Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU
Verfasst: 31.12.2015, 17:57
Hallo,
da auch ich darüber nachdenke, nach meinem Studium zu promovieren, habe ich mir die Promotionsordnung der LMU München für den Dr. Phil. einmal angesehen.
https://www.uni-muenchen.de/studium/stu ... 06_191.pdf
Darin heißt es u.a. auf Seite 5, dass als Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ein Studium in den Fächern der Promotion nachgewiesen werden muss, das über 8 Semester lang jeweils in jedem einzelnen Semester mit 12 Wochenstunden belegt wurde. So habe ich das auch in anderen Promotionsordnungen für den Dr. Phil. von anderen Universitäten gelesen. Scheint also gängig zu sein als Zulassungsvoraussetzung und daher dachte ich, ich könne ja hier bei euch mal nachfragen.
Was ist mit "Zulassungsvoraussetzung zur Promotion" gemeint? Ist damit eine Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (also quasi die Anmeldung zur "Prüfung" der Promotion) gemeint, also quasi, wenn man die Diss schon geschrieben hat und abgeben möchte? Oder meinen die die Aufnahme eines Promotionsstudiums an sich?
Ist da Haupt- und Nebenfach des abgeschlossenen Studiums gemeint? Ist überhaupt nur das abgeschlossene Studium gemeint oder zählen die das Promotionsstudium zu "Studium" dazu?
Die Fragen stellen sich mir, weil ich bis zum Master insgesamt 2 Semester länger studiert und dabei manche Semester vermehrt dem Selbststudium, andere wieder vermehrt der Leistungserbringung gewidmet habe. Ich habe sehr gute Leistungen, würde also notentechnisch promovieren können. Ich hatte aber teils Semester, in denen ich nur 2-3 Veranstaltungen besucht habe, in anderen dafür um die 8-10 Veranstaltungen - auch einfach deshalb, weil mich bestimmte Kurse in bestimmten Semestern teilweise thematisch halt mehr angesprochen haben als in anderen Semestern. Dazu habe ich ein Doppelstudium gemacht und die Leistungserbringung in beiden Studienfächern recht frei aufgeteilt.
Wenn ich nun mit Abschluss meines Masterstudiums aus irgendeinem Grund nicht auf diese 8 Semester mit je 12 Wochenstunden komme, weil ich mir die Dinge unterschiedlich und recht frei eingeteilt habe, kann ich dann nicht promovieren? Oder zählt bei diesem Punkt das Promotionsstudium an sich dann mit?Ich verstehe überhaupt nicht, wie das gemeint sein könnte.
Und wenn das einer Promotion im Weg stünde, wäre es doch recht traurig für mich, da ich unheimlich gern wissenschaftlich arbeite. Die Promotion wäre daher so etwas wie ein Herzenswunsch von mir und es wäre echt schade, dafür "bestraft" zu werden, dass ich einfach anders gearbeitet habe als andere.
Ich hoffe, meine Frage ist irgendwo nachvollziehbar formuliert und irgendwer kann Licht in die Angelegenheit bringen.
Beste Grüße,
le Chiffre
da auch ich darüber nachdenke, nach meinem Studium zu promovieren, habe ich mir die Promotionsordnung der LMU München für den Dr. Phil. einmal angesehen.
https://www.uni-muenchen.de/studium/stu ... 06_191.pdf
Darin heißt es u.a. auf Seite 5, dass als Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ein Studium in den Fächern der Promotion nachgewiesen werden muss, das über 8 Semester lang jeweils in jedem einzelnen Semester mit 12 Wochenstunden belegt wurde. So habe ich das auch in anderen Promotionsordnungen für den Dr. Phil. von anderen Universitäten gelesen. Scheint also gängig zu sein als Zulassungsvoraussetzung und daher dachte ich, ich könne ja hier bei euch mal nachfragen.
Was ist mit "Zulassungsvoraussetzung zur Promotion" gemeint? Ist damit eine Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (also quasi die Anmeldung zur "Prüfung" der Promotion) gemeint, also quasi, wenn man die Diss schon geschrieben hat und abgeben möchte? Oder meinen die die Aufnahme eines Promotionsstudiums an sich?
Ist da Haupt- und Nebenfach des abgeschlossenen Studiums gemeint? Ist überhaupt nur das abgeschlossene Studium gemeint oder zählen die das Promotionsstudium zu "Studium" dazu?
Die Fragen stellen sich mir, weil ich bis zum Master insgesamt 2 Semester länger studiert und dabei manche Semester vermehrt dem Selbststudium, andere wieder vermehrt der Leistungserbringung gewidmet habe. Ich habe sehr gute Leistungen, würde also notentechnisch promovieren können. Ich hatte aber teils Semester, in denen ich nur 2-3 Veranstaltungen besucht habe, in anderen dafür um die 8-10 Veranstaltungen - auch einfach deshalb, weil mich bestimmte Kurse in bestimmten Semestern teilweise thematisch halt mehr angesprochen haben als in anderen Semestern. Dazu habe ich ein Doppelstudium gemacht und die Leistungserbringung in beiden Studienfächern recht frei aufgeteilt.
Wenn ich nun mit Abschluss meines Masterstudiums aus irgendeinem Grund nicht auf diese 8 Semester mit je 12 Wochenstunden komme, weil ich mir die Dinge unterschiedlich und recht frei eingeteilt habe, kann ich dann nicht promovieren? Oder zählt bei diesem Punkt das Promotionsstudium an sich dann mit?Ich verstehe überhaupt nicht, wie das gemeint sein könnte.
Und wenn das einer Promotion im Weg stünde, wäre es doch recht traurig für mich, da ich unheimlich gern wissenschaftlich arbeite. Die Promotion wäre daher so etwas wie ein Herzenswunsch von mir und es wäre echt schade, dafür "bestraft" zu werden, dass ich einfach anders gearbeitet habe als andere.
Ich hoffe, meine Frage ist irgendwo nachvollziehbar formuliert und irgendwer kann Licht in die Angelegenheit bringen.
Beste Grüße,
le Chiffre