WissZVG - Verwirrung

xa
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Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von xa »

Zur Frage der Befristung hat man bei uns (Uni in NRW) folgendes gesagt:
Auch kürzere Vertragslaufzeiten als 1 Jahr wären möglich, wenn z.B. das Geld nur für kurzer vorhanden ist.
Allerdings muss wohl jetzt in jedem Vertrag, auch Aufstockungen, immer Begründungen, wie man sich in dieser Phase qualifizieren will.
So soll betont werden, dass es sich um Qualifikationsstellen handelt.
flip
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Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von flip »

Die Novelliergung regelt meines Wissens nach nur Hilfskrafttätigkeiten neu, die während des Studiums ausgeübt wurden.
Das betrifft allerdings nur ehmalige Studenten, die auf einer Hilftskraftstelle über ~9 Stunden/Woche angestellt gewesen sind und das nach einem berufsqualifizierenden Abschluss (also im Master). Sonst ändert sich nichts.
Paulchen
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Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Paulchen »

Da es hier ja um das WissZVG geht, hätte ich dazu auf meine letzten Uni-Tage noch eine Frage: Irgendwie will man am Ende ja doch wissen, wieviel Zeit man theoretisch noch hätte. Ich habe in den ersten 16 Monaten meiner Promotionszeit (1. Phase laut WissZVG) eine halbe WHK-Stelle mit 9,5 Stunden gehabt (danach dann eine halbe WissMA-Stelle). Laut Gesetz dürfte die halbe WHK-Stelle ja nicht zählen, da die Arbeitszeit unter einem Viertel einer vollen Stelle liegt. Aber: laut Auskunft der Personalabteilung meiner Universität zählt für den Übertrag in die 2. Phase (also die zweiten sechs Jahre) nur die Gesamtdauer der Promotionszeit. Daraus schließe ich: ich melde meine Diss an und verschwinde für sechs Jahre in einer Waldhütte und lebe von Almosen. Wenn ich dann nach sechs Jahren mit meiner fertigen Diss ankäme, blieben mir für die zweite Phase trotzdem sechs Jahre und keine zwölf. Der Sachbearbeiter begründete das damit, dass man ja schnell Promotionen belohen wolle und es vollkommen unerheblich sei, welche Beschäftigungen man während der 1. Phase habe.
Ich hoffe, man kann meine Ausführungen nachvollziehen. Es ist vermutlich der erste Schritt in den Wahnsinn, das WissZVG bzw. dessen Auslegung verstehen zu wollen. Wie dem auch sei: vielleicht sollte ich mir den Spaß machen und es auf eine Klage ankommen lassen und um diese 16 Monate kämpfen ;-)
Jucy

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Jucy »

ich melde meine Diss an und verschwinde für sechs Jahre in einer Waldhütte und lebe von Almosen. Wenn ich dann nach sechs Jahren mit meiner fertigen Diss ankäme, blieben mir für die zweite Phase trotzdem sechs Jahre und keine zwölf.
Und wenn man die Diss nicht anmeldet und nach sechs Jahren in der Waldhütte abgibt, hat man für Phase 2 zwölf? Kann ich mir auch nicht vorstellen...
Paulchen
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Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von Paulchen »

Und wenn man die Diss nicht anmeldet und nach sechs Jahren in der Waldhütte abgibt, hat man für Phase 2 zwölf? Kann ich mir auch nicht vorstellen...
Man muss ja bei einer Anstellung immer den Beginn der Promotion und deren Ende angeben und dann ggf. auch belegen können, wann man angefangen / aufgehört hat. Insofern ginge es vermutlich: Man schreibt seine Diss fertig, sucht sich einen Betreuer und gibt direkt ab und hätte dann in Phase 2 die vollen zwölf Jahre. Allerdings glaube ich, dass das in der Praxis nicht möglich ist. Irgendwo muss man sich immer anmelden. Ich bin mir aber - wie gesagt - nicht sicher, ob ich das mit der Übertragungszeit richtig verstanden habe.
bullabü

Re: WissZVG - Verwirrung

Beitrag von bullabü »

doch, das ist so. Wenn du in der Waldhütte nicht auf einer Uni-Stelle sitzt. Ansonsten ist nur das Promotionsende (je nach Uni und Promotionsordnung der Fakultät die Abgabe, Verteidigung oder Veröffentlichung) relevant: Ab da laufen die zweiten 6 Jahre plus Kinderzeit (je nach Uni), plus Elternzeit und plus Zeiten, die man vor dem Promotionsende seit dem Hochschulabschluss nicht auf Uni-Stellen angestellt war.
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