Seite 1 von 1

Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 11:49
von SaGro
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Stellung der Lehrbeauftragten.

Mir wurde an meiner Uni ein Lehrauftrag angeboten, den ich angenommen habe. Nun soll meine Lehrveranstaltung in zwei Wochen beginnen und ich habe noch nichts schriftlich, nicht einmal eine E-Mail. Ich rief also in der Personalabteilung an und fragte nach. Dort erhielt ich den freundlichen Hinweis, ich könne auch ohne Vertrag/Bestätigung schon anfangen. Als HiWi war mir das allerdings ausdrücklich untersagt worden.

Wie soll ich mich nun verhalten, denn ohne Vertrag/Bestätigung sind die Stunden, die ich ableiste, ja nicht gedeckt und werden dann vermutlich auch nicht bezahlt. Das sehe ich jedoch nicht ein. Gerade weil die Vergütung sehr gering ist, will ich nicht auf diese verzichten! Eine andere Mitarbeiterin sagte, dass die Verträge schonmal zwei monate brauchen. Bei rund drei Monaten Lehr wäre das ja wirklich ein mieses Geschäft.

Anderseits tut es mir leid um die Studenten, die schon angemeldet sind, denn die können ja überhaupt nichts für diese Personalpolitik der Uni...

Was tun? Was ist rechtlich richtig?

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 11:57
von DoneXY
Für meinen Lehrauftrag hatte ich keinen Vertrag.

Der Unterschied ist, dass das die Tätigkeit als HiWi ein Minijob (= ich bin mir unsicher, ob das der korrekte Term ist), also ein 'Angestelltenverhältnis', während ein Lehrauftrag eine freiberufliche Honorartätigkeit ist. Daher werden diese Tätigkeiten evtl. unterschiedlich behandelt.

An Deiner Stelle hätte ich keine Bedenken, ohne Schriftstück mit dem Lehrauftrag loszulegen.

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 12:47
von SaGro
Hallo,

gehe ich dann richtig in der Annahme, dass es üblich ist, dass der Lehrauftrag nur mündlich erteilt wird? Welche Handhabe hat man denn dann im Streitfall?

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 13:26
von algol
Man kann etliche Verträge auch mündlich abschließen, auch Arbeitsverträge. Nur kündigen muss man schriftlich.
Theoretisch könnte auch eine HiWine nur mit mündlicher Absprache arbeiten.
Aber man macht so was lieber schriftlich, um zumindest einige Missverständnisse zu vermeiden.
Hast Du Zeugen für Deine Zusage mit dem Lehrauftrag?
Hat die Person, die Dir die Zusage gegeben hat, die Entscheidungsvollmacht, den Vertrag zu schließen?
Ich verstehe, dass Du es schriftlich lieber haben willst.
Unis sind da oft echt schwerfällig.

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 14:03
von SaGro
Zeugen gibt es viele, schließlich bin ich nicht die einzige, die davon betroffen ist. Ich habe voprerst vereinbart, dass ich nicht anfange, bevor es ein offizielles Schriftstück der Personalabteilung gibt. Falls ich bis zum geplanten Beginn der Lehrveranstaltung nichts habe, macht der Lehrplanverantwortliche Druck.

Nichtsdestoweniger würde ich mich freuen, wenn hier jemand ein paar Erklärungen zum Status und zur rechtlichen Absicherung der lehrbeautragten geben könnte, denn rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Verfahrensweise weichen offenbar stark voneinander ab.

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 02.10.2014, 21:41
von mantor
Ich habe wahrscheinlich die Hälfte meiner zehn Lehraufträge nur auf mündliche Zusage der Geschäfstführung hin gehalten. Die Unterlagen der Personalabteilung kamen meistens im Verlauf des Semesters. Ich würde mir in diesem Fall keine Sorgen machen, vielleicht bin ich aber auch nur naiv?

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 03.10.2014, 15:49
von Sternenkind
Ich geh mal davon aus, dass dir ein Prof den Lehrauftrag erteilt hat? Frag doch mal bei der zuständigen Sekretärin per email nach, ob der schon an die Verwaltung weitergeleitet wurde, weil du noch nix erhalten hast und speichere den Mailverlauf. Wenn am Ende des Semesters nix vorliegt hast du schriftlich, dass Frau/Herr Prof. x auch der Sekretärin das weitergeleitet hat - normalerweise lösen sich diese Probleme aber auch so.

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 10.10.2014, 21:12
von SaGro
Wenn ich euch richtig verstehe, kann ich durch eine einfache Mail einen Vertragsbeginn fixieren, ohne dine eigentliche Lehrauftragsbestätigung erhalten zu haben. Das werde ich dann mal anstoßen. Aber ein Unding ist es trotzdem. Das wird mein erster und letzter Lehrauftrag sein.

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 11.10.2014, 12:30
von Merowinger
SaGro hat geschrieben:Wenn ich euch richtig verstehe, kann ich durch eine einfache Mail einen Vertragsbeginn fixieren, ohne dine eigentliche Lehrauftragsbestätigung erhalten zu haben.
Das genügt in der Tat.
SaGro hat geschrieben:Aber ein Unding ist es trotzdem. Das wird mein erster und letzter Lehrauftrag sein.
Gewöhn´ dich dran... :D
So oder so ähnlich scheint das fast überall zu laufen.

In dem Laden (FH), in dem ich unterrichte läuft es so, dass man einen Teil des Gesamt-Honorares vorschüssig vor (!) Beginn des Lehrauftrages bekommen soll und den Rest am Ende des Semesters. Faktisch warte ich auf den Vorschuss (und auch auf den Restbetrag) im Schnitt zwei Monate. Wenn die Kohle kommt, sind die Stunden so weit abgeleistet, dass es kein "Vorschuss" mehr ist.
Lustig wird das ganze vor allem dadurch, dass der Rahmenvertrag eine relativ kurze Verfallfrist vorsieht. Ich schreibe also regelmäßig und zur Vorsicht Mahnbriefe. Die als zweiten Schritt erforderlich Klage musste ich allerdings noch nie einreichen....

Wenn ich auf die Kohle nicht angewiesen wäre und die Bezahlung nicht halbwegs anständig wäre, würde ich denen die Klamotten vor die Füße schmeißen...

Re: Lehrauftrag ohne Bestätigung und trotzdem anfangen

Verfasst: 11.10.2014, 14:26
von Zwonk
@SaGro: Wieso "Unding"? So schlimm finde ich das nicht. Bei meinem ersten Lehrauftrag mußte ich noch gefühlte 27 Dokumente ausfüllen und unterschreiben. Danach wurden die dann relativ informell über das Institut abgewickelt. Ich habe der Sekretärin eine Kurzbeschreibung des Seminars geschickt, die hat das ins Vorlesungsverzeichnis eingetragen und irgendwann, ein paar Wochen oder Monate später, bekam ich dann erst die offizielle Post von der Univerwaltung. Mich hat das nie gestört und ich habe auch von Leuten an anderen Unis gehört, daß es dort vergleichbar läuft.