habe, fiel mir auf, dass man dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens eine Liste der eigenen Publikationen beifügen muss. Hierzu muss ich anmerken, dass ich eine klassische Monografie schreibe, aber auch hierfür ist die Liste der Publikationen dem Antrag beizufügen.

Allerdings habe ich bisher nichts publiziert (bis auf meine Diplomarbeit damals im Selbstverlag, aber das zählt ja wohl nicht). Ich weiß auch nicht, wie ich an eine Publikation kommen soll. Mein Doktorvater hat nie etwas in der Richtung erwähnt, und ich selbst habe keine Kontakte zu renommierten Zeitungen. Im Übrigen ist mein Thema jetzt auch nicht so spannend, dass ich denke, viele Zeitungen würden sich für einen Artikel hierzu interessieren.

Deshalb die Frage: ist es denn notwendig, etwas publiziert zu haben, um i.R.d. Promotionsverfahrens ernst genommen zu werden? Gibt es Personen, die eine Doktorarbeit abgeschlossen haben, ohne einen Aufsatz o.ä. als Fachartikel publiziert zu haben (meine Dissertation wäre also die erste Publikation)? Ich werde sicher auch mal meinen Doktorvater darauf ansprechen, aber da seine Responsezeiten erfahrungsgemäß recht lang sind und ich auch eher denke, dass es schwierig wird eine Fachzeitschrift für mein Thema zu begeistern, wollte ich die Frage hier bereits einmal loswerden.

Vielen Dank für eine Rückmeldung!

Beste Grüße
Peter
flip
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Re: Publikationen während Promotion?

Beitrag von flip »

Wenn du keine Publikationen hast, reichst du auch keine ein.
Da du durch eine Monographie promoviert wirst, hat das keinerlei Auswirkungen.
Zwonk
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Re: Publikationen während Promotion?

Beitrag von Zwonk »

Ich stimme Flip bei. Man kann nur einreichen, was man hat. Solange nicht in deiner Promotionsordnung steht, dass Du so und so viele Publikationen haben musst, um zugelassen zu werden, ist das kein Problem. Vermutlich geht's eher darum, zu gucken, ob Du aus bestehenden Publikationen Deine Arbeit einfach zusammenkopiert hast oder ob das eine genuin neue Leistung ist. In diesem Fall geht's also nicht darum, "ernstgenommen zu werden", sondern darum, ob Du die formalen Voraussetzungen erfüllst. Und erfahrungsgemäß nehmen Promotionsordnungen normalerweise keine Unterscheidung zwischen "ernstzunehmenden" und "nicht ernstzunehmenden" Kandidaten vor.

Übrigens wäre Dein primärer Ansprechpartner in diesem Fall meines Erachtens nicht Dein DV, sondern das Prüfungsamt. Da könntest Du mal anfragen, ob Du die Liste einfach weglassen kannst oder ob Du eine Erklärung schreiben sollst, dass Du bisher keine Veröffentlichungen hast und Deine Diss deshalb quasi logischerweise eine Neuschöpfung ist...

Also keine Sorge, das wird schon 8)
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Chris

Re: Publikationen während Promotion?

Beitrag von Chris »

Das hängt sicherlich stark vom Fach ab. Bei uns musste man auch eine solche Liste mit einreichen. Als ich gefragt habe was passieren würde, wenn man nichts publiziert hätte, sagte mir mein Doktorvater, dass man dann noch mal sehr viel genauer hinsehen würde, ob die Leistungen selbsterbracht wurden und stimmig sind. Das liegt daran, dass durch das Peer-Review ja schon eine Begutachtung stattfindet und somit eine gewisse Qualität gewährleistet wurde. Es war bei uns die Regel, dass man etwa ein bis zwei Artikel pro Promotionsjahr veröffentlichen sollte.
praktikum
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Re: Publikationen während Promotion?

Beitrag von praktikum »

Es hängt normalerweise vom Lehrstuhl/Prof ab, ob eine gewisse Zahl an Publikationen erwartet werden. Das ist normalerweise recht früh klar. Der Prof muss Dich letztlich durchwinken. Als formale Vorraussetzung sind mir Publikationen bisher an keiner Uni bekannt.

Die Nennung von Publikationen in Deiner Arbeit wird daher erwähnt, weil einige Schlaumeier das in der Vergangenheit vergessen haben. Man zeigt eben, was man wissenschaftlich bereits geleistet hat. Sollte Deine Arbeit beispielsweise zum Drittgutachter gehen, so ist dieser von einer Liste mit Publikationen vielleicht angetan. Falls Du aber keine hast, dann hast Du eben keine! Das Nachfragen beim Prüfungsamt wird Dir nichts bringen und beim DV solltest Du nur dann fragen, falls Du wirklich etwas vor Abgabe publizieren möchtest.
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