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Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos

Verfasst: 16.12.2014, 07:18
von Koenigsportal
Hallo,

an diesen Thread viewtopic.php?f=9&t=2561 anknüpfend habe ich ein paar speziellere Fragen, auf die vielleicht (hoffentlich :wink: ) jemand Antwort weiß.

Ich verwende in meiner Arbeit Scans von Abbildungen aus Büchern. Meist dürften die Urheberrechte abgelaufen sein (also: Fotograf o. Künstler länger als 70 Jahre tot). Wie aber verhält es sich in folgenden Fällen:

1. Foto aus jüngerer Zeit von einem Gebäude (innen u. außen; z.B. abgedruckt in einem Ausstellungskatalog oder wissenschaftlichen Buch).

2. Foto (aus wissenschaftlichem Buch über das Werk eines Künstlers), das den Künstler in einer von geschaffenen Platzgestaltung zeigt.

3. Foto von einer Person in einem Fotoband über diese Person. Der Fotograf kann durchaus als Fotokünstler und der Band als künstlerisch eingestuft werden. Fotograf ist seit 2014 tot, aber nicht durch VG Bildkunst vertreten.

4. Scans von Bildern aus alten Büchern, die im Besitz von Staatsbibliotheken sind. Laut Wikipedia gemeinfrei (da Maler schon ewig tot), lt. Bibliothekar hat Bibliothek Rechte an dem Buch und ich darf nichts abdrucken ohne Genehmigung. Auch angeblich nicht als Bildzitat.

5. Scans von Bildern/Architekturfotos aus wissenschaftlichen Texten, welche als solche Gegenstand meiner Auseinandersetzung sind. Die Bilder dienen also zur Verdeutlichung der von mir behandelten/interpretierten Fremdthesen, die wiederum mit den Bildern belegt wurden. Ich verwende die Bilder also praktisch genauso wie ich den zugehörigen Text verwende und zitiere.

6. Ganz heikel: Scans von Bildern, die sich in angelsächsischen Museen und Bibliotheken befinden. Soweit ich weiß, sind diese besonders streng und verlangen hohe Gebühren.

7. Abbildung aus einer Stadt-Marketing-Broschüre aus jüngerer Zeit.

8. Für die Print- u. E-Book-Publikation werde ich so viele Abb. wie möglich aus der Arbeit nehmen. Sollte ich aber eine Online-Publikation über die Unibibliothek machen, erlaubt diese nur sehr geringfügige Änderungen und praktisch keine inhaltlichen Änderungen. Wie verhält es sich in solchen Fällen mit den Bildrechten? Mir erzählen immer wieder Leute, dass sie die Arbeit "schnell auf den Uniserver geladen" haben. Kommen sich die Praxis der Unibib und die des Urheberrechts nicht in die Quere?

Vielen Dank für die eine oder andere Antwort :blume:

Re: Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos

Verfasst: 16.12.2014, 07:29
von Zwonk
Ich kann Dir da nicht helfen bzw. kann nur zur allgemeinen Entmutigung beitragen, weil das deutsche Urheberrecht eine absurde Lächerlichkeit ist und jeden künstlerischen und wissenschaftlichen Fortschritt hemmt. Deswegen gehe ich immer von der schlechtestmöglichen Option aus.

Nur zu Punkt 4: Das scheint mir seltsam zu sein. Meines Wissens erwirbt die Bibliothek das Buch selbst und kann über den Gegenstand verfügen. Sie erwirbt aber doch keine besonderen Rechte am Inhalt des Buches. Jedenfalls leuchtet mir nicht ein, wieso auf einmal Bibliothekare aus dem Gebüsch gesprungen kommen und Rechte geltend machen wollen, die für den Autor abgelaufen sind. Oder fallen die Rechte 70 Jahre nach dem Tod des Autors an jeden zufälligen Besitzer des physischen Gegenstandes Buch, der dann nach Belieben Restriktionen verhängen kann? Da würde mich auch mal eine Erklärung eines Juristen interessieren.

Re: Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos

Verfasst: 16.12.2014, 07:41
von Koenigsportal
@Zwonk: Ja, in der Tat haben wohl Bibliotheken und Museen (vielleicht auch Privatsammlungen/Galerien) auch Rechte an Werken. Woraus diese sich herleiten, ist mir auch schleierhaft. Was juristische Aussagen von Universitäts- und Bibliotheksmitarbeitern angeht, bin ich skeptisch (es sei denn sie sind Juristen), aber irgendwas ist wohl daran, dass Bibliotheken Rechte an mittelalterlichen Buchmalereien besitzen.

Re: Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos

Verfasst: 16.12.2014, 07:51
von Clio
@ Koenigsportal: Leider kann ich die meisten deiner Fragen auch nicht aus dem Bauch beantworten. Du solltest auf jeden Fall mal in dieses Buch hinein schauen: http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf hier werden die meisten Urheberrechtsfragen umfassend erklärt. Ansonsten gibt es auch immer wieder gute Beiträge zum Thema auf der I-Net-Seite von Klaus Graf: http://archiv.twoday.net/
Bei dem angesprochenen Problem handelt es sich zumeist um Copyfraud, d.h. jemand behauptet Urheberrechte zu haben, ohne diese aber zu haben. Auch zu diesem Problem findest du mehr bei Klaus Graf. :wink:

Re: Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos

Verfasst: 16.12.2014, 08:25
von Koenigsportal
@Clio: Danke für die Links!

Ich fand gerade folgende Seite, die etwas Sorgenfreiheit in dieser Hinsicht verspricht: http://www.gib.uni-tuebingen.de/netzwer ... =Bildzitat
Rechtlich undenklich verfährt man dann offenbar, wenn das Werk bereits der Öffentlichkeit zugänglich ist und der Umgang als Zitat eingestuft werden kann.

Eine Promotion, die hauptsächlich mittelalterliche Malerei abbildet und 2001 online publiziert wurde, verfährt ebenfalls mit Bildzitat - auch bei einer Abbildung, von der mir die besitzenden Bibliothek sagte, Bildzitat sei in dem Fall nicht erlaubt. Wikipedia sagt dasselbe zu dem Bild. "Copyfraud"... das Vorgehen hat also auch einen Namen.