Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

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GrafLukas

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von GrafLukas »

Also bei mir wurde nur der Abschluss von "Staatsexamen" auf Promotion geändert; ich bin derzeit im 15. Fachsemester, so steht es auf den Studienbescheinigungen für das laufende Semester.
Garion

Krankenversicherung: Beitrag

Beitrag von Garion »

Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem. Die TK hat auf meinen Widerspruch hin nur auf ihre Beitragsverordnung verweisen und mir erklärt, daß sie selbst festgelegt habe, daß mein Stipendium voll anzurechnen sei. Die Gerichtsurteile hält sie für Einzelfälle.

Ich bin im Moment unschlüssig, werde mir aber eine Klage überlegen, weil ich pro Monat über zweihundert Euro zahle. :x Auf drei Jahre gerechnet ist das eine erhebliche Summe.

Gruß
Sebastian
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Re: Krankenversicherung: Beitrag

Beitrag von Sebastian »

Das Thema "Wechsel in die private Krankenversicherung als potentiell kostengünstigere Variante" wurde abgeteilt und ist jetzt hier zu finden:
aktuelle-fragen-f1/wechsel-in-die-priva ... t2595.html
PiffPaff

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von PiffPaff »

Ich habe auch ein kleines Problem.

Und zwar war ich auch immer bei der TK versichert.
Habe mich nach Ende meines Studiums erkundigt, ob ich auch als Promotionsstudent weiter in der Studentenversicherung bleiben kann.
"Ja klar, sie sind ja dann STUDENT"
Super, war dann natürlich nicht so :evil:

Auf jeden Fall hab ich nun bei meinen "Einkünften" mein Stipendium NICHT angegeben, in der Meinung, dass es sich dabei ja auch nicht um "Einkünfte" handelt...
Jetzt geht mir ein bisschen die Flatter :? , weil ich natürlich auch keinen Bock hab, irgendwann werweisswieviel nachzuzahlen.
Momentan zahl ich den Mindestsatz mit 800eppes Euro als Bemessungsgrundlage...

Auf der anderen Seite, WIE und WOHER wollen die von meinem Stipendium erfahren :?: :?: :?:

Hat einer vielleicht das gleiche Problem....
kasbjerg

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von kasbjerg »

Hallo Claudia,

ich bin auch bei der TK versichert, hatte mal dasselbe Problem (derzeit bekomme ich allerdings kein stipendium o.ä. und zahle auf der bemessungsgrundlage eines einkommens von 0-800 und ein paar zerquetschte den beitrag von 145,XX €). Ich würde einfach das Stipendium verschweigen. die KV kann und darf meines wissens nach nicht prüfen, ob du ein stipendium bekommst, zumindest meinte eine TK mitarbeiterin zu mir, sie hätten im rahmen ihrer möglichkeiten keine chance, zu prüfen (ist ja immer dieser selbstauskunftswisch den man hundertmal im jahr ausfüllen muss...insofern...so what...), ob du sozusagen Einkünfte hast, die steuerfrei sind. Also ich würde es geflissentlich verschweigen, zumal es so schon eine frechheit ist, bei freiwillig versicherten die bemessungsgrundlage bei einem monatseinkommen von 8XX euro anzusetzen...(ich weiß, ist kein argument, aber...) also, in diesem fall: schweigen ist gold ;-)
PiffPaff

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von PiffPaff »

"geflissentlich verschweigen" hört sich gut an!

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, WIE die das nachprüfen wollen. Auf der anderen Seite ist man sicherlich verpflichtet das anzugeben. SOLLTEN die das also rauskriegen, muss man sicherlich damit rechnen, fleissig nachzahlen zu müssen.
Wobei ich eben auch noch mal auf der HP der TK geguckt hab.
Da steht nirgendwo auch nur irgendwas davon, dass ich ein Stipendium angeben muss...
madlene

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von madlene »

Hallo,
ich bin neu hier und habe gerade ganz gefesselt diesen Thread durchgelesen.
Ich bin momentan erst dabei ein Stipendium zu beantragen, deshalb weiß ich noch nicht, ob das alles auf mich zukommen wird, aber in dem Sinne, dass ich das Geld brauchen könnte, hoffe ich schon... :?
Allerdings habe ich ein anderes Problem, bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Ich bin momentan mit einer winzigen Stelle beschäftigt, bekomme netto 392 euro, brutto weiß ich grad gar nicht genau, aber so in etwa 50 Euro mehr, als Arbeitnehmeranteil für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung. Mein Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. Also im ganzen glaub 100 Euro. das hatten wir als mindestmöglichen Abgabeteil so ausgerechnet.
Wenn jetzt da das Stipendium dazukäme, wird dann der Beitragssatz neu bemessen?
Danke für eure Antwort!

und ich würde mich freuen, wenn die Kläger über den neusten Stand der Dinge berichten, wenn es was gibt! Das ist spannend und bereitet mich auf meine Zukunft vor ;-)

Liebe Grüße,
madlene
mkaizer

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von mkaizer »

Zuallererst: Hallo euch allen und vielen lieben Dank für die vielen nützlichen Informationen, die ich hier schon zum Thema "Finanzierung von Promotionsstudium und Krankenversicherungsprobleme" erhalten habe! Das ist wirklich toll!

Nun zu meinem Fall / Problem: Ich promoviere seit April an einer österreichischen und einer deutschen Universität. Und - ihr werdet es kaum glauben - ich streite mich mit meiner Krankenversicherung rum. Momentan habe ich verschiedene Widerspruchsverfahren laufen, die ich auch gerne bis zu einer bitteren richterlichen Entscheidung durchziehen möchte.

Und hier nun meine Bitte / Frage: Hat einer von euch einen Beleg dafür, dass eine Krankenkasse in einem bestimmten Fall BEWUSST oder ALS ARGUMENT ein Promotionsstudium als reguläres "Studium" im Sinne des SGBs "anerkannt" hat? Ich meine damit nicht nur einen Annahmebescheid für einen Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung. Diese dürften ja eher auf individuellen unbewussten Fehlern der Sachbearbeiter beruhen, wobei mir auch derartige Belege helfen könnten, auch wenn alle wichtigen Informationen - Nachname, Adresse, Bescheid-Datum, Versicherungsnummer etc. darauf geschwärzt wären. Ich denke hier eher an "negative" Fälle, wenn z.B. die Krankenkasse die Aufnahme eines vorab privatversicherten Promotionsstudenten in die gesetzliche Freiwillige Versicherung ablehnt mit der Begründung "Tut mir leid, aber sie sind ja Student, da geht das nicht!". ?!? Ich selbst habe von solchen Fällen gehört, habe allerdings keine schriftlichen Belege dafür. :-(

Es könnte mir für mein Verfahren eine große Hilfe sein.... Wär super, wenn sich da jemand mit mir in Verbindung setzen könnte, wenn er irgendetwas in diese Richtung besitzt.

Vielen lieben Dank, mkaizer
madlene

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von madlene »

Hallo Ihr,

ich habe eine Frage:
wenn ich jetzt von einem Arbeitsverhältnis wechsle in die studentische Versicherung (was theoretisch möglich sein musste, da ich mit 28 Jahren unter die 30-Jahre Grenze falle und jetzt im ersten Promotionssemester zusammengerechnet mit meinem Erststudium im 10. Fachsemester bin und somit auch noch zwei Jahre hätte), zahle ich dann so wie vorher einfach die 67€ oder würden die dann auf einmal das Stipendium mit einberechnen wollen. Die studentische Pflichtversicherung fällt ja erst weg, wenn ich wiederum Geld (über 20 Std/Woche) verdienen würde, weil dann der Arbeitgeber mit einspringen muss. Mein Stipendium ist aber in dem Sinne kein Einkommen - kann es jetzt sein, dass mich die KV nicht in die studentische lässt, weil ich mich mit Stipendium freiwillig versichern muss? Muss ich denen überhaupt von meinem Stipendium erzählen?
Müßte ich meiner KV auch vom Stipendium erzählen, wenn ich doch ganz normal in meinem Arbeitsvertrag bleibe?

Ich wäre euch total dankbar, wenn Ihr mir meine Fragen beantworten könnt!
Liebe Grüße,
Madlene
Amalia

Re: Krankenversicherung: Beitrag bei Promotions-Stipendium

Beitrag von Amalia »

Die Studentische KK endet mit dem ersten Studienabschluss! (Master, Diplom, Magister, Staatsexamen, …)
Stipendiaten müssen sich freiwillig versichern. Als Einkommen wird ihr Stipendium (incl. evtl. Zulagen) mindestens jedoch 840€ zur Berechnung herangezogen, es sei den sie gehen zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeite (Einkommen über 400Euro) nach, dann sind sie darüber versichert und das Stipendium fällt unter den Tisch.
Gesperrt
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