WissZVG - Verwirrung

Lotti

WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Lotti »

Hallo ihr Lieben,

vielleicht war schon jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir helfen, denn ich finde die Informationen und Texte im Internet so furchtbar undurchsichtig! -.-

Also ich habe eine relativ einfache Frage: Ich möchte die Stundenzahl meiner wiss. Hilfskrafttätigkeit soweit reduzieren, dass sie nicht mehr im Rahmen des WissZVG angerechnet werden, denn ich habe mittlerweile eine weitere Beschäftigung gefunden und würde mir einige Zeit gerne noch zur Anfertigung meiner zukünftigen Promotion aufsparen. Stimmt es, dass alles unter 35h nicht angerechnet wird?

Herzlichen Dank für die Hilfe!
Lotti

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Lotti »

Achso, noch ein kurzer Nachtrag: Laut Gesetz zählt alles über "einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit", da für wiss. Hilfskräfte aber höchstens 19h/Woche infrage kommen, bin ich verunsichert was ich hier ansetzen sollte?
itsme

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von itsme »

Lotti hat geschrieben:Achso, noch ein kurzer Nachtrag: Laut Gesetz zählt alles über "einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit", da für wiss. Hilfskräfte aber höchstens 19h/Woche infrage kommen, bin ich verunsichert was ich hier ansetzen sollte?
So wie ich das verstanden habe, handelt es sich um zwei unterschiedliche Regelungen:

1.) Unterscheidung wiss. Hilfskräfte und wiss. MA: Hier liegt die Grenze bei 19 h für wiss. HK, weil eine Beschäftigung, die darüber hinaus geht, zur vollen Sozialversicherungspflicht führt.

2.) Anrechnung von Tätigkeiten auf die Höchstbefristungsdauer nach WissZeitVG: Die Regelung ersetzt die "üblichen" Höchstgrenzen für Befristungen ohne Sachgrund aus dem normalen Arbeitsrecht. Statt zwei Jahren kann mit der Begründung WissZeitVG sechs Jahre ohne Sachgrund befristet werden. Auf die sechs Jahre werden aber alle Zeiten der "Beschäftigung" an Hochschulen angerechnet, also auch Stipendien. Ausnahme sind Stellen, die im Umfang unter 25% einer Vollzeitstelle liegen. Folglich müsstest du mit etwas weniger als 10 h/Woche auf der sicheren Seite sein.
Lotti

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Lotti »

Super, herzlichen Dank für die Rückmeldung! :) Dann liege ich mit meinen 35h ja ganz richtig.
editio

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von editio »

Hallo!

Bei dem überaus passenden Titel des Threads schiebe ich direkt noch eine Frage hinterher:

ich als Jura-Laie bin mir nicht ganz sicher, wie ich das WissZVG auszulegen habe.
Seit meinem Masterstudium bin ich Wiss. HK (19 Std./Woche), allerdings an einer Akademie – so wie ich das Gesetz verstanden habe, "zählen" die 6 Jahre aber erst ab Abschluss des Masters. Oder?
Quasi die Zeit, in der man promoviert, sodass meine Prä-Promotions-6 Jahre erst ab Einstieg in die Promotion gezählt werden?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
editio
itsme

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von itsme »

editio hat geschrieben: Quasi die Zeit, in der man promoviert, sodass meine Prä-Promotions-6 Jahre erst ab Einstieg in die Promotion gezählt werden?
Ich hoffe, ich sag' nichts Falsches, weil ich eben keine Juristin bin und nur aus eigener Erfahrung und Beobachtung sprechen kann. Zu deiner Frage: Jein. Es zählt nur die Zeit ab Master (bzw. "Abschluss des Studiums", lt. Gesetz), aber nicht nur die Zeit, in der man promoviert. Ich kenne ein paar Fälle, in denen es in etwa so lief, dass die Mitarbeiter als Projektmitarbeiter ohne die Möglichkeit zur Promotion auf Drittmittelstellen mit Sachgrund-Befristungen eingestellt wurden. Und diese Zeiten werden angerechnet ("Angerechnet werden auch befristete Arbeitsverhältnisse, die nach anderen Rechtsvorschriften abgeschlossen wurden."). Das galt sogar für diejenigen, die nicht mal eine wissenschaftliche Stelle, sondern eine Verwaltungsstelle hatten. Ausschlaggebend ist also nicht die Aufnahme der Promotion (z.B. durch Immatrikulation als Doktorand), sondern die Beschäftigung an einer Hochschule (bzw. Forschungseinrichtung) nach Studium. Das ganz, ganz große Problem ist aber, dass die Hochschulen die Regelungen des WissZeitVG unterschiedlich auslegen um sich vor Entfristungsklagen zu schützen. Manche Hochschulen sehen das großzügig, andere sind nahezu paranoid (muss man wohl auch sein, wenn man mit einem so verzerrten Bild von Motivation arbeitet ....).
xa
Beiträge: 52
Registriert: 28.11.2007, 21:22

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von xa »

Hi,
bei uns an einer Uni in NRW werden die Zeiten als WHK angerechnet, wenn man noch im Masterstudium ist, sofern die Arbeitszeit 10 und mehr Stunden wöchentlich beträgt.
Mittlerweile gibt es sogar eine Handreichung der Verwaltung, wo davor explizit gewarnt wird und in einem solchen Falle eher 9 Stunden abzuschließen sind.
Wegen der Paranoia der Entfristung: So ganz unbegründet ist die auch nicht, wenn man sich anschaut, wie viele eben auf Entfristung klagen und auch Erfolg haben.
Lotti

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Lotti »

Hallo editio,

auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir auch mitgeteilt, dass meine Arbeit (auch 19h pro Woche, ich habe einen Bachelor und studiere zurzeit im konsekutiven Master) nach WissZVG angerechnet wird leider :( Es handelt sich um eine Hochschule in Niedersachsen.

Hat jemand Erfahrungen damit, darüber zu verhandeln? Auf der Seite des BMBF steht nämlich, dass Zeiten vor Abschluss des Studiums (sprich konsekutiver Master) nicht angerechnet werden. Oder ist das vergebene Mühe?

Ich hätte auch noch eine weitere Frage und zwar: Werden auch Promotionsstipendien nach WissZVG angerechnet? Ich habe da mal was gelesen und hoffe inständig, dass es nicht so ist?
itsme

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von itsme »

Lotti hat geschrieben: Ich hätte auch noch eine weitere Frage und zwar: Werden auch Promotionsstipendien nach WissZVG angerechnet? Ich habe da mal was gelesen und hoffe inständig, dass es nicht so ist?
An der Stelle bin ich mir sicher: Promotionsstipendien werden angerechnet. Ich persönlich würde das auch unfair finden, wenn das nicht so wäre, denn dann hätte jemand, der neben der Arbeit am Lehrstuhl promoviert, schneller die Befristungsgrenze erreicht, als jemand, der sich ein paar Jahre auf seine Diss konzentrieren kann. Im Kern geht es ja darum, die "üblichen" Befristungsmöglichkeiten (zwei Jahre ohne Sachgrund) für die Wissenschaft zu verlängern, weil die Qualifikationsphase länger dauert.
xa
Beiträge: 52
Registriert: 28.11.2007, 21:22

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von xa »

Hallo,

ich kann das sekundieren. In einer Handreichung der GEW (die ich leider nicht mehr finde) stand dies auch so drin: Die Zeiten mit Stipendium werden angerechnet. Es werden sogar die Promotionszeiten angerechnet, auch wenn die Finanzierung komplett extern über einen anderen Job erfolgt. Entscheidend ist hier die Promotionsabsicht (z.B. über die Einschreibung als Promotionsstudent).
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