WissZVG - Verwirrung
Re: WissZVG - Verwirrung
UNd die Auswirkungen dieses Gesetzes sieht man dann hier:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobund ... 46890.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobund ... 42945.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobund ... 46890.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobund ... 42945.html
Re: WissZVG - Verwirrung
Super, herzlichen Dank für eure Antworten!
Dies bedeutet, dass ich nun, obwohl ich erst seit 4 Monaten offiziell promoviere, nur noch knapp 3 Jahre "habe". Bleibt zu hoffen, dass die Dissertation in dieser Zeit abgeschlossen wird.
Dies bedeutet, dass ich nun, obwohl ich erst seit 4 Monaten offiziell promoviere, nur noch knapp 3 Jahre "habe". Bleibt zu hoffen, dass die Dissertation in dieser Zeit abgeschlossen wird.
Re: WissZVG - Verwirrung
Ich drücke die Daumen (in deinem Interesse). Aber bevor dich die Panik holt: Die Befristungshöchstdauer bezieht sich nur auf etatisierte Mittel und Mittel, die nicht mit Sachgrund befristet werden. Nach der Höchstbefristungsdauer finden sich mit etwas gutem Willen oft noch Gelegenheiten, z.B. Elternzeitvertretungen. Ist halt psychisch unglaublich belastend, deswegen ist es besser, es erst gar nicht darauf ankommen zu lassen.editio hat geschrieben:Bleibt zu hoffen, dass die Dissertation in dieser Zeit abgeschlossen wird.
Re: WissZVG - Verwirrung
Was ist eigentlich mit dem neuen WissZeitVG, das ja für Verträge ab März dieses Jahres gilt: Sind Vertragsverlängerung neue Verträge oder sind alle, die schon nach WissZeitVG befristet angestellt waren, nach den alten Regeln zu befristen?
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Re: WissZVG - Verwirrung
Ja, riesige Diskussion bei uns an der Uni deswegen anfang des Monats, weil es zeitglich mit der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln an unserer Fakultät einherging.
Ich wollte schon ein eigenes Thema dazu schreiben, allerdings vermute ich, dass dies wieder jede Personalabteilung anders auslegt. Das Gesetz ist jedenfalls an mehreren Stellen nicht ausgereift und lässt - natürlich - Spielraum.
Dabei sind Neuverträge garnicht das Problem, sondern die bestehenden - eigentlich genau das, was das Gesetz "regeln" sollte wird mittlerweile ad absurdum geführt.
Ich kann nur sagen, wie es an unserer Fakultät momentan gehandhabt wird:
Das Problem ist, dass das Gesetz kurzfristige Vertragsabschlüsse verhindern soll, um sie eine langfristige Planbarkeit für Doktoranden zu schaffen. Das ist sinnvoll und wenn man sich anschaut, dass ein Großteil der Doktoranden auf Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sitzt (dazu gab es mal kürzklich eine Veröffentlung), auch notwendig.
Aber: Das Gesetz wird gleichzeitig auch auf bestehende Verträge und damit auf Vertragsverlängerungen und Vertragsaufstockungen angewendet.
Mit anderen Worten, werden kurzfristig Mittel frei, sei es sich eine Projektaufstockung, "Fehl"-Planungen der Universität, oder durch den Weggang von Kollegen, können diese nicht einfach so auf anderen Mitarbeiter umgeschlagen werden. Stattdessen muss auch hier langfristig begründet werden, warum man das Geld haben will.
Das heißt, das Gesetz verhindert kurzfristig, dass ein Doktorand mehr Geld bekommt, falls welches da ist. Dabei ist es irrelevant, ob der bestehende Vertrag noch nach dem alten WissZVG läuft.
Ich wollte schon ein eigenes Thema dazu schreiben, allerdings vermute ich, dass dies wieder jede Personalabteilung anders auslegt. Das Gesetz ist jedenfalls an mehreren Stellen nicht ausgereift und lässt - natürlich - Spielraum.
Dabei sind Neuverträge garnicht das Problem, sondern die bestehenden - eigentlich genau das, was das Gesetz "regeln" sollte wird mittlerweile ad absurdum geführt.
Ich kann nur sagen, wie es an unserer Fakultät momentan gehandhabt wird:
Das Problem ist, dass das Gesetz kurzfristige Vertragsabschlüsse verhindern soll, um sie eine langfristige Planbarkeit für Doktoranden zu schaffen. Das ist sinnvoll und wenn man sich anschaut, dass ein Großteil der Doktoranden auf Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sitzt (dazu gab es mal kürzklich eine Veröffentlung), auch notwendig.
Aber: Das Gesetz wird gleichzeitig auch auf bestehende Verträge und damit auf Vertragsverlängerungen und Vertragsaufstockungen angewendet.
Mit anderen Worten, werden kurzfristig Mittel frei, sei es sich eine Projektaufstockung, "Fehl"-Planungen der Universität, oder durch den Weggang von Kollegen, können diese nicht einfach so auf anderen Mitarbeiter umgeschlagen werden. Stattdessen muss auch hier langfristig begründet werden, warum man das Geld haben will.
Das heißt, das Gesetz verhindert kurzfristig, dass ein Doktorand mehr Geld bekommt, falls welches da ist. Dabei ist es irrelevant, ob der bestehende Vertrag noch nach dem alten WissZVG läuft.
Re: WissZVG - Verwirrung
Das verstehe ich jetzt nicht, wieso soll das Gesetz das verhindern? Weil sie Laufzeit zu kurz ausfällt damit? Ok, aber das würde heißen, es greift das novellierte Gesetz auch für bestehendes Personal, wenn dies nun verlängert oder aufgestockt wird. Was genau ist also nun dein Beitrag zu meiner Frage, wenn ich nachfragen darf? Du meinst, diesbezüglich wäre das Gesetz uneindeutig?
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Re: WissZVG - Verwirrung
Ok, ich werde in Zukunft immer die Stellen mit dem Mehrwert kennzeichnen.
Sofern deine Uni das ganze Handhabt wie meine Uni gilt es folgendermaßen.
Das alte WissZVG ist nichtig. Alle aktuellen Nachverhandlungen bzw. Vetragsänderungen basieren auf der Novellierung.
Und, zum Verständnis ein Beipspiel:
Solltest du dich am Ende deiner Diss befinden und kurz vor dem Auslauf deines Vetrages stehen, ihn aber noch einmal aufgrund von Jobsuche, Restarbeit oder ähnlichem um drei oder sechs Monate verländern wollen, dann geht das nicht mehr. Stattdessen muss es ca. ein Jahr sein, dein Professor bzw. du musst eine Stichhaltige Begründung dafür liefern. Was das genau ist, schreibt das Gesetz nicht vor, daher das Wort "uneindeutig".
Das führt bspw. in meinem Fall dazu, dass ich in ein paar Wochen den neubeschlossenen, langfristigen Vertrag wieder kündigen darf. Also insgesamt mehr Arbeit für alle.
Und, wo ich das gerade sehe, das gilt sowohl für Doktoranden, als auch Habilitanden. In dem Fall ersetze das Wort "Diss" durch "Habil".
Sofern deine Uni das ganze Handhabt wie meine Uni gilt es folgendermaßen.
Das alte WissZVG ist nichtig. Alle aktuellen Nachverhandlungen bzw. Vetragsänderungen basieren auf der Novellierung.
Und, zum Verständnis ein Beipspiel:
Solltest du dich am Ende deiner Diss befinden und kurz vor dem Auslauf deines Vetrages stehen, ihn aber noch einmal aufgrund von Jobsuche, Restarbeit oder ähnlichem um drei oder sechs Monate verländern wollen, dann geht das nicht mehr. Stattdessen muss es ca. ein Jahr sein, dein Professor bzw. du musst eine Stichhaltige Begründung dafür liefern. Was das genau ist, schreibt das Gesetz nicht vor, daher das Wort "uneindeutig".
Das führt bspw. in meinem Fall dazu, dass ich in ein paar Wochen den neubeschlossenen, langfristigen Vertrag wieder kündigen darf. Also insgesamt mehr Arbeit für alle.
Und, wo ich das gerade sehe, das gilt sowohl für Doktoranden, als auch Habilitanden. In dem Fall ersetze das Wort "Diss" durch "Habil".
Re: WissZVG - Verwirrung
ok, jetzt hab ich es verstanden
Das ist doof, ja.
ich hab mich dusslig gesucht und das gefunden:
http://www.buzer.de/gesetz/7670/a149690.htm
Das würde bedeuten, alle Verträge ab 18. April 2007 sind nach dem letzten und nun nach dem neuen WissZeitVG zu verstehen, da es keine neue Übergangsreglung gegeben hat. Oder ist das falsch? Gibt es da wirklich Interpretationsspielraum?
Das ist doof, ja.
ich hab mich dusslig gesucht und das gefunden:
http://www.buzer.de/gesetz/7670/a149690.htm
Das würde bedeuten, alle Verträge ab 18. April 2007 sind nach dem letzten und nun nach dem neuen WissZeitVG zu verstehen, da es keine neue Übergangsreglung gegeben hat. Oder ist das falsch? Gibt es da wirklich Interpretationsspielraum?
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Re: WissZVG - Verwirrung
Also, da muss die die Jura-Fraktion weiterhelfen.
Es scheint aber, dass dich ein spezifisches Problem plagt. Vielleicht wäre für die weitere Hilfe eine Beschreibung hilfreich.
Es scheint aber, dass dich ein spezifisches Problem plagt. Vielleicht wäre für die weitere Hilfe eine Beschreibung hilfreich.
Re: WissZVG - Verwirrung
Nun, mich treibt die Frage um, ob ich mit befristeten Verträgen seit bald mal zehn Jahren unter das neue TV-L falle und z.B. die Hilfskrafttätigkeit nicht mehr angerechnet werden würde.
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