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Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 02:09
von CD45
Kann man sich denn als Promotionsstudent arbeitslos melden? Wäre dann ja eine gute Möglichkeit sich ein paar Euro extra zu verdienen.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 05:43
von histosowi
Hallo,

ich will jetzt nicht querschießen, aber dennoch einige Bedenken äußern...
Wenn du dem AA verschweigst, daß du Promotionsstudent bist, musst du damit rechnen, ungewollt ein Arbeitsangebot zu erhalten, auf das du dich dann bewerben musst - im "schlechtesten" Fall will der potentielle Arbeitgeber dich dann auch haben. Nimmst du das Angebot dann nicht an, bekommst du keine Leistungen mehr.
Noch bedenklicher finde ich, daß das AA es vielleicht doch herausbekommen könnte, daß du Prom.Stud. bist, auch wenn du es verschweigst, z.B. über Sozialversicherungsdaten; heute sind ja schon viele Behörden miteinander vernetzt/ tauschen Daten aus. Da du als Prom.Stud. dem Arbeitsmarkt ja nun tatsächlich NICHT zur Verfügung stehst, sondern einfach nur eine Finanzierung brauchst, kann man dir das als Mißbrauch von Sozialleistungen auslegen. Dann musst du alle erhaltenen Bezüge zurückzahlen und kriegst noch ne nette Anzeige wegen Sozialbetruges gratis dazu.

Ich würde mir das daher an deiner Stelle gut überlegen... :roll:

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 09:21
von hirschi
@histosowi:

Genau das sind auch meine Bedenken...

Ich muss aber dazusagen,dass ich auch kein Problem damit hätte, wenn mir ein ordentliches Jobangebot gemeldet werden würde. Würde mir dann durchaus überlegen, die Promotion abzubrechen. 2 Jahre komplett selbst finanzieren kann und will ich nicht...

Wie geht es denn aber nach 6 Monaten ALG I eigentlich weiter?

Bzw is keiner hier im Forum, dem es genauso geht/ging wie mir?

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 09:52
von algol
Wieso bekommt das AA über SV heraus, dass Du als Student eingeschrieben bist? Könnte ich mir nur vorstellen, falls Du eine studentische Versicherung noch bekommst. Wobei ich dann das Problem noch nicht sehen. Entscheidend ist ja, dass Du offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wobei ich das Ganze noch nicht verstehe:
Klar, wenn Du Dich beim AA meldest, kannst Du Jobangebote bekommen. Da musst Du Dich bewerben. Du könntest auch gezielt der SB sagen, dass Du Teilzeitangebote willst wegen Finanzierung der Diss.
Oder Du hoffst, dass Dich keiner der AG will.
Nach 6 Monaten endet ALG I. Dann kannst Du hartz4 beantragen.

Aber was ist eigentlich Dein Plan?
Brauchst Du ALG als zwischenfinanzierung, bis Du ein Stipendium oder eine neue Stelle an der Uni hast?
Oder willst Du eigentlich einen Job haben. Dann musst Du Dich aber ohnehin selbst kümmern.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 10:04
von hirschi
Ich würde es natürlich gerne als Zwischenfinanzierung nutzen, weiß aber natürlich nicht, ob ich in Zukunft eine Stelle oder ein Stipendium bekommen.

Sagen wir es mal so...mit ALGI wäre ich zumindest noch ein halbes Jahr länger finanziell einigermaßen abgesichert

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 10:39
von club_mate
Ich würde mich auch auf jeden Fall arbeitssuchend melden. Was das Thema "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" betrifft: Du arbeitest ja derzeit auch und promovierst gleichzeitig. Damit hast du doch den Nachweis erbracht, dass du parallel promovieren und arbeiten kannst - wenn evtl. auch nur Teilzeit. Aber diese Einschränkung ist zumindest in den ersten Monaten m. W. in Ordnung.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 16:05
von NoNick
Meines Wissens nach - ich weiß das aber auch nur vom Hörensagen aus meinem Umfeld - muss man bei ALG I anders als bei Hartz IV nicht jedes noch so schlechte Arbeitsangebot annehmen; insgesamt ist hier die Situation also deutlich entspannter. Dennoch muss man natürlich die entsprechenden Bewerbungen nachweisen.

Wenn man ein Stipendium direkt im Anschluss an eine Arbeitnehmertätigkeit erhält und kein ALG I beantragt hat, ist m.W.n. auch der Anspruch auf ALG I verfallen - daher lohnt es sich auch, wenn man ein Stipendium anstrebt, und sei es nur für einen Monat, sich arbeitssuchend zu melden. Hat man erstmal den Bescheid, kann man ihn - etwa für die Dauer des Stipendiums (ich weiß allerdings nicht, ob es hier zeitliche Obergrenzen gibt) - 'unterbrechen' ohne dass der Anspruch verfällt - nach Ablauf des Stipendiums bezieht man dann wieder ALG I (den Rest-Anteil natürlich) und nicht direkt Hartz IV. Finanziell macht das gerade bei halben WiMi-Stellen nicht unbedingt einen Unterschied, ist aber gerade hinsichtlich der Frage, wie frei man in der Jobsuche ist, durchaus von Vorteil. Auch diese Angaben ohne Gewähr ;)

Hinsichtich der Immatrikulation: Zu berücksichtigen ist zumindest, dass es sich bei einem "Promotionsstudium" nicht mehr um ein grundständiges Studium handelt - man also erstens voll sozialversicherungspflichtig ist und zweitens auch voll arbeiten darf. Ich kenne daher durchaus Fälle, die sich arbeitssuchend gemeldet haben und immatrikuliert geblieben sind.

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 16:12
von myfunnyvalentine
Nicht zu vergessen wäre auch, dass Du über das Arbeitsamt krankenversichert bist. :)

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 16:18
von Koenigsportal
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, dann musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. D.h. Dich bewerben usw. Faktisch ist es, je nach Amt und deren Belastung, so, dass erst mal ein paar Wochen ins Land gehen, bevor man ein Erstgespräch bekommt. Meines Wissens wird in den Fragebogen abgefragt, ob man Schüler, Student oder sonst etwas ist und von anderen Stellen Geld bekommen könnte (Bafög, Rente usw.) Da stellt sich eben die Frage, inwieweit Du als Promotionsstudent Student bist und wo das überhaupt auftaucht. Du bist ja offenbar nicht als Studi krankenversichert, oder?
Grundsätzlich muss man m.M.n. genau abwägen, ob man das erzählt. Ich würde es nicht tun, weil man damit sofort in eine Rechtfertigungsfalle gerät und angezweifelt werden kann, ob Du überhaupt voll arbeiten könntest. Wenn man nur eine TZ Stelle sucht, hat man auch nur Anspruch auf TZ-Arbeitslosengeld. Früher konnte man daher auch als Student arbeitslos/-suchend gemeldet sein, wenn man glaubhaft machen konnte, dass die Belastung im Semester gering genug ist, um z.B. 20 Std. pro Woche zu arbeiten. Da ja viele tatschlich eine TZ-Stelle im Studium oder neben der Diss. haben, dürfte das nicht so schwer sein, es glaubhaft zu machen. Die Frage ist, ob Du dann noch genug Geld bekommst, um entspannt zu bleiben. Denn bewerben musst Du Dich trotzdem.
Ich selbst bin in sowas gar nicht cool, daher sag ich es mal mit den Worten von Freunden: Das steht Dir zu, also beantrage das Geld.

Edit: Falls sich nichts geändert hat, verfällt der Anspruch erst nach vier (!) Jahren. Ich weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn Du Dich jetzt nicht rechtzeitig meldest. (EDIT2: Ich meine innerhalb der Dreimonatsfrist vor Auslaufen des Vertrags.) Dann müsstet Du später wohl erklären, was Du gemacht hast (z.B. von Ersparnissen die Diss. finanziert), damit Du nicht in die Sperrzeitenregelung fällst.
Ein hilfreiches Buch ist: 101 Tipps für Arbeitslose (oder so ähnlich).

Re: Nach Ende der WiMi-Stelle arbeitsuchend melden?

Verfasst: 10.12.2014, 17:51
von DoneXY
histosowi hat geschrieben:Wenn du dem AA verschweigst, daß du Promotionsstudent bist, musst du damit rechnen, ungewollt ein Arbeitsangebot zu erhalten, auf das du dich dann bewerben musst - im "schlechtesten" Fall will der potentielle Arbeitgeber dich dann auch haben. Nimmst du das Angebot dann nicht an, bekommst du keine Leistungen mehr.
So what? Wenn er demm AA mitteilt, dass er noch eine Promotion schreibt, dann wird der Sachbearbeiter sagen."Na dann brauchen sie sich nicht zu bewerben. Schreiben sie erstmal in Ruhe ihre Promotion zu Ende!"? Natürlich muss er formal, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.