Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

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Platinboy

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Platinboy »

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass es noch keine entsprechende Anfrage gegeben hat

Meine Doktorprúfung ist nun etwa 18 Jahre her. Ich habe immer noch so ca. 30 Ordner mit kopierten Literaturstellen,, Spektren und sonst. Ergebnissen in meinem Keller stehen. Da ich beruflich auf vollkommen anderem Gebiet tätig bin würde ich diese Unterlagen gerne entsorgen. Dies ist fúr mich umso dringender, da ich nach München umziehe und deshalb meine zukünftige Wohnung aus Kostengründen deutlich kleiner ausfallen wird als bislang.

Jetzt meine Frage:
Wie lange ist es ratsam oder vielleicht sogar zwingen vorgeschrieben, dass man seine Forschungsergebnisse aufbewahrt.

Wie habt Ihr das geregelt? Von den 30 Ordnern haben es vielleicht 2 bis 3% dann tatsächlich in meine Doktorarbeit geschafft. Aber dennoch habe ich den ganzen Mist bislang 18 Jahre lang aufbewahrt
Sebastian
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Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Sebastian »

Habe die Mehrfachposts schnell mal gelöscht und das Thema hierher verschoben.
epikur
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Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von epikur »

Hallo platinboy,

solcherlei "Aufbewahrungsfristen" für Promotionsunterlagen gibt es m.W. überhaupt nicht!
Meine Verteidigung ist jetzt gerade mal 9 Monate her - und ich überlege jetzt schon, mich von den meisten Unterlagen zu trennen, um in meinem 8 qm kleinen Arbeitszimmer wieder mehr Platz zu haben.
Sofern man sie nicht doch noch für weitere Forschungs- oder Publikationszwecke benötigt, wüsste ich nicht, wofür man sie weiter aufbewahren sollte.
Offizielle Aufbewahrungsfristen kenne ich nur bei Steuerunterlagen und Patientenakten. Dort betragen sie maximal 10 Jahre. Das hängt damit zusammen, dass hiermit zusammenhängende Straftaten, wie Steuerhinterziehung oder Abrechnungsbetrug - selbst in schweren Fällen - nach maximal 10 Jahren verjährt sind.
Selbst nach diesem Kriterium bist Du also auf der "sicheren Seite", um endlich diesen "Ballast abzuwerfen" :wink:

Schöne Grüße

epikur
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Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Koenigsportal »

Ich sehe die Diss. als Ergebnis Deiner Forschung, wenn Du ordentlich gearbeitet und entsprechend belegt hast, sollte alles nachvollziehbar in der Diss. selbst sein. Wem gegenüber solltest Du Dich rechtfertigen und alte Unterlagen beibringen müssen?
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Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Zwonk »

Insbesondere sagst Du doch, daß ein Großteil des Materials gar nicht in die Diss eingeflossen ist. Das kann dann erst recht weg. Da wird das Archiv sehr schnell zum Platzfresser, wenn man nicht nur das archiviert, was man braucht, sondern zudem noch das, was man nicht braucht - Datenmessitum, quasi.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
chily

Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von chily »

Falls du dir ganz unsicher bist, wäre evtl. eine Digitalisierung (abfotografieren, einscannen...) für die zwei wichtigsten Ordner eine Option. Aber eigentlich sehe ich es wie meine Vorredner - weg damit.
Platinboy

Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Platinboy »

Vielen Dank für Eure Meinungen,

der Grund für diese Anfrage ist die Diskussion um die vielen Plagiatsvorwürfe, die unseren Politikern derzeit gemacht werden. Auch wenn, wie bei meinem Thema, es eher unwahrscheinlich ist, dass mir einer Plagiatsvorwürfe macht (ich hatte ein naturwissenschaftliches Thema (Chemie) mit viel Laborarbeit, das nachweislich vorher niemand bearbeitet hat), so könnte einem schließlich doch bewusste Ergebnisfälschung oder ähnliches vorgeworfen werden.

Mit den 2 bis 3%, die es in meine Arbeit geschafft haben meine ich , dass z.B. sehr viele kopierte Literaturstellen aus Zeitschriften, die man auf bestimmte Sachverhalte überprüft hat, doch nicht das enthielten, was man ursprünglich gesucht hatte. Man hat sie zwar trotzdem aufbewahrt, jedoch wurden die natürlich nicht in der Arbeit erwähnt. Außerdem wurden Versuche natürlich mehrfach durchgeführt - schon allein um deren Reproduzierbarkeit zu prüfen. Dabei wurden natürlich alle produzierten Substanzen und auch deren Vorstufen mittels spektroskopischer Verfahren untersucht. Von einer in der Arbeit mit einem Spektrum erwähnten Substanz wurden (samt Vorstufen) vielleicht 200 bis 300 Spektren aufgenommen, aber nur ein einziges Spektrum in der Arbeit selbst erwähnt. (Heute erfasst man die Spektren allesamt nur elektronisch, das war aber vor 20 Jahren noch nicht überall üblich und so habe ich zumeist nur Papierausdrucke)
Dies alles war damals üblich und belegt auch die ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema über Jahre hinweg. Ich kann auch damit belegen, dass ich keinen "Ghostwriter" hatte, da sich kein anderer Mensch so lange intensiv mit dem Thema beschäftigen würde.

Das kannich aber nur solange ich die ganzen Unterlagen aufbewahre.

Wie seht Ihr das?
bbb

Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von bbb »

hmm, solange Du nicht vorhast, berühmt oder Politiker zu werden, ist die Wahrscheinlichkeit wohl sehr gering, dass jemand Deine Arbeit in Frage stellen wird.

Eine Mittelweg (der aber mit Kosten/Arbeit verbunden wäre): digitalisieren.
Wenn es DIN A4-Blätter sind, dann könntest Du sie eventuell relativ leicht einscannen lassen (mit automatischem Einzug geht das ja recht fix) und hättest dann nur noch ein paar GB Daten anstatt kiloweise Papier.

Ist aber immer noch relativ aufwändig und vermutlich werden die Daten nie wieder gebraucht.
Hätte der Lehrstuhl/das Institut/ die Uni, wo Du die Arbeit gemacht hast, eventuell ein Interesse (oder sogar die Pflicht), die Unterlagen zu archivieren bzw. könnte Dich bei der Frage unterstützen, inwiefern das notwendig ist?

Meine Kollegen sagten immer, Proben etc. müssten 10 Jahre aufgehoben werden.
Da frage ich mich dann aber schon, was passiert, wenn nach 11 Jahren ein Fälschungsvorwurf käme.


p.s. diese Antwort ist mit Vorsicht zu genießen, denn sie kommt von jemandem, der sich nur sehr ungern von Dingen trennt (lieber mal vorsichtshalber archiviert) und darunter zeitweise sehr leidet. :oops:
Mut zur Lücke zahlt sich in den meisten Fällen aus.
Nach Murphy's Gesetz wirst Du die Unterlagen allerdings frühestens dann brauchen, wenn Du sie gerade weggeworfen hast...

Ich hatte mal in einer privaten Angelegenheit das Problem, dass ich bei einer Firma nach Unterlagen anfragte, die offenbar gerade vor ein paar Monaten im Shredder gelandet waren, weil schon 10 Jahre alt.
Das ist dann Pech (und war in diesem Fall sehr ärgerlich für mich, tut aber nicht viel zur Sache), zumal die zwei MitarbeiterInnen, die noch etwas hätten wissen können, auch in der Zwischenzeit (jung) verstorben waren. ...
annacobra
Beiträge: 4
Registriert: 15.02.2016, 20:28

Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von annacobra »

Platinboy hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Meinungen,

der Grund für diese Anfrage ist die Diskussion um die vielen Plagiatsvorwürfe, die unseren Politikern derzeit gemacht werden. Auch wenn, wie bei meinem Thema, es eher unwahrscheinlich ist, dass mir einer Plagiatsvorwürfe macht (ich hatte ein naturwissenschaftliches Thema (Chemie) mit viel Laborarbeit, das nachweislich vorher niemand bearbeitet hat), so könnte einem schließlich doch bewusste Ergebnisfälschung oder ähnliches vorgeworfen werden.

Mit den 2 bis 3%, die es in meine Arbeit geschafft haben meine ich , dass z.B. sehr viele kopierte Literaturstellen aus Zeitschriften, die man auf bestimmte Sachverhalte überprüft hat, doch nicht das enthielten, was man ursprünglich gesucht hatte. Man hat sie zwar trotzdem aufbewahrt, jedoch wurden die natürlich nicht in der Arbeit erwähnt. Außerdem wurden Versuche natürlich mehrfach durchgeführt - schon allein um deren Reproduzierbarkeit zu prüfen. Dabei wurden natürlich alle produzierten Substanzen und auch deren Vorstufen mittels spektroskopischer Verfahren untersucht. Von einer in der Arbeit mit einem Spektrum erwähnten Substanz wurden (samt Vorstufen) vielleicht 200 bis 300 Spektren aufgenommen, aber nur ein einziges Spektrum in der Arbeit selbst erwähnt. (Heute erfasst man die Spektren allesamt nur elektronisch, das war aber vor 20 Jahren noch nicht überall üblich und so habe ich zumeist nur Papierausdrucke)
Dies alles war damals üblich und belegt auch die ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema über Jahre hinweg. Ich kann auch damit belegen, dass ich keinen "Ghostwriter" hatte, da sich kein anderer Mensch so lange intensiv mit dem Thema beschäftigen würde.

Das kannich aber nur solange ich die ganzen Unterlagen aufbewahre.

Wie seht Ihr das?
ich habe mal 1 Jahr bei einer Ghostwriting-Agentur gearbeitet (bitte nicht steinigen, hatte einen schwierigen Lebensabschnitt (Tod und Scheidung) und wollte mal bisschen von zu Hause arbeiten) und kann dir das bestätigen, dass kein Ghostwriter, da Zeit hat, lange an einer Arbeit zu sitzen. Die Bezahlung ist zwar nicht schlecht, aber du musst schon zügig arbeiten, um davon leben zu können. Bei der eigenen Arbeit macht man das mit Leidenschaft (im Idealfall), wenn man es für jemanden schreibt, ist das nur ein Job. Deine Arbeit würde nie und nimmer ein Ghostwriter, da glaubt dir völlig oder du müsstest sehr reich sein :lol:
Dell
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Registriert: 28.04.2015, 16:39
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Re: Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Beitrag von Dell »

Mein Votum: Alles ab in die Tonne.
Literatur muss man nie aufheben; die ist ja im Original in Bibliotheken etc verfügbar
Du scheinst in einem experimentellen Fach promoviert zu haben, wo dann Rohdaten, Analysen, Laborbücher etc. anfallen. Dafür schlägt die DFG 10 Jahre vor. Bei uns werden die theoretisch 10+ Jahre aufbewahrt, aber praktisch eher Jahrzehnte. Des Weiteren haben wird die Pflicht auch alles als pdf zu digitalisieren.
Der springende Punkt ist aber, dass diese ganzen Daten und Aufzeichnungen meist dem "Arbeitgeber" gehören, und somit er in der Pflicht ist diese zu archivieren. Es ist doch keinem zumutbar zu Hause mehrere Ordner mit diesem Zeugs aus der Vergangenheit rumliegen zu haben.
Wegen Plagiaten würde das Aufheben der ganzen Unterlagen auch nicht helfen. Das ist ja eher eine Geschichte von zitiert/nicht zitiert.
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