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Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 17.11.2014, 23:05
von 360McTwist
Ich starte gerade mit Stipendiumsbewerbungen und frage mich, wie stark ich mich mit dem Exposé in der Dissertation einschränke. Da ich eine kumulierte Disseration schreibe, habe ich erhebliche Freiheitsgrade in der Auswahl der Arbeiten, die dafür gezählt werden, was mein DV auch so unterstützt. Ich kann aber noch nicht wissen, welche Arbeiten dies sein werden. Dazu kommt die Unsicherheit, ob das gewählte Thema und die Methoden auch so funktionieren werden, wie ich das im Exposé in Aussicht stelle. Aus diesen Gründen kann es sein, dass meine Disseration inhaltlich deutlich vom Exposé abweichen wird. Ich wüsste gerne, wie dies von Stiftungen in der Praxis gehandhabt wird.

- Inwiefern überprüfen Stiftungen die Nähe der tatsächlichen Disseration zum Exposé?
- Wenn der DV und andere Gutachter mit den Änderungen einverstanden sind, ist es dann auch die Stiftung (die Änderungen dienen ja einer besseren Disseration
- Wie weit darf ich rechtlich von dem Inhalt des Exposés abweichen?
- Gibt es hier gesetzliche Regelungen?
- Sollte ich auf die Möglichkeit erheblicher Abweichungen bereits bei der Bewerbung hinweisen?
- Wie sind die praktischen Erfahrungen anderer Stipendiaten hier im Forum?

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 17.11.2014, 23:30
von Zwonk
Mir ist zufällig vor einer Woche nochmal mein Exposé in die Hände gefallen, mit dem ich mich erfolgreich um ein Stipendium beworben habe. Davon ist nichts mehr übrig geblieben, aber gar nichts. Im Exposé stelle ich eine bestimmte These auf und meine Diss erarbeitet eine Theorie, die mit der Ursprungsthese völlig inkompatibel ist. Irgendwann im zweiten Jahr ist die Ursprungsthese aus der Diss sogar völlig rausgeflogen. Aus der Gliederung des Exposés tauchen zwei Kapitel überhaupt nicht mehr auf, dafür ist eins eingefügt worden, von dem im Exposé nie die Rede war etc.

Bei mir (ich hatte nacheinander zwei Stipendien) hat kein Stipendiengeber die Nähe der Diss zum Exposé geprüft. Geprüft und diskutiert wurde allerdings, ob ich noch aktiv an der Diss arbeite, ich mußte Zwischenergebnisse vorstellen etc. Aber wenn die Forschung in eine andere Richtung geht als ursprünglich geplant, dann ist das halt so. Es ist ja der Sinn der Sache, daß man Sachen erforscht, die noch nicht bekannt sind und da gibts dann manchmal auch Überraschungen, damit rechnet wohl auch der Stipendiengeber. Eine rechtliche Grundlage, daß man seine Diss gemäß dem Exposé schreiben muß, kenne ich nicht. Sowas habe ich noch nie gehört. In meiner Promotionsordnung z.B. taucht das Wort auch gar nicht auf.

Ich muß allerdings sagen, daß ich bei keiner weltanschaulich gebundenen Stiftung ein Stipendium hatte. Ich kann Dir also nicht sagen, ob Du Probleme kriegen könntest, wenn Du, entgegen Deinem Exposé, bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung auf einmal eine ultralibertäre Finanzmarkttheorie entwickelst oder beim Cusanuswerk eine radikalmaterialistische Naturphilosophie.

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 18.11.2014, 02:25
von flip
Naja, wie sagt man doch so schön... die Freiheit der Forschung.

Ich glaube kaum, dass man so etwas überhaupt sinnvoll erfassen kann. Ich kenne jedenfalls keinen, der damit Probleme gehabt hat.

Und ich schließe mich meinem Vorredner an: Gerade bei einer kumulierten Diss wird nicht mehr viel von deinen Anfängen übrigbleiben. Das liegt schon allein in der Natur der Sache. ;)

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 18.11.2014, 12:51
von 360McTwist
Aber was bringt denn das Exposé, wenn man nachher eh was anderes macht? Die politischen Stiftungen scannen natürlich auch damit politisches Interesse raus, das macht Sinn (auch das mit guter Forschung nichts zu tun hat, evtl. sogar Konflikte beschwört).

Andere Stiftungen (die z.B. über die Uni laufen) sind aber nur daran interessiert, dass man einen guten Forschungsbeitrag leistet, was sich eigentlich nur durch das Exposé überprüfen lässt. Wenn sich der Bewerber aber daran nicht hält, und damit aus Sicht der Stiftung (!) evtl. einen weniger guten Forschungsbeitrag leistet, kann die Stiftung mit dem Exposé nicht mehr viel anfangen oder?

Mögliche Veränderungen in dem Exposé in Aussicht zu stellen, erübrigt sich ja dann, da die Stiftung diese ja bereits einkalkuliert.

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 18.11.2014, 16:18
von flip
360McTwist hat geschrieben:Aber was bringt denn das Exposé, wenn man nachher eh was anderes macht? Die politischen Stiftungen scannen natürlich auch damit politisches Interesse raus, das macht Sinn (auch das mit guter Forschung nichts zu tun hat, evtl. sogar Konflikte beschwört).
Nun, ein Exposé dient in erster Linie der Selektion aus einem großen Bewerber-Pool. Es sollte zeigen, dass du dich grundlegend mit der Literatur beschäftigt hast, mit den Methodiken und vielleicht auch schon erste Ergebnisse hast. Der Stipendiengeber sieht also, dass du auf einem guten Weg bist.

Nichts desto trotz hat das Exposé mit der tatsächlichen Forschung im Anschluss eher weniger zu tun, denn diese läuft ja dann über Jahre. Dazu fehlt der schlicht die Zeit und - Verzeihung - die Erfahrung dies anfangs Einschätzen zu können. Außerdem ist Forschung glücklicherweise nicht planbar. Erst recht, wenn du in einer kumulativen Diss mit Koautoren Experimente oder empirische Untersuchen durchführst (oder alleine).
Ich prophezeihe, dass schon nach dem ersten Paper dein Exposé vollkommen wertlos ist. Aber das ist vollkommen normal. ;)

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 18.11.2014, 18:10
von mantor
360McTwist hat geschrieben:Aber was bringt denn das Exposé, wenn man nachher eh was anderes macht? Die politischen Stiftungen scannen natürlich auch damit politisches Interesse raus, das macht Sinn (auch das mit guter Forschung nichts zu tun hat, evtl. sogar Konflikte beschwört).
Du verwechselst hier wohl Bewerbung bzw. Lebenslauf und Exposé. Ich begutachte für alle Stiftungen (konfessionell, politisch, unabhängig) Exposés – und zwar als Fachgutachter. Ich bewerte also, inwiefern es sich um ein schlüssiges Exposé handelt, inwiefern Methodik und Theorie passen, ob das Ganze stemmbar erscheint, etc. Anders gesagt: Ob der Kandidat oder die Kandidatin in wilder Ehe lebt oder der behandelte Autor, die behandelte Autorin evangelisch ist, spielt bei meiner Einschätzung eines Exposés für Cusanus keine Rolle.

Ansonsten haben die anderen ja fast alles gesagt: Wenn die abschließende Arbeit noch etwas mit dem Exposé zu tun hat, ist etwas falsch gelaufen … :)

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 19.11.2014, 10:29
von 360McTwist
Weder mein DV noch ich können zum jetzigen Zeitpunkt auf die Möglichkeit verzichten, in der kumulativen Disseration in den nächsten Jahren inhaltlich, methodisch, theoretisch, zeitlich oder politisch erheblich von dem abweichen zu können, was im Exposé in Aussicht gestellt wird. Wie ich die Beiträge hier lese, scheinen solche Abweichungen ja auch der Normalfall zu sein.

Aber ist das Exposé damit nicht einfach nur ein strategischer Themenvorschlag? Strategisch heißt, alle Bewerber schlagen Themen vor, mit denen sie die Chancen maximieren, das Stipendium zu bekommen: d.h. alle behaupten und begründen im Exposé z.B., dass das Thema politisch im Sinne der Stiftung sein wird, in kürzester Zeit abschließbar, natürlich kostengünstig etc, auch wenn das eigentlich garnicht der Fall ist. Dank des Wettbewerbs müssen sie das sogar behaupten, weil alle anderen es ja auch tun.

Wie aber unter diesen Umständen das Exposé zur Erwartungsbildung über die Qualität der Dissertation beitragen soll (wie von mantor beschrieben), verstehe ich dann nicht. Es ist ja voller leerer Versprechungen.

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 19.11.2014, 15:40
von flip
Du hast es erfasst.

Die Vergabe von Stipendien gehört auch meiner Ansicht nach für ein Dissertationsverfahren abgeschafft.

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 19.11.2014, 20:45
von Zwonk
@30McTwist: So drastisch würde ich das nicht formulieren. Ich habe mein Exposé nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. So hat sich mir tatsächlich zum betreffenden Zeitpunkt die Forschungssituation bzw. der ganze Themenkreis dargestellt. Daß dann bei der Arbeit letztendlich was Anderes rausgekommen ist, liegt in der Natur der Sache. Man hat eben nach zwei Jahren viel viel mehr gelesen, recherchiert, Vorträge gehört, sich mit Kollegen ausgetauscht etc. Und ich würde fast behaupten, daß man mit seinem Exposé entweder einen absoluten Glücksgriff getan hat oder ein Sturkopf ist, wenn man nach zwei Jahren vertiefender Arbeit keine neuen/abweichenden Aspekte in seinem Thema gefunden hat.

Und daß man durch die Stiftungsvorgaben quasi gezwungen wird, sich einen kürzeren Zeitrahmen zu suchen, finde ich nicht schlimm. Das kommt einem doch entgegen. So wird man gleich davon abgebracht, sich ein Projekt zu suchen, das bei realistischer Betrachtung 25 Jahre Zeit bräuchte.

Re: Wie bindend ist das Exposé?

Verfasst: 20.11.2014, 13:04
von mantor
Ich finde, hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Natürlich kann ein Exposé zur "Erwartungsbildung über die Qualität einer Dissertation" dienen:
Ich kann jetzt nur für mein Fach sprechen, aber ein Exposé zeigt mir, ob der Bewerber oder die Bewerberin ein Textkorpus sinnvoll abstecken kann, ob er/sie über das entsprechende Fachvokabular und Fachwissen (literarhistorisch, literaturtheoretisch, etc.) verfügt, um eine Promotion stemmen zu können. Ich kann ablesen, ob er/sie in der Lage ist, sich eine Methode oder einen theoretischen Ansatz zu erarbeiten, präzise zusammenzufassen und auf das entsprechende Thema anzuwenden oder auch Modifikationen an gegebenen Theorem vorzunehmen, ich kann sehen, ob er/sie den Forschungsstand aufgearbeitet hat und das eigene Projekt in Verbindung dazu gesetzt hat (worin besteht der innovative Ansatz des Projektes?). Und auf dieser Grundlage bewerte ich das Projekt. Wenn der Doktorand oder die Doktorandin nun während der Arbeit bemerkt, dass ein anderer Text vielleicht noch präziser zur Fragestellung passt oder interessanter für das Textkorpus ist und ihn entsprechend in die Arbeit einbaut, heißt das ja nicht, dass das Projekt damit ein vollkommen anderes ist. Man spricht ja nicht umsonst von einem Forschungsprozess – und Prozesse haben es nun einmal an sich, dass sie Wandel mit sich bringen. Übrigens funktioniert doch auch jeder DFG-Antrag so, teilweise auch die Abstracts, die man zu Konferenzen schickt.

Natürlich kann man ein Exposé schreiben, dass genau dem entspricht, was man in der Diss. macht. Viele tun das ja auch: Es nennt sich "Einleitung" und wird deshalb auch ganz zum Schluss geschrieben ;)

Was die Abschaffung von Stipendien für Doktorarbeiten angeht: Für die Geisteswissenschaften, die leider nicht so im Geldregen der Drittmittel stehen, wäre das fatal. Mein ganzes universitäres Leben ist (wie auch das zahlreicher Kolleginnen und Kollegen) nur über Stipendien gelaufen, weil es praktisch keine Stellen gibt, um sich eine Promotion zu finanzieren. Ich gebe zu, dass man an dieser Stelle die grundlegende Frage nach der Relevanz von Geisteswissenschaften stellen kann, aber das ist eine andere Diskussion …