Gutachter zieht Gutachten zurück
Verfasst: 18.11.2015, 14:23
Vielleicht ist die Sache auch für andere interessant, daher will ich sie hier noch einmal schreiben.
In meiner PO ist geregelt: Einreichung, Gutachten, Auslage, Annahme, Disputation, Publikation.
Im Okt. 2013 habe ich die Diss. eingereicht, im Jan. 2014 lagen zwei Gutachten mit magna cum laude vor. Die Diss. lag mit den Gutachten aus und wurde von der Fakultät angenommen.
Im Februar 2014 habe ich mich total mit meinen Gutachtern zerstritten und daraufhin fand sich erst mal kein Verteidigungstermin mehr.
Im Oktober 2014 wurde ein Mitglied der Promotionskommission ausgetauscht, über die Gründe und die Person wurde ich nicht informiert.
Im April 2015 informierte man mich, dass ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben worden ist, weil der Erstgutachter sein Gutachten zurückgezogen habe.
Inhaltliche Auflagen o.ä. gab es in keinem der Gutachten.
So steht dann auch im seit Oktober 2015 vorliegenden Drittgutachten eines mir unbekannten Professors mit cum laude: "Der Erstgutachter zog das Gutachten zurück ... Die Note entsteht in Anlehnung an das Zweitgutachten"
Die Doktorarbeit lag erneut mit dem Drittgutachten aus und wurde vom Fakultätsrat angenommen.
Heute informierte mich die Kommission jedoch: Es sei rechtlich nicht möglich gewesen, dass man das Erstgutachten zurückziehe - daher zählen alle drei Gutachten.
Ich bezweifle, dass das dritte Gutachten nun irgendwie legitim ist. Denn es entstand ja auf der rechtlichen nicht gegebenen Annahme, dass man ein Gutachten zurückziehen und durch ein anderes Gutachten ersetzen könnte.
Nun ist morgen die Disputation.
In meiner PO ist geregelt: Einreichung, Gutachten, Auslage, Annahme, Disputation, Publikation.
Im Okt. 2013 habe ich die Diss. eingereicht, im Jan. 2014 lagen zwei Gutachten mit magna cum laude vor. Die Diss. lag mit den Gutachten aus und wurde von der Fakultät angenommen.
Im Februar 2014 habe ich mich total mit meinen Gutachtern zerstritten und daraufhin fand sich erst mal kein Verteidigungstermin mehr.
Im Oktober 2014 wurde ein Mitglied der Promotionskommission ausgetauscht, über die Gründe und die Person wurde ich nicht informiert.
Im April 2015 informierte man mich, dass ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben worden ist, weil der Erstgutachter sein Gutachten zurückgezogen habe.
Inhaltliche Auflagen o.ä. gab es in keinem der Gutachten.
So steht dann auch im seit Oktober 2015 vorliegenden Drittgutachten eines mir unbekannten Professors mit cum laude: "Der Erstgutachter zog das Gutachten zurück ... Die Note entsteht in Anlehnung an das Zweitgutachten"
Die Doktorarbeit lag erneut mit dem Drittgutachten aus und wurde vom Fakultätsrat angenommen.
Heute informierte mich die Kommission jedoch: Es sei rechtlich nicht möglich gewesen, dass man das Erstgutachten zurückziehe - daher zählen alle drei Gutachten.
Ich bezweifle, dass das dritte Gutachten nun irgendwie legitim ist. Denn es entstand ja auf der rechtlichen nicht gegebenen Annahme, dass man ein Gutachten zurückziehen und durch ein anderes Gutachten ersetzen könnte.
Nun ist morgen die Disputation.