Liebes Forum,
ich frage mich, inwiefern Reihenherausgeber trotz summa in beiden Gutachten und ohne Änderungswünschen in den Gutachten noch Änderungen an der Arbeit verlangen können, bzw. ob das üblich ist.
Es geht konkret um das Ergänzen neuer Kapitel, d.h. einige Teile müssten komplett neu recherchiert werden.
Danke!
Publikation: Ãœberarbeitung
Re: Publikation: Ãœberarbeitung
Natürlich können sie. Sie entscheiden ja darüber, was in ihrer Reihe publiziert wird und was nicht. Das Problem sehe ich eher von einer anderen Seite: Die nach Wünschen der Hrsg. veränderte Arbeit ist nicht mehr die Arbeit, die die Imprimatur der Gutachter bekommen hat.Nusspfannkuchen hat geschrieben:ich frage mich, inwiefern Reihenherausgeber trotz summa in beiden Gutachten und ohne Änderungswünschen in den Gutachten noch Änderungen an der Arbeit verlangen können, bzw. ob das üblich ist.
Ansonsten: Glückwunsch!
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Re: Publikation: Ãœberarbeitung
@Nusspfannkuchen: Die Gutachten sind für den Verleger eine Orientierungshilfe, um sich die Vorauswahl zu sparen. Die haben überhaupt keine rechtliche Verbindlichkeit. Wenn der Verleger beschließt, nur noch durchgefallene Dissertationen mit mehr als 1000 Seiten zu veröffentlichen, ist das sein gutes Recht. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, ein Buch in einer bestimmten Form bei einem bestimmten Verlag in einer bestimmten Reihe zu veröffentlichen.
Ob es üblich ist, Änderungen von summa-Dissertationen zu verlagen, kann ich nicht sagen. Das hängt vermutlich (wie immer) vom Fach und auch vom Verlag ab. Intuitiv würde ich vermuten, daß mit dem Bekanntheitsgrad eines Verlages auch das Selbstbewußtsein steigt, gegebenenfalls drastische Änderungen beim Autor einzufordern. Aber, das kann ich nicht beweisen, ist nur eine Vermutung.
Ob es üblich ist, Änderungen von summa-Dissertationen zu verlagen, kann ich nicht sagen. Das hängt vermutlich (wie immer) vom Fach und auch vom Verlag ab. Intuitiv würde ich vermuten, daß mit dem Bekanntheitsgrad eines Verlages auch das Selbstbewußtsein steigt, gegebenenfalls drastische Änderungen beim Autor einzufordern. Aber, das kann ich nicht beweisen, ist nur eine Vermutung.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Re: Publikation: Ãœberarbeitung
Ich dachte die Imprimatur bekommt man erst für die Version, die dann auch veröffentlicht wird.DoneXY hat geschrieben: Die nach Wünschen der Hrsg. veränderte Arbeit ist nicht mehr die Arbeit, die die Imprimatur der Gutachter bekommen hat.
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Re: Publikation: Ãœberarbeitung
@Nusspfannkuchen: Das stimmt, aber es ist ja nicht gesagt, daß die Gutachter mit den Veränderungen einverstanden sind, die Dir der Verlag nahelegt. Wenn Du das Buch im Sinne des Verlages umschreibst, dann könnten die Gutachter das Imprimatur verweigern, weil das ja nicht mehr die Arbeit ist, die sie bewertet haben. Wenn Du wirklich drangehst und das umschreibst und Dir keinen anderen Verlag suchst, würde ich mit den Gutachten die Änderungswünsche alle explizit durchgehen und mir die Rückversicherung holen, daß die Gutachter keine Bedenken dieser Änderungen wegen haben und das Imprimatur erteilen.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Re: Publikation: Ãœberarbeitung
Ich kenne das vor allem aus dem anglo-ameriknischen Bereich, bzw. von Publikationsorganen, die tatsäch auf (blind) peer reviews setzen. Der Klassiker dann: Reader 1 ist der Meinung, die Arbeit müsse dringend um ein Kapitel gekürzt werden. Reader 2 hingegen findet, wenigstens ein Kapitel mehr könnte es schon sein…ÂNusspfannkuchen hat geschrieben: inwiefern Reihenherausgeber trotz summa in beiden Gutachten und ohne Änderungswünschen in den Gutachten noch Änderungen an der Arbeit verlangen können, bzw. ob das üblich ist.
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