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Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 18:42
von algol
Koenigsportal hat geschrieben:Edit: Falls sich nichts geändert hat, verfällt der Anspruch erst nach vier (!) Jahren. Ich weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn Du Dich jetzt nicht rechtzeitig meldest. Dann müsstet Du später wohl erklären, was Du gemacht hast (z.B. von Ersparnissen die Diss. finanziert), damit Du nicht in die Sperrzeitenregelung fällst.
Ein hilfreiches Buch ist: 101 Tipps für Arbeitslose (oder so ähnlich).
also das dürfte sich deutlich verkürzt haben.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 20:20
von Sebastian
histosowi hat geschrieben:Wenn du dem AA verschweigst, daß du Promotionsstudent bist, musst du damit rechnen, ungewollt ein Arbeitsangebot zu erhalten, auf das du dich dann bewerben musst - im "schlechtesten" Fall will der potentielle Arbeitgeber dich dann auch haben. Nimmst du das Angebot dann nicht an, bekommst du keine Leistungen mehr.
Noch bedenklicher finde ich, daß das AA es vielleicht doch herausbekommen könnte, daß du Prom.Stud. bist, auch wenn du es verschweigst, z.B. über Sozialversicherungsdaten; heute sind ja schon viele Behörden miteinander vernetzt/ tauschen Daten aus.
Diesen Aspekt hatte ich in diesem Thread in der Tat aus dem Auge verloren. Ich hatte mich aber vor einiger Zeit (2009!) schon einmal auf Basis der Forenbeiträge und eigener Recherchen mit dem Thema beschäftigt, das Ergebnis steht im redaktionellen Teil unter

Arbeitslosengeld I, II (Hartz IV) und Promotion - wie geht das zusammen?
Die These, dass man bei/mit einem Promotionsvorhaben dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht zur Verfügung stehe, halte ich in dieser Allgemeinheit für falsch:
Ganz allgemein beweisen ziemlich viele hier, dass sie neben einem vollen Hauptberuf promovieren und damit nicht nur dem Markt zur Verfügung stehen, sondern dort sogar volle Leistung abliefern.
Allerdings kann man - und darauf wurde hier zu Recht hingewiesen - nicht davon ausgehen, dass man mit der einmaligen Meldung seine Schuldigkeit getan hat.
Wenn man den Gedanken weiterspinnt, würde ich aber annehmen, dass über kurz oder lang jeder Promovierende, der seine Finanzierung nicht kurzfristig anderweitig zusammenbekommt, zwangsläufig auf die Idee kommen wird, sein Promotionsvorhaben zurückzustellen, sich eine normale Stelle zu suchen und entweder nebenberuflich weiterzuforschen oder das Vorhaben dranzugeben. Sprich: Auch wenn der Kandidat zunächst vielleicht mit überhöhten Ansprüchen auf die Arbeitssuche geht (um nebenher noch promovieren zu können, also z.B. mit der Hoffnung halbe Stelle + volles Gehalt), wird er seine Ansprüche doch in absehbarer Zeit dem Markt anpassen. Insofern steht ein Promotionsstudent m.E. sehr wohl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - auch wenn er aus nachvollziehbaren und m.E. vernünftigen Erwägungen (bessere Chancen durch den Doktorgrad) möglicherweise nicht das erstebeste Angebot zu einer Einstellung unter dem Niveau Abschluss + Doktorgrad annimmt.
Insofern sehe ich erst Recht keinen Raum für den Vorwurf eines Sozialleistungsbetruges.
Es darf nur nicht so sein, dass man für sich feststellt, dass man auf keinen Fall arbeiten will, sondern erst, auf jeden Fall und zu 100% seine Diss zuende macht, um dann reich zu heiraten und nie mehr arbeiten zu müssen.
Frohes Schaffen!
Sebastian

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 22:09
von Koenigsportal
algol hat geschrieben:
Koenigsportal hat geschrieben:Edit: Falls sich nichts geändert hat, verfällt der Anspruch erst nach vier (!) Jahren. Ich weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn Du Dich jetzt nicht rechtzeitig meldest. Dann müsstet Du später wohl erklären, was Du gemacht hast (z.B. von Ersparnissen die Diss. finanziert), damit Du nicht in die Sperrzeitenregelung fällst.
Ein hilfreiches Buch ist: 101 Tipps für Arbeitslose (oder so ähnlich).
also das dürfte sich deutlich verkürzt haben.
Vor zwei oder drei Jahren war es noch so. Hat sich da wirklich etwas so Grundlegendes geändert? Ich finde die lange Zeit sogar nachvollziehbar, weil man auf diese Weise Leute nicht 'drängt' ihren Anspruch vor Ablauf von einem Jahr (wie es früher mal war) zu reaktivieren.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 11.12.2014, 13:34
von histosowi
Sebastian hat geschrieben: Die These, dass man bei/mit einem Promotionsvorhaben dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht zur Verfügung stehe, halte ich in dieser Allgemeinheit für falsch:
Insofern sehe ich erst Recht keinen Raum für den Vorwurf eines Sozialleistungsbetruges.
Es darf nur nicht so sein, dass man für sich feststellt, dass man auf keinen Fall arbeiten will, sondern erst, auf jeden Fall und zu 100% seine Diss zuende macht, um dann reich zu heiraten und nie mehr arbeiten zu müssen.
Frohes Schaffen!
Sebastian
Dann waren meine Bedenken unbegründet; umso besser!
Und wieder was gelernt.
Wünsche ebenfalls viel Erfolg und frohes Schaffen :)

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 12.12.2014, 11:05
von ayla
In meinem Fall hat sich das Arbeitsamt erst quer gestellt, mit der Argumentation ich würde nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Ich habe dann Einspruch erhoben mit der Argumentation dass die Bewerbung auf eine Folgefinanzierung der Disseration (in diesem Fall Stipndium) gleichwertig mit einer Bewerbung auf einen Arbeitsplatz zu sehen ist und ich sehr wohl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Dem Einspruch wurde dann stattgegeben.

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 12.12.2014, 13:03
von Koenigsportal
@Ayla: Eine Stipendienbewerbung ist ja wesentlich aufwändiger als eine Stellenbewerbung. Hat das Amt Dich mit seiner Forderung, x Bewerbungen in y Tagen zu schreiben, in Ruhe gelassen? Das wird ja in der Regel als eine der größten Schwierigkeiten von Akademikern genannt, die sich auf qualifizierte Stellen oder Stipendien bewerben wollen. Die Mitarbeiter beim AA wollen den "Kunden" schnellstens vom Tisch haben und kennen sich oft auch nicht damit aus, dass es einfach Bereiche gibt, in denen eine Bewerbung auch mal zwei Wochen dauern kann, eine Woche aber schon fast üblich ist.

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 14.12.2014, 12:45
von hirschi
Vielen Dank für eure Antworten!! Ihr habt mir echt weitergeholfen und ich werde mich arbeitssuchend melden.

Ich hätte aber noch 2 Fragen:

1. Bei der Online-Arbeitssuchendmeldung muss man angeben, ob man Erwerbstätiger, Student etc. ist. Soll ich dort nun angeben, dass ich Promotionsstudent bin oder erstmal nicht und es dem SB im einem späteren Gespräch mitteilen?


2. Sollte ich in absehbarer doch ein Stipendium erhalten, bleibt dann mein Anspruch auf ALGI-Anspruch nach Ende des Stipendiums erhalten?


Viele Dank und einen schönen dritten Advent!

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 17.12.2014, 08:42
von hirschi
Keiner ne Ahnung, wie ich bezüglich Frage 1 umgehen soll?

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 17.12.2014, 09:28
von Koenigsportal
ad 1: Kann man denn überhaupt zwei Sachen angeben? Wenn nicht, würde ich die Sache wählen, die überwiegt bzw. aufgrund derer Du Arbeitslosengeldanspruch hast, also die Erwerbstätigkeit. Wenn Du schon nicht mehr im Job bist, bist Du natürlich auch keine Erwerbstätiger.
"Promotionsstudent" finde ich insofern problematisch, als dass das je nach Uni ein anderer Status ist. Ich war lange gar nicht immatrikuliert, habe aber trotzdem promoviert und war so gesehen "Promotionsstudent".
Musst Du Dich online melden? Sonst hol Dir doch die Formulare. Meines Wissens geht man einfach hin, meldet sich arbeitslos und bekommt dann den ganzen Kram in die Hand gedrückt.

ad 2: Kommt auf die Länge des Stipendiums an. Wie gesagt: Anspruch kann vier Jahre ruhen.

Hol Dir doch einfach mal die Broschüren bei der Arbeitsagentur bzw. lad sie Dir 'runter.

Re: ALG I: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 17.12.2014, 09:34
von hirschi
Werde mich online bewerben, ja.

Es kann nur eine Tätigkeit/Sache angegeben werden und es gibt keinen gesonderten Punkt für "Promotionsstudent".


Ich bin aktuell eingeschrieben, aber habe keinerlei Anwesenheitspflicht in etwaigen Oberseminaren o.Ä.

Ich bin noch bis einschl. 31.3. als WiMi angestellt ==> aktuell noch Erwerbstätiger!