Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Gesperrt
lechiffre89

Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Beitrag von lechiffre89 »

Hallo,

da auch ich darüber nachdenke, nach meinem Studium zu promovieren, habe ich mir die Promotionsordnung der LMU München für den Dr. Phil. einmal angesehen.

https://www.uni-muenchen.de/studium/stu ... 06_191.pdf

Darin heißt es u.a. auf Seite 5, dass als Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ein Studium in den Fächern der Promotion nachgewiesen werden muss, das über 8 Semester lang jeweils in jedem einzelnen Semester mit 12 Wochenstunden belegt wurde. So habe ich das auch in anderen Promotionsordnungen für den Dr. Phil. von anderen Universitäten gelesen. Scheint also gängig zu sein als Zulassungsvoraussetzung und daher dachte ich, ich könne ja hier bei euch mal nachfragen.

Was ist mit "Zulassungsvoraussetzung zur Promotion" gemeint? Ist damit eine Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (also quasi die Anmeldung zur "Prüfung" der Promotion) gemeint, also quasi, wenn man die Diss schon geschrieben hat und abgeben möchte? Oder meinen die die Aufnahme eines Promotionsstudiums an sich?

Ist da Haupt- und Nebenfach des abgeschlossenen Studiums gemeint? Ist überhaupt nur das abgeschlossene Studium gemeint oder zählen die das Promotionsstudium zu "Studium" dazu?

Die Fragen stellen sich mir, weil ich bis zum Master insgesamt 2 Semester länger studiert und dabei manche Semester vermehrt dem Selbststudium, andere wieder vermehrt der Leistungserbringung gewidmet habe. Ich habe sehr gute Leistungen, würde also notentechnisch promovieren können. Ich hatte aber teils Semester, in denen ich nur 2-3 Veranstaltungen besucht habe, in anderen dafür um die 8-10 Veranstaltungen - auch einfach deshalb, weil mich bestimmte Kurse in bestimmten Semestern teilweise thematisch halt mehr angesprochen haben als in anderen Semestern. Dazu habe ich ein Doppelstudium gemacht und die Leistungserbringung in beiden Studienfächern recht frei aufgeteilt.

Wenn ich nun mit Abschluss meines Masterstudiums aus irgendeinem Grund nicht auf diese 8 Semester mit je 12 Wochenstunden komme, weil ich mir die Dinge unterschiedlich und recht frei eingeteilt habe, kann ich dann nicht promovieren? Oder zählt bei diesem Punkt das Promotionsstudium an sich dann mit?Ich verstehe überhaupt nicht, wie das gemeint sein könnte.

Und wenn das einer Promotion im Weg stünde, wäre es doch recht traurig für mich, da ich unheimlich gern wissenschaftlich arbeite. Die Promotion wäre daher so etwas wie ein Herzenswunsch von mir und es wäre echt schade, dafür "bestraft" zu werden, dass ich einfach anders gearbeitet habe als andere.

Ich hoffe, meine Frage ist irgendwo nachvollziehbar formuliert und irgendwer kann Licht in die Angelegenheit bringen.

Beste Grüße,
le Chiffre
chily

Re: Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Beitrag von chily »

Hallo,

"Zulassungsvoraussetzung zur Promotion" meint die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, wenn du beantragst, dass dein Promotionsverfahren eröffnet wird - also erst, wenn du deine Diss geschrieben hast und sie einreichen willst.
Du sollst also ein Studium in den Fächern deiner Promotion abgeschlossen haben, das mindestens 8 Semester umfasst hat. Die Promotion zählt hier nicht dazu, es geht um dein Studium vor Beginn der Promotion! Wenn du also z.B. in Germanistik promovieren willst, brauchst du einen Master oder einen vergleichbaren Abschluss in Germanistik; welche Nebenfächer du noch hattest, ist meiner Auffassung nach irrelevant. Es geht darum, dass du bezogen auf dein Promotionsfach den entsprechenden Abschluss nachweisen kannst.
Was es mit den 12 Wochenstunden pro Semester auf sich hat, weiß ich nicht - in meiner Promotionsordnung stehen keine Stundenzahlen. Ich kann mir aber überhaupt nicht vorstellen, dass das ein Problem für dich darstellen könnte. Meiner Ansicht nach geht es darum, mit diesen 8 x 12 Stunden auszuschließen, dass sich jemand z.B. mit einem ausländischen "Schmalspur-Studium" bewirbt. Wenn du einen regulären Studiengang an der LMU absolviert hast, hast du ja die dort vorgeschriebene Anzahl von Wochenstunden gezwungenermaßen absolviert (wenn auch in einem etwas anderen Rhythmus/Zeitfenster) und es wäre merkwürdig, wenn du jetzt nicht promovieren dürftest. Frag aber in diesem Punkt konkret lieber noch jemanden an deiner Uni, der sich auskennt (wahrscheinlich am besten das Dekanat,).

Liebe Grüße,
Angelika
LittleMonkey

Re: Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Beitrag von LittleMonkey »

So wie ich es verstehen würde, ginge es bei den 8 Semestern durchaus um das Promotionsstudium an sich.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen
(1) 1
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist
1. der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Sinne des Abs. 2,
2. der Nachweis eines Studiums im Sinne des Abs. 3 in den Fächern der Promotion von acht abgeschlossenen Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes,
Punkt 1. wäre demnach das abgeschlossene Masterstudium und Punkt 2. das Promotionsstudium, was letztlich zur eigentlichen Promotion benötigt wird. Die mindestens 12 Wochenstunden kommen mir im Rahmen dessen dann auch nicht ungewöhnlich vor. Meine (Biologie-)Promotionsstudienordnung schreibt mir ebenfalls vor, dass ich bestimmte Leistungen pro Semester erbringen musst. Bei mir wird nur die Art der verpflichtenden Kurse festgelegt, nicht die die Wochenstunden. Trotzdem halte ich das für vergleichbare Forderungen. Das hingegen für ein abgeschlossenes Studium, welches ja nach Gesamtmenge Credits vergeben wird und nicht nach Wochenstunden, eine nachträgliche Forderung nach Wochenstunden gestellt wird, halte ich für eher ungewöhnlich.
Ein Masterstudium von 8 Semestern wäre auch doppelt so lange, wie die Regelstudienzeit an den meisten Unis. Demnach dürften die wenigsten Studenten einen Master mit 8 Semestern vorweisen können. Nach § 4, Abschnitt 2 wäre aber ein Masterstudium durchaus ausreichend, um die Promotion beginnen zu dürfen.

Ich denke also nicht, dass die LMU München ein 8semestriges Studium vor Projektbeginn fordert. Das ist sicherlich nur eine Beschreibung des eigentlichen Promotionsstudiums.
FlimBeam
Beiträge: 80
Registriert: 26.01.2012, 19:58
Status: irgendwie dabei
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Beitrag von FlimBeam »

Hallo Leute,

Also ich sehe den Sachverhalt so:
Die Prüfungsordnung ist aus dem Jahre 2005 und wurde sicherlich noch mit Orientierung an den klassischen geisteswissenschaftlichen Magister geschrieben. Ich kenne LMU eher als "traditionell" in diesem Sinne - wenn mich nichts täuscht, so hatte LMU den Magister so um die 10 Jahre länger als die Berliner Unis...
Im Magisterstudium gab's keine Credit points und der Umfang des Studiums wurde in SWS "gemessen". So konnte in einem Hauptfach um die 70-90 SWS (je nach Uni) gefordert werden. Die Angabe von 12 SWS pro Semester ist sicherlich nur ein Richtwert und keiner wird die Promotion verhindern, weil sich ein Student nicht strikt an diesen Durchschnittswert gehalten hat.
Die Regelstudienzeit im Magister lag bei 9 Semestern, also macht die Angabe mit mindestens 8 Semestern Sinn.
Den Anforderungen ist heute sicherlich eine Kombination aus Bachelor und Master äquivalent, wobei ich nicht davon ausgehe, dass man im Bachelor und im Master identische Fachrichtungen studieren muss, um zu promovieren. Ob der Masterabschluss dann "relevanter" ist, kann ich nicht sagen.
Im Endeffekt meldet man sein Promotionvorhaben bei dem zuständigen Prüfungsausschuss an und spätestens dieser wird dir sagen, ob etwas nicht passt.

Gruß
Beam
myfunnyvalentine

Re: Frage zu Promotionsordnung Dr. Phil. LMU

Beitrag von myfunnyvalentine »

Liebe alle,

statt im Internet nachzufragen könnte man auch einfach mal anrufen. Mit google hat es eine Minute gedauert, den Kontakt der zuständigen Person an der LMU herauszufinden :)

http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/pers ... index.html

Grüße

MFV
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag