Bildrechte/Bildzitat/Architektur- und Personenfotos
Verfasst: 16.12.2014, 07:18
Hallo,
an diesen Thread viewtopic.php?f=9&t=2561 anknüpfend habe ich ein paar speziellere Fragen, auf die vielleicht (hoffentlich ) jemand Antwort weiß.
Ich verwende in meiner Arbeit Scans von Abbildungen aus Büchern. Meist dürften die Urheberrechte abgelaufen sein (also: Fotograf o. Künstler länger als 70 Jahre tot). Wie aber verhält es sich in folgenden Fällen:
1. Foto aus jüngerer Zeit von einem Gebäude (innen u. außen; z.B. abgedruckt in einem Ausstellungskatalog oder wissenschaftlichen Buch).
2. Foto (aus wissenschaftlichem Buch über das Werk eines Künstlers), das den Künstler in einer von geschaffenen Platzgestaltung zeigt.
3. Foto von einer Person in einem Fotoband über diese Person. Der Fotograf kann durchaus als Fotokünstler und der Band als künstlerisch eingestuft werden. Fotograf ist seit 2014 tot, aber nicht durch VG Bildkunst vertreten.
4. Scans von Bildern aus alten Büchern, die im Besitz von Staatsbibliotheken sind. Laut Wikipedia gemeinfrei (da Maler schon ewig tot), lt. Bibliothekar hat Bibliothek Rechte an dem Buch und ich darf nichts abdrucken ohne Genehmigung. Auch angeblich nicht als Bildzitat.
5. Scans von Bildern/Architekturfotos aus wissenschaftlichen Texten, welche als solche Gegenstand meiner Auseinandersetzung sind. Die Bilder dienen also zur Verdeutlichung der von mir behandelten/interpretierten Fremdthesen, die wiederum mit den Bildern belegt wurden. Ich verwende die Bilder also praktisch genauso wie ich den zugehörigen Text verwende und zitiere.
6. Ganz heikel: Scans von Bildern, die sich in angelsächsischen Museen und Bibliotheken befinden. Soweit ich weiß, sind diese besonders streng und verlangen hohe Gebühren.
7. Abbildung aus einer Stadt-Marketing-Broschüre aus jüngerer Zeit.
8. Für die Print- u. E-Book-Publikation werde ich so viele Abb. wie möglich aus der Arbeit nehmen. Sollte ich aber eine Online-Publikation über die Unibibliothek machen, erlaubt diese nur sehr geringfügige Änderungen und praktisch keine inhaltlichen Änderungen. Wie verhält es sich in solchen Fällen mit den Bildrechten? Mir erzählen immer wieder Leute, dass sie die Arbeit "schnell auf den Uniserver geladen" haben. Kommen sich die Praxis der Unibib und die des Urheberrechts nicht in die Quere?
Vielen Dank für die eine oder andere Antwort
an diesen Thread viewtopic.php?f=9&t=2561 anknüpfend habe ich ein paar speziellere Fragen, auf die vielleicht (hoffentlich ) jemand Antwort weiß.
Ich verwende in meiner Arbeit Scans von Abbildungen aus Büchern. Meist dürften die Urheberrechte abgelaufen sein (also: Fotograf o. Künstler länger als 70 Jahre tot). Wie aber verhält es sich in folgenden Fällen:
1. Foto aus jüngerer Zeit von einem Gebäude (innen u. außen; z.B. abgedruckt in einem Ausstellungskatalog oder wissenschaftlichen Buch).
2. Foto (aus wissenschaftlichem Buch über das Werk eines Künstlers), das den Künstler in einer von geschaffenen Platzgestaltung zeigt.
3. Foto von einer Person in einem Fotoband über diese Person. Der Fotograf kann durchaus als Fotokünstler und der Band als künstlerisch eingestuft werden. Fotograf ist seit 2014 tot, aber nicht durch VG Bildkunst vertreten.
4. Scans von Bildern aus alten Büchern, die im Besitz von Staatsbibliotheken sind. Laut Wikipedia gemeinfrei (da Maler schon ewig tot), lt. Bibliothekar hat Bibliothek Rechte an dem Buch und ich darf nichts abdrucken ohne Genehmigung. Auch angeblich nicht als Bildzitat.
5. Scans von Bildern/Architekturfotos aus wissenschaftlichen Texten, welche als solche Gegenstand meiner Auseinandersetzung sind. Die Bilder dienen also zur Verdeutlichung der von mir behandelten/interpretierten Fremdthesen, die wiederum mit den Bildern belegt wurden. Ich verwende die Bilder also praktisch genauso wie ich den zugehörigen Text verwende und zitiere.
6. Ganz heikel: Scans von Bildern, die sich in angelsächsischen Museen und Bibliotheken befinden. Soweit ich weiß, sind diese besonders streng und verlangen hohe Gebühren.
7. Abbildung aus einer Stadt-Marketing-Broschüre aus jüngerer Zeit.
8. Für die Print- u. E-Book-Publikation werde ich so viele Abb. wie möglich aus der Arbeit nehmen. Sollte ich aber eine Online-Publikation über die Unibibliothek machen, erlaubt diese nur sehr geringfügige Änderungen und praktisch keine inhaltlichen Änderungen. Wie verhält es sich in solchen Fällen mit den Bildrechten? Mir erzählen immer wieder Leute, dass sie die Arbeit "schnell auf den Uniserver geladen" haben. Kommen sich die Praxis der Unibib und die des Urheberrechts nicht in die Quere?
Vielen Dank für die eine oder andere Antwort