VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Koenigsportal »

@Kugelfischchen: Ich hatte das Hide schon entfernt. :)

Sicher ist der Hinweis richtig, das mit jemandem direkt zu klären. Aber zum einen habe ich das ja gepostet, weil ich davon ausging, dass hier Leute sein könnten, die bei ihrem Vertragsabschluss über ähnliches gestolpert sind, und zum anderen ließ sich das am Wochenende ja nicht mit den Verantwortlichen klären, und auf die VG Wort wäre ich auch selbst wohl nicht gekommen, weil mir die Institution bisher nicht sonderlich zugänglich erschien.

Googeln war übrigens nicht ergiebig.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Koenigsportal »

Bei der VG Wort bin ich leider nicht wirklich weiter gekommen. Es scheint wohl um einen Verleger- und einen Urheberanteil zu gehen. Wenn man nun schon die Rechtewahrnehmung der VG Wort übertragen hat, also dort für am Meldeverfahren teilnimmt, kann man sie gar nicht ohne Weiteres auch an einen Verlag geben.

Wie vertrakt so etwas sein kann, zeigt dieser Fall: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... or-verlag/

Einen Anwalt dazu zu fragen, wie mir die VG Wort riet, führt für eine Diss.-Publ. ein bisschen zu weit, finde ich. Ich werde das dann wohl mal mit dem Verlag klären.
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Sebastian
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Sebastian »

Hallo Koenigsportal,

danke für das "EntHIDEN" - und KuFi danke für den Hinweis darauf, denn diese Funktion sollte im Schreibtreff bleiben.
Die Formulierung erinnert mich ungeprüft an das hier oft empfohlene Skript von Dietwald Marschang
"...die Abtretung der Tantieme zieht für den Urheber keine Kosten nach sich. Wie Dissertationsverlage versuchen, Autoren über den Tisch zu ziehen.", das sich aber auf eine ältere Fassung des Urheberrechtsgesetzes bezog.

Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob das von Dir zitierte Muster nun in die Kategorie der "bösen" oder der "guten" Verlage gehört, denn soweit ich es verstanden habe, benötigen angesichts der von Dir schon zitierten Rechtsprechung beide Arten nun eine besondere Abtretung Deinerseits:
Die guten brauchen sie, um sich den traditionellen Verlagsanteil an den Tantiemen zu sichern (für den Fall, dass es bei bem Urteil des OLG München bleibt, der Verlagsanteil also u.U. auch bei Dir verbleiben könnte) und die bösen, um sich über den Verlagsanteil hinaus auch noch den Autorenanteil - und damit 100% des VG-Wort-Anspruches - unter den Nagel zu reißen.
Die Formulierung in dem zitierten § 63a UrhG schützt Dich jedenfalls nicht wirksam davor, Deine Vergütungsansprüche im Voraus und zu 100% an den Verlag abzutreten, denn der Verlag ist privilegiert nach §63a S. 2 UrhG.
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
1Auf gesetzliche Vergütungsansprüche nach diesem Abschnitt kann der Urheber im Voraus nicht verzichten. 2Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft oder zusammen mit der Einräumung des Verlagsrechts dem Verleger abgetreten werden, wenn dieser sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt.
Mir fehlt in der von Dir genannten Passage eine Aussage über das quotenmäßige Verhältnis der bei Dir verbleibenden Ansprüche und derer die an den Verlag abgetreten werden sollen. (normalerweise bei der VG Wort 70% Autor und 30% Verlag).
Ich will nicht ausschließen, dass jeder Experte eine Quelle weiß, woraus sich dieses Verhältnis logisch ergibt - ich persönlich kenne sie aber nicht und habe sie mit 5 Minuten Internet-Recherche gerade auch nicht aufgespürt. Alarmierend fand ich hingegen Formulierungen, die aber nur aus einer juristischen Seminararbeit, also einer studentischen Arbeit, stammen, die ich noch dazu nur auf der privaten Seite des Autors gesehen habe (Seminararbeit Jan Hüniken aus 2008/2009, v.a. S. 20).

Vielleicht gehst Du bei Deiner Kalkulation einfach mal vorsichtig von letzterem aus, sprich: dass Du von der VG Wort nichts mehr ausgezahlt bekommst, sondern dass schon bei Deinem Druckkostenzuschuss vom Verlag eingepreist ist.
Wenn der Preis dann immer noch stimmt, wäre es ja vielleicht auch in Ordnung.
Alternativ könntest Du Dir auch schriftlich - am liebsten natürlich im Vertrag - und in einfacher Sprache zusichern lassen, wie hoch Dein Autorenanteil an den Vergütungsansprüchen der VG Wort sein wird.

Ob es sich nachteilig auswirken kann, wenn Du - extra tricky - Deine Rechte schon vor Abschluss des Verlagsvertrages durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages an die VG Wort abtrittst, überblicke ich leider auch nicht. Dann wären die Rechte nämlich nicht mehr bei Dir, sondern bei der VG, so dass die zweite Abtretung ins Leere gehen würde. (so ähnlich hat es ja auch der Kläger in dem Verfahren argumentiert). Fragt sich nur, ob der Verlag dann von Dir "Schadenersatz" verlangen könnte.

Gruß
Sebastian

P.S.: Falls Du zu § 63a UrhG im Internet recherchierst, achte darauf, dass sich die Beiträge auf die aktuelle Fassung beziehen. Das vielfach zitierte und verlinkte Gutachten von Dreier z.B. bezieht sich auf eine ältere Fassung dieses Paragraphen.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Koenigsportal »

Danke, Sebastian, für die ausführliche Antwort.

Der Verlag ist einer der seriösen, sollte man vom Ansehen her meinen. Ich finde dennoch fragwürdig, ein Angebot zu unterbreiten, dass die VG Wort Tantieme einkalkuliert, ohne es dem Interessenten zu sagen. Bin gespannt, ob ähnliches jetzt bei anderen auch 'raus kommt. Da der Vg Wort-Betrag ja recht schwankend ist, wie ich nun wieder las (zw. 350 u. 1200 Euro in den letzten ca. zehn Jahren), ist das natürlich so eine Sache. 350 kann man verschmerzen, aber wenn ich von 800 ausgehe, was ich bisher tat, vergeht mir der Spaß.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Sebastian »

Hoppla, bist Du schnell. Ich hatte den Beitrag gerade noch etwas editiert - hoffentlich hast Du die letzte Version gelesen.
Für die VG Wort würde ich eher von 800 Euro ausgehen. 1200 waren ein Sondereffekt, aber 350 Eur ist nach meiner Erinnerung schon eine Weile her. Vielleicht sollte ich die Werte mal irgendwo hier nachhalten.

Sebastian

Nachtrag 27.11.2014:
Eine tabellarische Übersicht über die Ausschüttungen der VG Wort für ein sog. Standard-Buch in der Abteilung Wissenschaft in den letzten Jahren gibt es nun im redaktionellen Teil.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Koenigsportal »

So, hab's noch mal gelesen. Danke für die Links.
Ich habe meine Wahrnehmungsrechte schon vor Jahren an die VG Wort abgetreten. Es wäre auch nachteilig für andere Publikationen, wenn ich es nicht machen würde (so habe ich die VG-Wort-Aussage verstanden). Abgesehen davon schmecken mir solche Geschichten in Verträgen gar nicht.
Ich werde wohl noch einen anderen, vergleichbaren Verlag um einen Mustervertrag bitten und mal schauen, ob das üblich ist. Und mich dann mal direkt erkundigen, was das konkret heißt. Danke für den Tipp, die Anteile vertraglich festzuschreiben.
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Re: VG Wort-Tantiemen an Verlag abtretbar?

Beitrag von Koenigsportal »

Nur mal zur Info: Es geht offenbar bei dem Passus um die Verlagsanteile bei der VG Wort. Warum man die extra abtreten muss, verstehe ich allerdings nicht. Jedenfalls hat mir ein Verlag, der das auch im Vertrag stehen hat, gesagt, dass mir die üblichen ca. 800 Euro der VG Wort auf jeden Fall zustehen würden. Alles andere sei unseriös.
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